Arbeitsrecht: Ataman stellt „Kirchenklausel“ infrage

Die katholische Kirche hat ihr Arbeitsrecht deutlich gelockert. Künftig soll es egal sein, wenn Mitarbeiter etwa geschieden sind oder in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben. Der Antidiskriminierungsbeauftragten geht das nicht weit genug.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hat die von den katholischen Bischöfen angestoßene Reform des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche als zu zögerlich bewertet. Es sei „wichtig und überfällig“, dass sich die Kirche nicht mehr in das Privatleben ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmischen wolle, erklärte Ataman am Mittwoch in Berlin. Allerdings enthalte auch die neue Grundordnung zu viele Ausnahmen. „Damit sind Beschäftigte der Kirchen leider noch nicht umfassend vor Diskriminierungen geschützt“, erklärte Ataman. Sie stellte gleichzeitig die sogenannte Kirchenklausel, die den Kirchen Ausnahmen von den Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gestattet, infrage.

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hatte am Dienstag eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts verabschiedet, die nun von den Bistümern umgesetzt werden soll. Danach soll sich das Beziehungsleben und die Intimsphäre von Arbeitnehmern künftig dem Zugriff des Dienstgebers entziehen. Bislang dürfen katholische Arbeitnehmer in der Regel keine gleichgeschlechtliche Ehe schließen und unter Umständen nach einer Scheidung nicht wieder heiraten. Eine „kirchenfeindliche Betätigung“ oder der Austritt aus der katholischen Kirche bleibt dagegen – abgesehen von Ausnahmefällen – wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis, beziehungsweise ein Kündigungsgrund.

Auf diese Weise könne zum Beispiel eine Krankenpflegerin, die in einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, immer noch ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche austritt, sagte Ataman. „Ich sehe das als Eingriff in die Rechte der Beschäftigten und als Einfallstor für Diskriminierungen“, ergänzte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

In diesem Zusammenhang plädierte sie für eine Beschränkung der „Kirchenklausel“ im Gleichbehandlungsgesetz. Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden solle es künftig nur noch „im engsten Verkündungsbereich“ geben, hieß es.

Die Ausnahmeregelung für die Kirchen erlaubt bislang, dass eine Kirchenzugehörigkeit zur Bedingung für eine Einstellung gemacht werden kann. Für welche Tätigkeitsbereiche der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände dies gilt, ist aber zunehmend umstritten. Mit der Frage befasst sich auch das Bundesverfassungsgericht.

epd
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6 Antworten

  1. Die Entscheidung der Kirche zeigt, dass die großen Kirchen ihrer ursprünglichen Aufgabe und Kernkompetenz der authentischen Verkündigung nicht mehr nachkommen wollen bzw. können. Es geht nur noch um Geldvermehrung in kapitalistischer Absicht. Umgekehrt muss Frau Ataman sich überlegen, wie sie reagieren wird, wenn die SPD oder Grünen einen Angestellten bspw. kündigen wegen einer Mitgliedschaft in der AfD. Hier wird sich dann die Unglaubwürdigkeit der Beauftragten zeigen – vermute ich.

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    1. Ich fürchte, hier spielt auch ganz stark staatlicher Zwang hinein. Die jetzige Regierung will den Raum der Kirchen immer stärker beschneiden.

      s. Interview mit Bischof Oster:
      „Ich hätte mir grundsätzlich eine noch größere Differenzierung für die Anforderung an private Lebensverhältnisse gewünscht, insbesondere in Bezug auf alle pastoralen Berufe. Viele Fachleute haben aber betont, dass so eine Differenzierung unter den gegebenen Bedingungen kaum mehr möglich sei.“
      https://www.die-tagespost.de/kirche/aktuell/wir-brauchen-heilige-maenner-und-frauen-art-233880

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  2. Bisher konnte man die Hoffnung haben, in einer kirchlichen Einrichtung Christen zu begegnen.
    Nun sollen diese Einrichtungen wohl „gemainstreamt“ werden …
    Schlimm, dass die jetzige Regierung solchen antikirchlichen Aktivisten Raum gibt.

    Dass Ataman sowieso eine Fehlbesetzung ist, das wurde hier beleuchtet:
    „Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Bundestagsgruppe, Stefan Müller, sprach in der „Bild“-Zeitung von einer „krassen Fehlbesetzung“ des Postens. „Wieder wird eine linke Aktivistin in ein vom Steuerzahler alimentiertes Regierungsamt gehoben“, sagte er. Ataman sei bisher vor allem „mit verbalen Ausfällen gegenüber Menschen ohne Migrationshintergrund“ aufgefallen.

    Auch bei der FDP gibt es Widerstand. Die Abgeordnete Linda Teuteberg twitterte, sie könne diesem Vorschlag ihre Stimme nicht geben.

    Ataman hatte die Verwendung der Bezeichnung „Kartoffel“ für Deutsche ohne Migrationshintergrund in einer Kolumne für die Zeitschrift „Der Spiegel“ im Jahr 2020 verteidigt.

    Der Autor und Isla­mismus-Experte Ahmad Mansour schrieb auf Twitter, Ataman sei „eher Bundesbeauftragte für Spaltung und Identitätspolitik“. Mit diesem Vorschlag zeige die Bundesregierung, dass sie „keine Lust“ habe, sich differenziert mit dem Thema Rassismus zu beschäftigen.
    Andere Nutzer warfen Ataman vor, frühere Tweets, die als polemisch interpretiert werden könnten, gelöscht zu haben.“
    https://www.faz.net/aktuell/politik/scharfe-kritik-an-ferda-ataman-18113378.html

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  3. Nicht weit genug? Viel zu weit, meine Meinung. Wer bei der Kirche arbeitet, sollte sich auch zu deren Glaubenspositionen bekennen. Die Kirche ist nicht „irgendein“ Arbeitgeber. Sie ist schon was anderes als irgendeine Pommesbude. Ich selbst würde mich schämen, wenn ich (was ich nicht bin!) bekennender Atheist wäre und mich um eine Stelle bei der Kirche bewerben würde. Schämen würde ich mich!!!

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  4. Der Staat soll sich aus kirchlichen Dingen heraushalten und die Kirchen aus der Politik. Die Frau soll mal bei ihren Glaubensgeschwistern und in deren Einrichtungen nachsehen, ob da alles so gehandhabt wird, wie von ihr gewollt. Einer Kirche kann man dann nur raten, eben nicht fest einzustellen, sondern nur noch mit freiberuflichen Mitarbeitern zu arbeiten, die fallen nicht unter das Arbeitsrecht und da ist mehr Vertragsfreiheit. Wie wird es denn in den Parteien gehandhabt, wenn ein Mitarbeiter der „Grünen“ bei einem Aufmarsch von Rechtsextremen dabei ist, sich entsprechend verhält? Ist das denn auch „Privatsache“? In jedem Betrieb gilt doch „wes‘ Brot ich eß, des‘ Lied ich sing.“ ich möchte mal sehen, was passiert, wenn sich ein Angestellter eines Autokonzerns an Aktionen gegen das Auto beteiligt. Wer für die Kirche arbeitet, der sollte auch bibeltreu sein, es gibt schon unter dem Führungspersonal zu viele Heuchler.

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    1. Audi schreibt seinen Mitarbeitern sogar vor, dass sie jetzt „Audianer_Innen“ zu sein haben.

      „In einer dreizehnseitigen Broschüre mit dem Titel „Vorsprung beginnt im Kopf“ zeigt der Autohersteller seinen Mitarbeitern dazu mehrere Möglichkeiten auf:
      So können sowohl Begriffe verwendet werden, die das Geschlecht unsichtbar machen wie neutrale Bezeichnungen ( Beschäftigte – statt Mitarbeiter, Führungskraft – statt Abteilungsleiter)
      Partizipformen oder Passivkonstruktionen (Abteilungsleitende, Mitarbeitende, Studierende),
      als auch eine Variante, die alle Geschlechter bewusst sichtbar macht (Audianer_Innen).“
      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/audi-setzt-ab-sofort-auf-geschlechtergerechte-sprache-17223454.html

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