Analyse

Der Fall Block und die Pressefreiheit

Beamte haben Aufnahmen einer „Zeit“-Recherche zum Fall Block beschlagnahmt. Die Redaktion beklagt einen Eingriff in die Pressefreiheit, die zuständige Richterin sieht vorrangige Ermittlungsinteressen. Wer hat recht? PRO klärt die wichtigsten Fragen.
Von Anna Lutz
Pressefreiheit ist wichtig für Gesellschaft und Politik, Journalisten sollten frei arbeiten können. In der Türkei ist davon gerade wenig zu sehen.

Worum geht es?

Seit September veröffentlicht die „Zeit“-Redaktion nach und nach acht Folgen eines Podcasts zum sogenannten „Fall Block“, der derzeit vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wird und dessen Urteilssprechung in den kommenden Wochen und Monaten bevorsteht. In der Serie „House of Block“ spricht die Journalistin Anne Kunze mit den mutmaßlichen Opfern und möglichen Beteiligten der Tat und dokumentiert Gerichtsunterlagen und Aussagen der Angeklagten. Die Recherche dauerte nach Angaben der Redaktion bisher anderthalb Jahre und ist exklusiv. Am Montag beschlagnahmte die Polizei auf Anordnung des Landgerichts teils unveröffentlichte Tonaufnahmen von Interviews der Journalistin mit Beteiligten und Opfern. Bei Nichtherausgabe drohten die Beamten mit einer Durchsuchung der Redaktionsräume und der Privatwohnung Kunzes. Deshalb entschied sich die Redaktion nach eigenen Angaben für die Abgabe des Materials, allerdings wurde es versiegelt überreicht, da die „Zeit“ ihrerseits juristisch gegen den Vorgang vorgeht. Der Ausgang ist offen.

Was ist der „Fall Block“? 

Die deutsche Gastronomin und Tochter des „Block-House“-Gründers Eugen Block stritt jahrelang mit ihrem Ex-Ehemann Stephan Hensel um das Sorgerecht zweier Kinder. Hintergrund: Nach einem Besuch der bei der Mutter lebenden Kinder im Jahr 2021 behielt Hensel zwei der vier Kinder, Klara und Theo, bei sich in Dänemark. Nach dessen Angaben im Podcast, weil diese es so wollten. Es folgte ein Sorgerechtsstreit über Landesgrenzen hinweg zwischen Block und Hensel, der mutmaßlich in eine Entführung zum Jahreswechsel 2023/2024 mündete. Maskierte Männer überfielen den Vater demnach in Dänemark und nahmen die beiden Kinder im Alter von damals 10 und 13 Jahren mit. Christina Block soll die Entführung in Auftrag gegeben haben, bestreitet dies aber. Angeklagt ist neben anderen auch der ehemalige ARD-Sportmoderator Gerhard Delling, der die Entführung unterstützt haben soll. Eine Rolle in dem Fall spielen laut „Zeit“-Podcast auch zahlreiche weitere Prominente, etwa der aus anderen Gründen verhaftete ehemaliger BND-Chef August Hanning oder FDP-Chef Wolfgang Kubicki, die beide im Vorfeld der Entführung in Kontakt mit Christina Block gestanden haben sollen. Drei der vier Kinder des Ex-Ehepaares sind derweil wieder in Dänemark, Block wurde das Sorgerecht entzogen.

Warum griff die Polizei bei der „Zeit“ ein?

Das Landgericht Hamburg hatte die Herausgabe der Tonbänder und mögliche Durchsuchungen veranlasst. Die Richterin ist der Auffassung, dass die Beschlagnahmung der Beweismittel gerechtfertigt ist, da sie zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen sollen. Denn die Tochter Klara sowie der Vater Stephan Hensel machen vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, um die Mutter und Ex-Frau nicht belasten zu müssen. Alle drei sind aber im Podcast der „Zeit“ zu hören, schildern detailliert den Vorgang in der Tatnacht und sprechen über die Zustände in der Familie. Das Gericht argumentiert, dass die Aufklärung der Tat Vorrang vor der Pressefreiheit in diesem Fall habe. 

Was kritisieren „Zeit“ und Journalistenverbände daran?

Die Redaktion der „Zeit“ sieht das Eingreifen der Behörden als unrechtmäßig an und beklagt einen Verstoß gegen die Pressefreiheit. Dabei verweist sie etwa auf den sogenannten Quellenschutz, nach dem Journalisten geheime Quellen nicht offenlegen müssen. In den unveröffentlichten Interviews für den Podcast seien nicht nur öffentlich bekannte Prozessbeteiligte zu hören, sondern auch bisher anonyme Stimmen. Die Journalistin Anne Kunze kritisiert zudem am Vorgehen des Gerichts, dass vor der angedrohten Durchsuchung kein Kontakt zur Redaktion zum Informationsaustausch gesucht worden sei. „Wer mit Journalistinnen und Journalisten spricht, muss darauf vertrauen können, dass vertrauliche Gesprächsinhalte nicht gegen den Willen der Redaktion für andere Zwecke verwendet werden“, erklärte auch der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Mika Beuster. „Zeit“-Chef Giovanni di Lorenzo schrieb in einem Kommentar: „Die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit wäre nicht viel wert, könnten Gerichte und Staatsanwälte jederzeit drohen, Redaktionen zu durchsuchen, um an Beweise für laufende Ermittlungen oder Verfahren zu kommen.“ Man sei dazu bereit, die Sache im Zweifel „höchstrichterlich“ klären zu lassen. Was wohl bedeutet: Die „Zeit“ wird bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn sie erstinstanzlich nicht recht bekommt. 

Was schützt die Pressefreiheit tatsächlich?

Pressevertreter haben, das führt etwa die „Legal Tribune“ zum Fall Block aus, als Ausgestaltung der grundgesetzlich festgelegten Pressefreiheit ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Sie müssen geheime Quellen vor Gericht nicht offenlegen. Außerdem gibt es ein Beschlagnahmeverbot für die dazugehörigen Materialien. In besonders schweren Fällen kann dieses Verbot zwar außer Kraft gesetzt werden. In der Vergangenheit haben Gerichte aber bereits im Sinne eines „Schutzes der Presse“ geurteilt, etwa 1978, als die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts des Landesverrats ermittelte und versuchte, Informationen von Mitarbeitern des „Spiegel“ zu erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte damals, dass Journalisten nicht nur ein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich geheimer Quellen haben, sondern auch, dass sie Inhalte vertraulicher Kommunikation nicht offenlegen müssen, damit die Arbeit der Presse nicht gefährdet ist. Der Gesetzgeber, so beschreibt es die „Legal Tribune“, verhalte sich hier nach dem Motto: „Im Zweifel für die Pressefreiheit“. Und zwar nicht, um die Quellen als solche zu schützen. Sondern um die funktionierende Arbeit der Presse sicherzustellen.

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