Britisches Unterhaus votiert gegen Sterbehilfegesetz

Ein neuer Anlauf zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales ist gescheitert. Das britische Unterhaus lehnte einen entsprechenden Gesetzentwurf ab.
Von Norbert Schäfer
Palace of Westminster

Das britische Unterhaus hat einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales abgelehnt. Nach einer emotional geführten Debatte fand die Vorlage keine Mehrheit. Der Entwurf sah vor, todkranken Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen Sterbehilfe zu ermöglichen. Voraussetzung wäre unter anderem eine prognostizierte Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten gewesen. Bislang ist die Beihilfe zum Suizid in Großbritannien strafbar.

Die Entscheidung überrascht, weil das Unterhaus sich noch 2025 grundsätzlich für eine entsprechende Regelung ausgesprochen hatte. Der damalige Gesetzentwurf passierte im Juni das Unterhaus und wurde anschließend dem Oberhaus vorgelegt. Dort wurde die Gesetzesinitiative wegen zahlreicher Änderungsanträge jedoch nicht bis zur erforderlichen dritten Lesung gebracht. Das Gesetzgebungsverfahren stockte.

Die Labour-Abgeordnete Lauren Edwards brachte deshalb einen nahezu identischen Gesetzentwurf erneut ins Unterhaus ein. Dieser scheiterte am Freitag nach Angaben der BBC mit 270 gegen 286 Stimmen. Der eingebrachte Gesetzentwurf der Labour-Abgeordneten wird damit vermutlich in der laufenden Legislaturperiode nicht weiter vorangetrieben.

Kirchen begrüßen Parlamentsentscheidung

Die Church of England begrüßte ausdrücklich die Abstimmung. Die Bischöfin von Newcastle, Helen-Ann Hartley, erklärte noch am selben Tag: „Ich bin erleichtert, dass der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe heute abgelehnt wurde.“ Hartley lobte in einer Stellungnahme, dass die Abgeordneten die zuvor im House of Lords geäußerten Bedenken ernst genommen hätten. Zugleich forderte sie, die nun entstandene Gelegenheit für eine nachhaltige Verbesserung der Palliativ-, Sterbe- und Sozialversorgung zu nutzen.

Auch die katholische Bischofskonferenz von England und Wales begrüßte das Abstimmungsergebnis. Der für Lebensschutzfragen zuständige Erzbischof von Liverpool, John Sherrington, dankte den Abgeordneten, Ärzten, Juristen, Behindertenverbänden und allen, die sich „für die Würde und Unantastbarkeit jedes Lebens eingesetzt“ hatten und gegen das Gesetz Stellung bezogen. Die Antwort auf schwere Krankheit und das Lebensende müsse in „Solidarität, Fürsorge und Respekt“ bestehen. Sherrington forderte ebenfalls einen besseren Zugang zu hochwertiger Palliativversorgung.

Die Debatte um Sterbehilfe wird in Großbritannien seit Jahren intensiv geführt. Kritiker warnen unter anderem davor, dass schwer kranke oder pflegebedürftige Menschen durch eine Legalisierung unter Druck geraten könnten. Befürworter betonen dagegen das Recht schwerstkranker Menschen auf Selbstbestimmung am Lebensende.

In Deutschland ist die Rechtslage ebenfalls umstritten. Aktive Sterbehilfe – die Tötung eines Menschen auf dessen Verlangen hin – ist strafbar. Zulässig kann dagegen der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen sein, wenn dies dem Willen der betroffenen Person entspricht. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist grundsätzlich straffrei, sofern der sterbewillige Mensch die entscheidende Handlung selbst vornimmt.

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