Für unheilbar Kranke hat Frankreich nun Sterbehilfe erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete nach jahrelangem Ringen das Gesetz am Mittwoch mit 291 Ja- und 241 Nein-Stimmen. Wer an einer fortgeschrittenen Erkrankung leidet und unerträglichem Leiden ausgesetzt ist, darf in Zukunft assistierten Suizid in Anspruch nehmen. Das ist auch erlaubt, wenn man eine vorherige Behandlung abbricht oder eine Behandlung generell ablehnt.
Es gilt aber: Der Kranke muss den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar an einen Arzt richten können. Außerdem muss er sich der Tragweite seiner Entscheidung bewusst sein. Das soll ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung sicherstellen. Der Arzt muss dem Erkrankten das Ergebnis der Prüfung binnen zwei Wochen nach der offiziellen Äußerung des Sterbehilfe-Wunsches mitteilen. Der Kranke wiederum muss seinen Wunsch anschließend nach zwei Tagen Bedenkzeit erneut bekräftigen.
Sterbehilfe können nur französische Staatsbürger wahrnehmen, die dauerhaft in Frankreich leben und über 18 Jahre alt sind. Eine psychische Erkrankung reicht nicht aus, um Suizidbeihilfe zu erhalten. Außerdem müssen Kranke über die Möglichkeit der Palliativversorgung informiert werden und müssen diese in Anspruch nehmen können, wenn sie möchten.
Der Sterbewillige soll das tödliche Mittel zudem selbst einnehmen. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, kann diese Handlung von einem Arzt oder einer Pflegekraft vorgenommen werden. Medizinisches Personal kann dazu aber nicht gezwungen werden und darf dies jederzeit aus Gewissensgründen ablehnen und den Betroffenen an Kollegen verweisen.
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PRO bei Google bevorzugenKritik an dem Gesetz kommt unter anderem von der katholischen Kirche. Matthieu Rouge, Bischof von Nanterre, sagte der Zeitung „La Croix“: „Unser Land untergräbt mit diesem Gesetz die Grundpfeiler seines gesellschaftlichen Zusammenhalts und seiner Vorstellung von Brüderlichkeit ernsthaft.“ Rouge sei einer der prominentesten Kritiker der Sterbehilfe in Frankreich, berichtet religion.ORF.at. Der Bischof befürchtet, dass vor allem sozial benachteiligte Menschen Sterbehilfe in Anspruch nehmen werden, um ihren Kindern und Enkeln finanziell nicht zur Last zu fallen.
Auch die französische Bischofskonferenz warnt vor einem Missbrauch des Gesetzes. Unheilbar Kranke könnten sich unter Druck gesetzt fühlen und Sterbehilfe in Anspruch nehmen, weil sie keine Belastung für die Menschen in ihrem Umfeld sein wollten, berichtet tagesschau.de.
Das neue Gesetz muss noch vom Verfassungsrat geprüft werden. Sobald es in Kraft tritt, gehört Frankreich dann zu den wenigen Ländern in Europa, in denen Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, darunter Belgien, die Niederlande und die Schweiz.
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, also die Tötung auf Verlangen. Nicht verboten ist dagegen der Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Derzeit ringen einige Parlamentarier in Deutschland um eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe. Ein bestehendes Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt, Vorschläge zur Neuregelung fielen im Parlament bereits durch. Deshalb sprechen Experten derzeit in Deutschland von einer Grauzone, die die Beihilfe in vielen Fällen faktisch straffrei ermöglicht. Mit einem neuen Anlauf für eine gesetzliche Regelung ist nach der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen.