Es ist ein halbes Jahrhundert her, dass der Kaiser auf dem Reichstag zu Speyer den Landesherren das Recht zugestand, in ihrem Bereich frei über Glaubensfragen zu entscheiden. Dies gab der Reformation einen Schub, sagt der Heidelberger Kirchenhistoriker Christoph Strohm.
Damals stand der deutsche Kaiser unter Druck. Die osmanischen Truppen rückten 1526 durch das ungarische Königreich immer weiter auf das Reichsgebiet vor. Um dem Druck standzuhalten, brauchte Karl V. die Hilfe seine Fürsten und Reichsstädte und berief den Reichstag in Speyer ein.
Dort erzielte man einen folgenreichen Kompromiss, der auch im Abschlussdokument steht. Ein Landesherr dürfe in Glaubensfragen so leben und regieren, „wie er es vor Gott und dem Kaiser“ verantworten könne. Erstmals seien die als „Ketzer“ bekämpften Evangelischen im Heiligen Römischen Reich toleriert worden, und die Reformation habe sich in der Folge schnell weiter ausgebreitet, betont Storm.
Grundstein für die Bildung von Landeskirchen war gelegt
Das Königshaus der Habsburger hatte fünf Jahre zuvor noch die Reichsacht gegen den Reformator Martin Luther verhängt. Es ging darum zu verhindern, den evangelischen Glauben einzudämmen. Über Luther wurde die Reichsacht verhängt und das Lesen und Verbreiten seiner Schriften wurde verboten. Das führt zum Widerstand der lutherischen Reichsständen.
Mit dem erzielten Kompromiss konnten die Landesherren die Reformation in ihrem Bereich offiziell einführen, erklärt Strohm. Der Grundstein für die spätere Bildung von evangelischen Landeskirchen war damit gelegt. Der reformatorische Geist der Glaubens- und Gewissensfreiheit war in der Welt, sagt Strohm.
Drei Jahre später, auf dem zweiten Reichstag zu Speyer von 1529, versuchte Kaiser Karl V., das „Wormser Edikt“ von 1521 wieder vollständig in zu Kraft setzen und damit die Reformation zu stoppen. Gegen den Mehrheitsbeschluss der Katholiken erhoben die evangelischen Reichsstände Widerspruch. Sie erklärten, dass sie in Glaubensfragen allein ihrem Gewissen folgten.
Interessenausgleich in Kirche und Gesellschaft war möglich
Diese „Protestation“ verlieh den Anhängern der Reformation den Namen Protestanten. „Die Reformation konnte sich nicht mehr zurückdrehen lassen.“ Die evangelischen Landesherren konnten nun kirchliche Strukturen aufbauen, Pfarrer und Lehrer einsetzen sowie Kirchenordnungen erarbeiten lassen. An dem Reichstag habe sich exemplarisch gezeigt, dass ein Interessensausgleich in Kirche und Gesellschaft möglich sei.