Ethikerin Bahr kritisch gegenüber Legalisierung der Leihmutterschaft

Ethikrats-Mitglied Bahr ist skeptisch gegenüber dem Konzept der Leihmutterschaft. Sie sieht die Gefahr einer „Kolonialisierung des weiblichen Körpers“.
Schwangere Frau

Die evangelische Ethik-Expertin Petra Bahr sieht eine mögliche Legalisierung bestimmter Formen der Leihmutterschaft in Deutschland mit Skepsis. Eine gesetzliche Regelung, die verschleierte Machtverhältnisse erkenne und dem Kind eine Beziehung innerhalb der gespaltenen Elternschaft dauerhaft
ermögliche, sei äußerst anspruchsvoll, sagte die hannoversche Regionalbischöfin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bahr ist seit 2020 Mitglied des Deutschen Ethikrats.

Ob Geld im Spiel sei oder nicht, sei gar nicht so entscheidend, sagte die promovierte Theologin. Altruistische und kommerzielle Motive mischten sich oft. Die Gefahr der „Kolonialisierung des weiblichen Körpers“ sei auch bei der besten Motivation aller Beteiligten nicht gebannt. Schon der Begriff „Leihmutterschaft“ trage Spuren dieser Gefahr in sich: „Was man leiht, will man zurückgeben. Mutterschaft besteht aber auch in dieser Konstellation ein Leben lang.“

Aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung geht hervor, dass die Ampel-Regierung eine Überprüfung der altruistischen, also uneigennützigen Leihmutterschaft erwägt, um kinderlosen Paaren Nachwuchs zu ermöglichen. Sie ist bislang in Deutschland verboten. Ein Gesetzentwurf der Koalition liegt allerdings noch nicht vor. Grundsätzlich sei es nötig, dass diese Frage geprüft werde, sagte Bahr. „Die Reproduktionsmedizin hat sich in den vergangenen 30 Jahren weiterentwickelt.“

Rechte von Kind und Leihmutter nicht vergessen

Reproduktionsmedizinische Unterstützung sei für viele Paare selbstverständlich geworden, führte die Ethikerin aus. Das Leid der Kinderlosigkeit werde anerkannt, auch das Leid von Männern. „Wir brauchen aber eine neue Debatte um die reproduktive Selbstbestimmung und ihre Grenzen“, betonte sie. „Selbstbestimmung“ erfahre einen schleichenden Bedeutungswandel, von einem Abwehrrecht gegen den Staat, der Menschen in ihre Familienplanung nicht reinzureden habe, hin zu einer Leistungsforderung an die Gesellschaft.

Bahr mahnte, bei der ethischen Bewertung stets die Perspektive des Kindes und der Leihmutter im Auge zu behalten: „Was bedeutet es für die Familienkonstellation, wenn etwa die jüngere Schwester die austragende Mutter und auch die Tante eines Kindes ist?“ Es gebe ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, und diese sei elementar für ein Kind. „Das verkompliziert sich natürlich, wenn es zum Beispiel noch eine Eizellspenderin und einen Samenspender gibt.“ Es könne dann bis zu fünf elterliche Positionen geben, die für ein Kind bedeutsam sein könnten.

„Reproduktionsmedizin denkt zu einseitig vom Glück der Eltern her“, kritisierte Bahr. Sie betonte jedoch auch: „Hinter allen Versuchen dieser reproduktionsmedizinischen Zugänge steckt in der Regel eine Leidensgeschichte.“ Paare, die bereit seien, sich auf eine Leihmutterschaft einzulassen, hätten in der Regel vorher alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft.

epd
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3 Antworten

  1. Nun versuche ich es zum zweiten Mal, einen Kommentar dazu zu veröffentlichen. Warum auch immer der erste nicht freigeschaltet wurde. Was ich meine: Die Leihmutterschaft könnte, Gott sei es geklagt, leider insofern attraktiver werden, als dass Homo- und Lesbenehen, die Nachwuchs wünschen, ja auf Leihmütter bzw. Samenspender angewiesen sind. Ob das dem Schöpfer des Lebens egal ist? Nein, nach meiner Schrifterkenntnis ist es das nicht. Etwas ganz Anderes ist, dass Gott alle Kinder liebhat. Ja, das hat er. Aber Sexualität in jeglich denkbarer Vielfalt ohne Einbettung in eine heterogene Ehe, das will unser Gott nicht.

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    1. Sie sind nicht Gott. Treten Sie bitte etwas demütig zurück und führen Sie sich einmal ganz bewusst vor Augen, dass Sie keinesfalls so hoch stehen, dass Sie an Gottes Stelle sprechen und einfach ohne Belege darüber entscheiden können, was Gott will oder nicht.
      Lesen Sie das Hohelied. Ein überaus erotischer Text. Und die Liebenden waren nicht eingebettet in eine Ehe. Aber er darf in der Bibel stehen.
      Adam und Eva waren übrigens auch nicht verheiratet. Gott hat da nirgends eine Institution Ehe gestiftet.

      Zu Zeiten des Alten Testaments war es Gang und Gäbe und es wird mehrfach in den Texten (ohne göttliches Verbot!) davon erzählt, dass Männer mit Sklavinnen ihrer Frauen schliefen, um Kinder zu zeugen oder Frauen ihrem Mann ihre Sklavin zum Sex gaben, damit sie für sie Kinder gebiert. Die 12 israelitischen Stammväter stammen bspw. von vier verschiedenen Frauen.
      Das war damaliger Zeitgeist! Und Gott ließ sich darauf ein. Hier wissen wir übrigens sehr gut, dass das Patriarchat nicht die Beziehungsform zwischen Mann und Frau ist, die Gott Anfangs schuf, sondern dass sie zum nachparadiesischen Fluch gehört und zur gefallenen Welt.

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