Revision im Fall Olaf Latzel wird im Februar verhandelt

Das Verfahren gegen Olaf Latzel geht in die nächste Runde. Dabei entscheidet sich, ob die Aufhebung der Verurteilung wegen „Volksverhetzung“ gegen den Pastor bestehen bleibt.
Pastor Olaf Latzel

Das Revisionsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel wird am 23. Februar vor dem 1. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-jährigen Theologen vor, sich in einem Eheseminar in seiner St. Martini-Gemeinde am 19. Oktober 2019 abfällig über Gender und Homosexuelle geäußert zu haben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Das Bremer Amtsgericht hatte den Pastor daraufhin am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht wurde Latzel jedoch am 20. Mai vergangenen Jahres freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision zum Oberlandesgericht eingelegt.

Der Sprecher des Oberlandesgerichtes betonte, dass im Revisionsverfahren keine neuen Beweise aufgenommen werden. Es werde lediglich geprüft, ob es in den vorherigen Verfahren zu Rechtsfehlern oder Verfahrensverstößen gekommen ist.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Pastor in einer „Biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Der Theologe warnte unter anderem vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“ Eine Tonaufnahme davon war im März des Folgejahres mit Zustimmung des Pastors auf dem Youtube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden.

Teilt das Oberlandesgericht die Rechtsauffassung des Landgerichts, ist das Verfahren endgültig beendet. Falls die Revision Erfolg hat, würde das Berufungsverfahren an das Landgericht zurückgehen. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.

epd
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16 Antworten

  1. Der „Einzige“ der sich über diese Revisionsverhandlung freut, ist der Gegenspieler Gottes. Auch wenn die Inhalte der Aussagen von Pastor Latzel, biblische und richtig waren und sind, ist die Ausdrucksweise und die Formulierung, für ein Kind Gottes nicht akzeptabel. In 1.Kor. 13- der weit köstlichere Weg der Liebe – beschreibt Paulus, wie die Liebe Gottes, auch im Alltag, zum Ausdruck kommen muss.

    Pastor Latzel hätte sich nur für seine Formulierungen entschuldigen sollen, und Gott, seine Gerechtigkeit sein lassen. Wenn wir selbst für uns Gerechtigkeit erstreiten wollen, verwehren wir dem lebendigen Gott, dass Er für unser Recht sorgen kann. Der Feind und die gottlose Welt freuen sich.

    Lieber Gruß Martin Dobat

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    1. Ich gebe Ihnen Recht, dass es sich für ein Kind Gottes „schickt“ Auseinandersetzungen vor weltlichen Gerichten zu meiden und diese auch nicht anzustreben. Rechthaberei/Prozesssucht passt nicht zum Christsein.
      Nun muss man aber schon fairerweise sagen, dass in einem Strafverfahren es stets der Angeklagte ist, der von der Staatsanwaltschaft gegen seinen Willen vor Gericht „gezerrt“ wird und man dem Angeklagten daher schlecht vorwerfen kann „Gerechtigkeit erstreiten zu wollen“. Denn wenn es nach ihm ging, würde es ja gar kein Gerichtsverfahren geben.

      Wie bei einem Nachbarschaftsstreit, bei dem ein Ast über den Zaun wächst. Da gibt es einmal den Nachbarn, der deswegen klagt und einmal denjenigen, der verklagt wird und ob er will oder nicht vor Gericht erscheinen muss. Ein Pastor sollte seinen Nachbarn nicht wegen soetwas verklagen, aber wenn er von seinem Nachbarn deswegen verklagt wird, darf er (meiner Meinung nach) schon versuchen, das Verfahren so zu steuern, dass er andere nicht gewinnt.

      Entschuldigt hat sich der Pastor m.W. für die Formulierungen, relativ schnell nachdem darüber erstmalig öffentlich berichte wurde.

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    2. „Der “Einzige” der sich über diese Revisionsverhandlung freut, ist der Gegenspieler Gottes“. Der Gegenspieler Gottes freut sich über was ganz Anderes. Der freut sich darüber, dass Christen anderen Christen (hier: Olaf Latzel) in den Rücken fallen! Man muss sich das doch mal vorstellen: Wir sagen, in der Sache, vom biblischen Textgehalt her, lag er, Latzel, richtig, er hat sich aber im Ton vergriffen. Und dafür hat er sich öffentlich entschuldigt. Nun fällt die halbe Christenheit immer noch über ihn her wegen des Tons. Er sprach von den „Verbrechern vom Christopher-Street-Day“ und von Homosexualität, die Gott ein Gräuel ist. Letzteres darf er als Pfarrer sagen, weil die Bibel es so sagt. Und zu den „Verbrechern vom Christopher-Street-Day“ hat er angemerkt, dass es Leute aus diesem Umfeld waren, die seine, Latzels, Kirche mehrfach mit Farbe beschmiert haben. Hoffentlich konnte das vor Gericht bewiesen werden. Waren die Schmierereien kein Verbrechen? Ich denke schon. Hat denn Jesus Christus selbst seine argen Widersacher immer mit liebevollen Worten bedacht? Das möchte ich an dieser Stelle einmal fragen. Heißt es nicht bis heute unter Christen: WWJD? Was würde Jesus tun? Sprach er nicht von „Schlangenbrut und Otterngezücht“? Wenn ihm Pharisäer und Schriftgelehrte wieder die Schrift „erklären“ wollten? Ist er nicht immer ganz hart mit ihnen ins Gericht gegangen? Verwechseln wir hier nicht was? Die Bibel spricht, was den Umgang miteinander betrifft, meistens über den Umgang untereinander, d.h. unter Christen. Liebevoll soll der sein, ganz richtig! Aber wen hat Latzel denn seinerzeit gemeint? Kann, darf man Sünde, wenn man sie benennt, immer liebevoll in Watte verpacken? Wem nutzt das denn? Es nutzt nicht, es schadet. Hier stelle ich einmal die Frage: Wie soll, wie muss ein PFARRER reden? Muss er die Dinge nicht, auch wenn`s weh tut, beim Namen nennen? Wie gesagt, ich verweise nochmals auf die auch nicht immer liebevolle Art, wie Jesus redete. Er redete so, wie es zur jeweiligen Situation passte!

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    3. Noch eine kleine Ergänzung.

      „Nur Gottes Wort“ v. Olaf Latzel
      https://www.youtube.com/watch?v=CeFhlqG4oko

      Auch hier spricht Pastor Latzel die biblische Wahrheit, aber in einer Lieblosigkeit, die mich sprachlos macht. Wahrheit ohne die Liebe Gottes zu sprechen – wird zu einer Lüge.

      L.G. Martin Dobat

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      1. Wahrheit und Liebe sind im christlichen Glauben untrennbar miteinander verbunden.
        Eine Wahrheit, die zu Lieblosigkeit führt, ist nicht die Wahrheit des Gottes, der die Liebe ist.
        Eine Wahrheit, die dazu führt, dass (wie hier homosexuell empfindende) Menschen sich selbst ablehnen müssen und sich nicht in Liebe annehmen dürfen, eine Wahrheit, die es Menschen verbietet, einander zu lieben, kann nicht die Wahrheit dieses Gottes sein.

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  2. Wenn das OLG das Freispruch-Urteil bestätigtr:
    Könnte denn die kirchliche Gerichtsbarkeit zu einem anderen Urteil (=zu Ungunsten P. O. Latzels) kommen, als die weltlichen Gerichte?

    Nur mal so an einen evtl. hier anwesenden Kirchenjuristen.

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    1. Das Disziplinarverfahren ruht während des Strafverfahrens und kann danach weiter fortgeführt werden. Eine Handlung kann ein Dienstvergehen sein, obwohl sie keine Straftat ist. In diesem Fall ist eine Disziplinarmaßnahme trotz vorherigen Freispruchs möglich. Ein Kirchengericht kommt erst ins Spiel, wenn eine disziplinarische Maßnahme verhängt wird, der Betroffene damit aber nicht einverstanden ist.

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    2. Bin nur kleiner Jurastudierender: ein Freispruch als Ergebnis des Instanzenzugs der Strafgerichtsbarkeit (das OLG Bremen ist vorliegend die „Endstation“) dürfte vor allem eine präjudizierende Wirkung auf die dienstrechtlichen Fragen entfalten. Diese ist aber nicht zu unterschätzen, obwohl im Strafprozess andere Fragen beantwortet werden und – wegen der Natur des Strafprozesses – eventuell Abwegiges produziert wird.

      Jedenfalls findet sich die Antwort in § 21 Abs. 2 DG-EKD: „Bei einem Freispruch […] darf eine Disziplinarmaßnahme nur ausgesprochen werden, wenn der Sachverhalt eine Amtspflichtverletzung darstellt, ohne den Tatbestand einer Straf- oder Bußgeldvorschrift zu erfüllen.“. Die Formulierung ist ein wenig komisch, weil ein (strafrechtlicher) Freispruch auch bei vorliegenden Tatbeständen einer Strafnorm ergehen kann (Bsp. nicht rechtswidrig).

      Zumindest der Herr bei der StA, der sich vor dem AG Bremen beim Prozess contra Latzel öffentlich präsentierte, fiel mir indessen bei der Anwendung von materiellem Strafrecht und politischem Hintergrundwissen durchaus negativ auf. Ein StA im Staatsschutzdezernat lebt gefährlich, wenn er denn gut ist, und dann exponiert man sich nicht öffentlich.

      Über den Prozess i.e.S. möchte ich mangels juristischer Aufbereitung und fehlender Aktenkenntnis nichts sagen. Jedoch entstand bei mir der Eindruck, dass durchaus politische Motive in den Prozess hineinwirken, der den Olaf Latzel unnötig belastet. Hierbei sei auf die in solchen Prozessen problematische externe Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften, §§ 146 f. GVG, hingewiesen.

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    3. Ich möchte es mal ganz einfach ausdrücken: Es macht eigentlich keinen Unterschied -für die Zukunft Olaf Latzels in seiner Bremer Kirchengemeinde-, ob das OLG nun das Freispruch-Urteil bestätigt oder nicht. Ich vermute stark, dass die Evangelische Kirche von Bremen ihn über kurz oder lang loswerden möchte. Vielleicht hinkt mein Vergleich etwas, aber, haben Sie mal gegen Ihren Arbeitgeber geklagt? Können Sie sich vorstellen, wie das weitergeht, auch wenn Sie mit Ihrer Klage Erfolg haben? Nun hat Latzel ja nicht gegen seinen Arbeitgeber geklagt, sondern ist selbst Beklagter, wenn auch nicht von Seiten seines Arbeitgebers. Aber ob man von Seiten der Kirche dann wirklich Frieden hält und sich positioniert, als wäre nie etwas vorgefallen? Oder ob die Kirche es mit allen denkbaren „Scharmützeln“ versucht, es ihm leid zu machen, seinen Dienst dort vor Ort? Nun kann Latzel standhaft, wie er wohl ist, versuchen, das alles mit Gottes Hilfe durchzustehen. Dafür wünsche ich ihm viel Kraft. Die Altnernative wäre, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen, da, wo man ihn gerne hätte. Muss das innerhalb der EKD sein? Ich weiß es nicht. Es ist ja wohl so, dass ihn seine bremische Kirchengemeinde wohl sehr gerne behalten würde, hinter ihm steht. Schwierig!

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      1. Ergänzung: Natürlich kann ich, selbst als juristischer Laie, unterscheiden zwischen einem Strafprozess und einem Arbeitsgerichtsprozess. Dass das nicht durcheinandergeworfen werden darf. Völlig klar! Wie die Kirche arbeitsrechtlich handelt, sollte der Freispruch vom OLG aufgehoben werden, wie sie dann handeln KANN oder handeln MUSS, entzieht sich meinem Beurteilungsvermögen. Ich meine nur am Schluss: Bleibt es beim Freispruch, so stünde es der Kirche gut an, diesen auch im christlichen Sinne untereinander entsprechend zu würdigen, nicht nachzutreten und Pastor Latzel in Ruhe zu lassen.

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        1. Egal, wie es ausgeht:

          Für konservativ arbeitende Pastoren wird es immer schwieriger, „standhaft“ zu bleiben.
          Vieles hängt auch von den Dienstherren ab.

          Mein Gedankengang dazu:
          Kirche passt sich dem Zeitgeist an.
          Das ist nicht gut.
          Das passt auch nicht zu den Grundlagen, auf denen die ev.-luth. Kirchen sich gründen.

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  3. Diese Art von „religiöser“ Narrenfreiheit hätte man heute bei der Gedenkstunde im Bundestag zwingend ansprechen müssen.

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  4. @pro Urteil „wegen Volksverheizung“ „gegen den Pastor“ in Ihrer Zusammenfassung impliziert, dass der letzte Stand eine Verurteilung ist. Es wäre korrekter, wenn Sie davon sprächen, dass der „Freispruch“ überprüft wird. Oder Sie ersetzen „gegen“ durch „zugunsten“

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    1. Danke für den Hinweis. Wir haben es dahingehend geändert.
      Grüße, die PRO-Redaktion

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