Die Zahl der vom Sterbehilfeverein „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ vermittelten Hilfen bei der Selbsttötung ist im vergangenen Jahr gestiegen. Wie der Verein am Donnerstag in Berlin mitteilte, nahmen sich 2025 insgesamt 898 Menschen mit dessen Unterstützung das Leben. Das ist ein erneuter starker Anstieg: 2024 assistierten Ärzte und Juristen des Vereins nach dessen Angaben bei 623 Suiziden, 2023 waren es 418. Der Verein ist damit nach eigenen Angaben die Organisation in Deutschland mit den meisten Fällen organisierter Suizidassistenz.
Hauptmotive der Menschen, die sich selbst getötet haben, seien Multimorbidität und „Lebenssattheit“ gewesen, erklärte die Organisation. Danach folgten als Motiv eine Krebserkrankung oder eine neurologische Erkrankung. Die größte Gruppe seien Frauen im Alter zwischen 80 und 89 Jahren gewesen.
Suizidhilfe seit Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“, die sich selbst nach Worten ihres Präsidenten Robert Roßbruch als Patientenschutzorganisation versteht, vermittelt seit einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid selbst Hilfe bei der Selbsttötung. Voraussetzung ist nach Angaben des Vereins eine in der Regel mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft.
Neben den Kosten für die Mitgliedschaft berechnet der Verein für die Hilfe bei der Selbsttötung eine Pauschale in Höhe von 4.000 Euro. Davon gehen Roßbruch zufolge jeweils 1.500 Euro an einen Arzt oder an einen Juristen, die die Selbsttötungen begleiten. Jeweils 30 Mediziner und Juristen kooperieren nach dessen Angaben mit dem Verein.
Die Zahl der Fälle, in denen sich Menschen durch Hilfe von Sterbehilfeorganisationen das Leben nehmen, war seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz im Jahr 2020 stetig gestiegen. Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Es kippte damit ein pauschales Verbot organisierter Suizidassistenz. Eine neue Regelung, die diese Form der Sterbehilfe ermöglicht, gleichzeitig aber vor Missbrauch schützt, kam seitdem nicht zustande.
Diskussion um neues Gesetz
In dieser Wahlperiode könnte es einen erneuten Anlauf für eine gesetzliche Regelung geben. Zwischen Abgeordneten mehrerer Fraktionen im Bundestag gibt es dazu Gespräche. Roßbruch lehnte eine gesetzliche Regelung allerdings ab. Die Suizidassistenz sei „klar und eindeutig rechtlich geregelt“, es gebe keine Grauzone, sagte er.
Insbesondere wandte sich Roßbruch gegen eine immer wieder diskutierte Beratungspflicht für Menschen, die sich mit der Hilfe anderer das Leben nehmen wollen. Zu unterscheiden ist die Suizidassistenz, bei der etwa tödliche Medikamente überlassen werden, von der strafbaren Tötung auf Verlangen, bei der ein Mittel nicht nur überlassen, sondern verabreicht wird.
Die Caritas dagegen forderte ein Suizidpräventionsgesetz und äußerte sich besonders alarmiert über die hohe Zahl älterer Frauen, die sich auf diese Weise das Leben nehmen. „Offenbar sind gerade Frauen, die lebenslang Care-Verantwortung getragen haben, von der Angst geplagt, anderen zur Last zu fallen“, sagte die Präsidentin des katholischen Wohlfahrtverbandes, Eva Welskop-Deffaa.