Meinung

Was die Diskussion um den Rundfunkbeitrag offenbart

Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags – das stößt auf wenig Verständnis bei den Deutschen. Vor allem bei den Sachsen-Anhaltern. Das Unverständnis offenbart ein grundlegendes Akzeptanzproblem der Öffentlich-Rechtlichen bei vielen Bürgern.
Von Swanhild Brenneke
ARD-Mediathek, öffentlich-rechtlicher Rundfunk

92 Prozent der Bürger in Sachsen-Anhalt sind gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags, so eine Umfrage, die die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt in Auftrag gegeben hatte.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte sich im Frühjahr ebenfalls gegen eine erneute Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. Auch wenn die Öffentlich-Rechtlichen eine „wichtige Stütze der demokratischen Gesellschaft“ seien, sei die Anzahl der Sender zu hoch. „Pro Tag werden von den Anstalten 394 Stunden Fernsehen und 1.452 Stunden Hörfunk produziert, ohne digitale Kanäle und Onlineangebote wohlgemerkt. Vieles ist nicht zwingend notwendig“, sagte er im Mai. Er forderte mehr Einsparungen.

Die Sache hat eine Vorgeschichte: Als einziges der 16 Landesparlamente fand sich in Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 keine Mehrheit für die damals geplante Erhöhung auf 18,36 Euro. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich zuvor zwar auf eine Beitragserhöhung geeinigt und diese auch unterschrieben. Doch die Parlamente mussten noch final zustimmen. Haseloff gab dabei schon zu Protokoll, dass sein Landesparlament der Erhöhung wahrscheinlich nicht zustimmen werde, was dann auch so eintrat.

ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten damals vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sie sich in ihrer gesetzlich zugesicherten Rundfunkfreiheit beschnitten sahen. Ohne eine Beitragserhöhung könnten sie ihrem Auftrag nicht ausreichend nachkommen. Das Gericht gab ihnen Recht, der Beitrag wurde erhöht.

In den Augen der Sender war die Aktion aus Sachsen-Anhalt damals ein Bruch mit den Prinzipien des ganzen Prozesses. Und auch das Bundesverfassungsgericht begründete in seinem Urteil, die Bundesländer seien eine „föderale Verantwortungsgemeinschaft“.

Bedeutet, man dürfe sich nicht als Einziger gegen alle anderen 15 Länder stellen. Es gebe außerdem eine „verfassungsrechtliche Handlungspflicht jedes einzelnen Landes“. Denn im Grundgesetz, Artikel 5 steht: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Sachsen-Anhalt hatte also in den Augen der Richter die Rundfunkfreiheit verletzt.

Aber es gab auch Kritik an dem ganzen Prozedere – vor allem in den Medien. Denn der Prozess machte deutlich: Die Landesparlamente sollen eigentlich nur abnicken, was die Ministerpräsidenten eigentlich schon beschlossen haben. 

Da kann man sich schon fragen: Wenn Abstimmungen nur pro forma gemacht werden, warum braucht man sie dann überhaupt? Abgeordnete haben die Aufgabe, im Interesse ihrer Bürger zu handeln, von denen sie gewählt sind. Wie können sie das tun, wenn sie bei einer Abstimmung kaum eine andere Wahl haben, als zuzustimmen?

Für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – der nach wie vor eine wichtige Aufgabe erfüllt – hat die Posse jedenfalls offensichtlich nicht beigetragen. Wenn nur acht Prozent der Menschen in Sachsen-Anhalt einer Gebührenerhöhung zustimmen, sollten die Verantwortlichen vor allem selbstkritisch fragen, woran das liegt.

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