Verfassungsschützer: Vorsicht mit Begriff „Demo gegen rechts“

„Da will ich doch die Diskussion“: Thüringens oberster Verfassungsschützer hat die Kirchen aufgefordert, mit der AfD zu reden. Außerdem warnte er davor, bei Demos sprachlich auch Konservative auszugrenzen.
Von Nicolai Franz

Der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hat davor gewarnt, Demonstrationen für die Demokratie als „Demo gegen rechts“ zu bezeichnen. Der Begriff „rechts“ meine nach dem landläufigen politischen Verständnis die Konservativen, sagte Kramer am Montagabend beim evangelischen Hanns-Lilje-Forum in Hannover: „Und die will ich dabei haben, wenn wir für unsere Demokratie kämpfen.“ Mit solchen Begriffen sollten Veranstalter deshalb sehr vorsichtig sein, mahnte Kramer, der als scharfer Kritiker der AfD gilt: „Man grenzt ganz schnell Leute aus.“

Kramer ermutigte die Kirchen und andere Veranstalter, sich direkt mit Vertretern der AfD auseinanderzusetzen, auch auf Podien. Die Partei sei nicht verboten, sondern nur als rechtsextremistisch eingestuft. „Da will ich doch die Diskussion“, betonte der Verfassungsschützer. Dabei gehe es letztlich nicht darum, AfD-Vertreter zu überzeugen, sondern darum, das Publikum zum Nachdenken zu bringen. Kramer vertrat damit eine andere Positionen als der Deutsche Evangelische Kirchentag, der Anfang Mai in Hannover keine AfD-Vertreter auf seine Podien eingeladen hatte.

AfD gesichert rechtsextremistisch

Im öffentlichen Dienst müsse der Staat allerdings konsequent handeln, sagte Kramer. In vier Bundesländern habe der Verfassungsschutz festgestellt, dass die AfD verfassungsfeindlich sei, teilweise gerichtlich bestätigt. „Für bestimmte Ämter und Verantwortungsbereiche bin ich disqualifiziert, wenn ich Mitglied und Anhänger einer verfassungsfeindlichen Partei bin“, betonte Kramer. Wer im öffentlichen Dienst arbeite, vertrete den Staat und müsse auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. In der vergangenen Woche setzte das Amt diese Einstufung vorläufig aus, weil die AfD dagegen geklagt hatte. Dies gilt bis zur Entscheidung des Gerichts über einen Eilantrag der AfD.

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