Umfrage: Nur wenige Geschlechtseinträge „divers“

Seit zwei Jahren können intergeschlechtliche Menschen den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister „divers“ wählen. Von dieser Möglichkeit machten nicht viele Gebrauch.
Von PRO
Seit Dezember 2018 können Personen gegen Vorlage eines Attests den Geschlechtseintrag „divers“ im Personenstandsregister eintragen lassen

Trotz der rechtlichen Möglichkeit haben bislang nur wenige intersexuelle Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister auf „divers“ ändern lassen. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den zuständigen Behörden deutscher Großstädte. Auch wählten wenige Eltern direkt nach der Geburt ihres Kindes den Geschlechtseintrag „divers“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beklagt eine anhaltende Diskriminierung von intergeschlechtlichen und geschlechtsdiversen Menschen in privaten wie beruflichen Lebensbereichen.

Der Bundestag hatte am 14. Dezember 2018 beschlossen, dass es im Geburtenregister neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option sowie die Möglichkeit der Streichung des Eintrags geben soll. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Dezember 2018 haben Personen gegen Vorlage eines Attest, das eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bestätigt, die Möglichkeit, den Eintrag zu wechseln. Bis dahin gab es lediglich die Möglichkeit, dass Standesbeamte die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eintragen – das hatte aber das Bundesverfassungsgerichts als diskriminierend verboten.

Von 3,8 Millionen Berlinern sind 14 Personen „divers“

Spitzenreiter ist Berlin, wo 2019 insgesamt 14 Personen im Personenstandsregister ihren Geschlechtereintrag auf „divers“ ändern ließen. 2020 waren es bis Ende September sechs Personen. Demnach wählte nur ein Elternpaar bei der Geburt seines Kindes 2019 den Geschlechtseintrag „divers“. Die Bundeshauptstadt zählt rund 3,8 Millionen Einwohner.

Besonders sticht die mit rund 315.000 Einwohnern vergleichsweise kleine Stadt Münster heraus, wo 2019 fünf Menschen ihre Geschlechtsangaben in „divers“ änderten, 2020 waren es bisher 16 Änderungen.

In Hamburg ließen 2019 neun Personen ihren Geschlechtseintrag von männlich oder weiblich in „divers“ ändern lassen. 2020 waren es bisher sechs.

In München gab 2019 es acht entsprechende Änderungen sowie sechs im Jahr 2020. Je einmal in den beiden Jahren entschieden sich Eltern dort für die dritte Option bei ihrem Neugeborenen.

Die Stadt Düsseldorf verzeichnete zwei Änderungen zum Geschlechtseintrag „divers“, je einen im Jahr 2019 und 2020. In Köln wurden lediglich zwei Geschlechtseinträge entsprechend geändert, beide im Jahr 2020.

Das Standesamt in Frankfurt trug vier Änderungen des Geschlechtseintrags in „divers“ im Jahr 2019 in das Geburtenregister ein, im Jahr 2020 bis jetzt keine. In Göttingen ließen insgesamt drei Personen ihren Geschlechtseintrag ändern, im Jahr 2020 war es bisher eine Person. Stuttgart verzeichnete 2019 einen Antrag auf „divers“, 2020 bisher zwei. In Dresden machten bislang zwei Personen von der dritten Option Gebrauch. Beide Fälle wurden 2019 registriert.

Attest wird als Zumutung empfunden

Für den „Bundesverband Trans*“ sind die Ergebnisse nicht überraschend. „Nicht alle, die sich als ‚divers‘ verorten, wollen auch den Eintrag“, sagte Gabriel_Nox Koenig, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit. Für den Geschlechtseintrag „divers“ müsse ein ärztliches Attest vorliegen. „Viele intergeschlechtliche Personen empfinden dies als Zumutung.“

Der Bundesverband Intersexuelle Menschen ergänzte: Einige Personen hätten Angst vor Diskriminierung im privaten und beruflichen Bereich, wenn sie den Eintrag in „divers“ ändern ließen. Dies spiegelt sich auch in der Beratungspraxis der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wider: Seit Ende 2018 habe es 120 Anfragen von Menschen gegeben, die als Grund ihrer Benachteiligung „inter*“ angegeben haben. Davon entfielen 29 auf den Bereich Arbeitsmarkt.

Von: epd

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Eine Antwort

  1. Ich würde mich selbst auch als divers registrieren lassen, die Vorlage eines ärtztlichen Atests hält mich davon ab. Es sollte die freie Entscheidung eines jeden einzelnen sein, ohne ärztliche Untersuchung.

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