Ukrainisch-Orthodoxe Kirche muss Hauptheiligtum verlassen

Die ukrainische-orthodoxe Kirche muss das Höhlenkloster in der Nähe von Kiew endgültig verlassen. Das Kultusministerium begründete seine Entscheidung damit, dass sie die Nutzungsbestimmungen verletzt hätten.
Von Johannes Blöcher-Weil
Das Höhlenkloster in Kiew

Die ukrainische Regierung verbannt die ukrainisch-orthodoxe Kirche (UOK) aus ihrem Hauptheiligtum. Auf dem Gelände des Klosters haben unter anderem die Kirchenleitung und die Theologische Akademie ihren Sitz. In den nächsten Tagen soll die Übergabe geregelt werden.

Laut ukrainischem Kultusministerium sollen die Geistlichen gegen Nutzungsbestimmungen verstoßen haben. Ihnen wird auch Sabotage in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg vorgeworfen. Das Kloster gehört der ukrainisch-orthodoxen Kirche. Diese hatte im vergangenen Jahr die „volle Eigenständigkeit und Unabhängigkeit“ vom Moskauer Patriarchen Kyrill erklärt.

Die ukrainische Regierung in Kiew zweifelt allerdings an dieser Abkehr. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj wünscht sich in einem Dekret die „spirituelle Unabhängigkeit“ der Ukraine. Eine Razzia des Inlandsgeheimdienstes in hunderten Kirchen und Klöstern zeichnet laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeiner Zeitung ein anderes Bild. Sie sieht diese Unabhängigkeit nicht gegeben.

„Willkür politischer Beamter“

Die Kirche sieht sich dagegen als „Opfer religiöser Verfolgung“ und „Willkür politischer Beamter“. Ähnlich argumentiert die russisch-orthodoxe Kirche, die sich offiziell noch als Mutterkirche der ukrainisch-orthodoxen Kirche sieht. Laut FAZ gibt es auch innerhalb der Kirche kritische Stimmen. Anfang Februar hatten 1.500 Priester und Laien in einem Aufruf einen „Mangel an klaren und konsistenten Erklärungen der heiligen Synode der UOK“ angesichts des Krieges beklagt.

Die Unterzeichner sollen laut FAZ der 2018 gegründeten und konkurrierenden orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) nahestehen. Ihr Bemühen ist eine Einheit, „die von der ganzen orthodoxen christlichen Gemeinschaft anerkannt wird“. Das Kultusministerium hatte bereits Anfang März angeordnet, dass die UOK zwei Klöster und Kathedralen in der Nord-Ukraine verlassen muss.

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