Vor dem Landgericht Kassel hat ein christlicher Familienvater bei einem Rechtsstreit mit einer Au-Pair-Plattform einen Vergleich erzielt. Der Mann wurde im Jahr 2020 von den Betreibern gesperrt, weil er in seinem Profil schrieb, dass er sein Kind im Einklang mit dem christlichen Glauben erziehe und praktizierte Homosexualität nicht befürworte. Wörtlich schrieb er laut Angaben seines Anwalts Ingo Friedrich: „Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind falsch.“
Italiener klagte gegen Sperrung
Der Italiener klagte daraufhin gegen seine Sperrung bei der in Deutschland ansässigen Plattform und erhielt nun in einem Vergleich Recht. Vor dem Landgericht Kassel stimmte der Betreiber einem Vergleich zu, laut dem der Ausschluss gegen die Religionsfreiheit verstoßen habe und damit ein Fall von Diskriminierung vorliege.
Eine Entschädigung muss er nicht zahlen und beide Parteien einigten sich darauf, künftig nicht mehr zusammenzuarbeiten. Rechtsanwalt Friedrich, der Mitglied im Verein der Christlichen Medieninitiative PRO ist, bezeichnete die ausdrückliche Anerkennung der Diskriminierung als ermutigendes Signal, auch im Internet frei über den eigenen Glauben zu sprechen. Eltern hätten das Recht, ihre Kinder im Einklang mit ihrem Glauben zu erziehen. Dieses dürfe nicht durch private Plattformen ausgehebelt werden.