Schweizer wollen mehr Schutz für sexuelle Minderheiten

Am Wochenende haben die Schweizer über ein Diskriminierungsverbot abgestimmt. Demnach dürfen Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht benachteiligt werden. Während Befürworter des Verbots zufrieden sind, sorgen sich Kritiker um die Meinungs- und Religionsfreiheit.
Von PRO
In der Schweiz steht Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung künftig unter Strafe

Hass und Benachteiligungen gegen sexuelle Minderheiten werden zukünftig in der Schweiz strafrechtlich verfolgt. In einem Referendum stimmten am Wochenende 63 Prozent der Schweizer für eine Verschärfung des Antidiskriminierungsgesetzes. Dieses schützte bisher Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Religion vor Diskriminierung. Das schweizerische Parlament hatte bereits 2018 eine Verschärfung des Gesetzes gefordert. Mit dem jetzigen Volksentscheid sei ein „großartiges Signal“ an die Opfer von Diskriminierung gesendet worden, sagte der sozialdemokratische Abgeordnete Mathias Reynard gegenüber dem Sender RTS 1.

Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Konkret bedeutet die neue Gesetzerweiterung, dass Menschen in der Öffentlichkeit nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung in Bild, Text oder Gesten benachteiligt werden dürfen. So dürfte sich beispielsweise ein Bäcker nicht weigern, eine Hochzeitstorte für ein homosexuelles Paar zu backen – auch wenn dieser imaginäre Bäcker gegen gleichgeschlechtliche Ehen ist.

Problemfeld Lebensschutz und „Ehe für alle“

Nach Angaben der Regierung sind grundsätzliche Debatten um gleichgeschlechtliche Ehen aber weiterhin möglich – eingeführt ist sie dort noch nicht. Davon ist Marc Jost, Generalsekretär der Schweizer Evangelischen Allianz jedoch nicht überzeugt. Laut dem neuen Gesetzartikel dürfen „Leistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“, nicht mehr wegen der sexuellen Orientierung vorenthalten werden. Jost befürchtet daher, dass sich aufgrund dieses Paragraphen Kirchen nun „strafbar“ machen könnten, wenn sie homosexuellen Paaren die Trauung verweigern.

Dieser Befürchtung widerspricht Martino Mona, Strafrechtsprofessor der Universität Bern, gegenüber dem SRF. Kirchen seien als Vereine organisiert. Daher könnten sie nach eigenen Kriterien bestimmen, wer als Mitglied aufgenommen werden darf. „Dass bestimmte Kirchen die sexuelle Orientierung als Ausschlusskriterium für Trauungen betrachten, ist nicht strafbar“, erklärt Mona. Kirchen stellten individuelle Angebote zur Verfügung, keine Dienstleistungen für die Allgemeinheit.

In einer Pressemitteilung äußerte sich die Schweizerische Evangelische Allianz zum Volksentscheid. Darin betont sie die Notwendigkeit, Hass „in keinerlei Form und gegen keinen Menschen zu tolerieren“. Gleichzeitig wollen sie sich weiterhin dafür einsetzen, dass „die Meinungs- und Religionsfreiheit auch unter dem verschärften Strafgesetz gewahrt bleibt“. Dennoch befürchte die Allianz, dass der Druck auf Menschen, die „aus Glaubens- oder Gewissensgründen eine kritische Meinung in Bezug auf bestimmte sexuelle Orientierungen äußern“, zunehmen werde. Schon vor der Volksbefragung sei dies zu spüren gewesen. Christen seien wegen bestimmter Werte und Meinungen, beispielsweise zum Lebensschutz, mit „offensichtlicher Intoleranz oder sogar Gewalt“ bekämpft worden.

Von: Martin Schlorke

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