Im März 2025 landete eine reichlich seltsame E-Mail in meinem beruflichen Postfach. Bei der Staatsanwaltschaft Wetzlar sei eine Strafanzeige gegen mich eingegangen. Ich solle mich mit der örtlichen Polizei in Verbindung setzen. Der Absender: Eine kryptische E-Mail-Adresse mit der Endung polizei.hessen.de.
Ich vermutete eine Phishing-Mail. Denn ich wohne seit vielen Jahren nicht mehr in Wetzlar. Und ich ging davon aus, dass die Polizei wohl kaum auf meine Mithilfe angewiesen sein kann, wenn sie mit mir in Verbindung treten will. Kleiner Spoiler: Doch, war sie in diesem Fall.
Denn wie sich nach einer kurzen Google-Recherche herausstellte, gab es die Person, deren Name unter der E-Mail stand, tatsächlich bei der Polizei Wetzlar. Ich rief also zurück.
Die Beamtin erklärte mir dann, nicht ohne einige Schwierigkeiten beim korrekten Gendern, dass eine Frau Liebich mich angezeigt habe, denn ich hätte in einem Artikel ihre einstige männliche Identität offenbart.
Da war mir klar, worum es ging. Im Januar hatte der Fall der einst als Mann geborenen Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich Schlagzeilen gemacht. Der vorher unter dem Namen Sven Liebich bekannte Rechtsextreme aus Halle hatte seinen Geschlechtseintrag Ende des Jahres 2024 auf einem sächsischen Amt ändern lassen. Seitdem hieß er Marla Svenja und identifizierte sich als Frau.
Selbstbestimmungsgesetz machts möglich
Das konnte so geschehen, weil das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz im November 2024 offiziell in Kraft getreten war. Das erlaubt es, den Geschlechtseintrag unkompliziert und ohne Auflagen auf dem Amt ändern zu lassen. Es hatte in Zeiten der Ampel-Regierung das Transsexuellengesetz abgelöst, das noch wesentlich höhere Hürden für einen Geschlechtswechsel vorsah. Und stand genau deshalb auch in der Kritik.
Manche befürchteten, das Gesetz könnte ausgenutzt oder instrumentalisiert werden, Terroristen zum Untertauchen dienen oder Frauen in Gefahr bringen, die dann von Männern, die ihr Geschlecht offiziell gewechselt hätten, in Umkleidekabinen bedrängt werden könnten. Befürworter führten die psychischen Belastungen Transsexueller an und argumentierten, man müsse es diesen Menschen leichter machen, ihr Leben frei zu leben.
Liebich selbst war bereits vor 2024 kein Unbekannter und danach keine Unbekannte. Die Neonazi hetzte in der Vergangenheit nicht nur gegen Muslime, sondern offenbar auch gegen queere Menschen und kritisierte die Liberalisierung der Gesellschaft bei diesem Thema. Im März 2024 erklärte er in Halle, Kinder würden in Schulen indoktriniert und würden dann etwa zum „Christopher Street Day“ rennen „und nicht wissen, welches Geschlecht sie gerade haben“.
Der „Spiegel“ zitiert Liebich mit den Worten „Wenn man einen Mann als Mann bezeichnet, obwohl er sich selbst als Frau sieht, dann kriegt man ’ne Anzeige.“ 2022, noch mit männlicher Identität, soll er Teilnehmer einer CSD-Veranstaltung als „Parasiten der Gesellschaft“ bezeichnet haben.
Wollte Liebich das neue Gesetz vorführen?
Das Landgericht Halle hatte Liebich zudem kurz vor dem Geschlechtswechsel zu einer anderthalbjährigen Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. PRO berichtete damals auch deshalb über den Fall Liebich, weil er Fragen nach der wahren Motivation hinter dem Geschlechtswechsel aufwarf. Wollte Liebich das neue Gesetz vorführen? Oder nutzen, um der Haft zu entgehen oder sie sich selbst zu erleichtern? Denn als Frau könnte sie ja auch in ein Frauengefängnis eingewiesen werden.
Soweit, so kompliziert. Und so unangenehm. Denn wer freut sich schon, wenn er von einer Rechtsradikalen angezeigt wird, die nicht nur wegen Volksverhetzung verurteilt, sondern auch noch mehrfach wegen mutmaßlicher Körperverletzungsdelikte im Gespräch gewesen war? Nachdem die Wetzlarer Polizei mich aufgefunden hatte, erhielt ich einige Monate später dank des durch meinen Arbeitgeber bereitgestellten Anwalts Daniel Kötz auch Einsicht in den Grund für die Anzeige.
Fünf Tatvorwürfe fanden sich darin: Beleidigung und Üble Nachrede (wegen herabwürdigender Aussagen meines Artikels über die geschlechtliche Identität von Frau Liebich), Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (wegen unbefugter Offenlegung der alten Identität von Frau Liebich), Verletzung des Persönlichkeitsrechts (wegen der Verknüpfung der alten und neuen Identität ohne Zustimmung) und schließlich Deadnaming, also die Nennung des früheren, nun „toten“ Namens (wegen Verletzung der Rechte zur geschlechtlichen Selbstbestimmung).
Der letzte Vorwurf ist direkt aus dem Selbstbestimmungsgesetz abgeleitet. Darin nämlich heißt es: „Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person (…) geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden.“ Nur dass ein Name, der bereits in der Öffentlichkeit bekannt ist, kaum offenbart werden kann. So wie es bei Sven und dann Marla Svenja Liebich der Fall war.
„Der Gesetzgeber hat nicht Menschen wie Sie vor Augen“
Während unser Anwalt genau so argumentierte und sich um alles Rechtliche im Hintergrund kümmerte, trug sich in der öffentlichen Wahrnehmung von Liebich ebenfalls einiges zu. Die Rechtsextremistin trat ihre Haft nämlich nicht an. Zu einem letzten Gerichtstermin war sie noch mit Hut, Lippenstift und Kleid erschienen, dann war sie verschwunden. Um dann im April dieses Jahres nach monatelanger Flucht in Tschechien gefasst zu werden – wo sie bis heute in Haft ist und derweil ihre Auslieferung nach Deutschland verhandelt wird.
Liebich lehnt die Auslieferung ab und begründete das Medienberichten zufolge mit der Befürchtung, in ein Gefängnis für Männer gebracht zu werden, wo sie ihrer Meinung nach getötet würde. Die mögliche Unterbringung in einem Männergefängnis sei menschenverachtend, diskriminierend und könne sie in den Suizid treiben.
Auch in Deutschland ging die Geschichte von Liebich weiter. Zumindest was mich angeht. Im Mai erreichte mich ein neues Schreiben, dieses Mal der Staatsanwaltschaft Wetzlar. Inhalt war im Wesentlichen ein Satz: „Der Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der Ermittlung unschuldig.“ Das Misgendern im Zusammenhang mit meiner Wenigkeit war sicherlich keine Absicht, ließ mich angesichts des ursprünglichen Tatverdachts doch schmunzeln.
Ein letzter Anruf beim Anwalt: Was war passiert? Seine Vermutung, ohne die genaue Erklärung der Staatsanwaltschaft angefordert zu haben: Ganz offensichtlich habe Liebich versucht, das Selbstbestimmungsgesetz anzuwenden, aber das Presserecht habe mich hier geschützt. Denn nichts, was bereits offenbar ist, kann offenbart werden. Zudem enthält das Selbstbestimmgungsgesetz auch die Einschränkung des Offenbarungsverbots im Falle „besonderer Gründe des öffentlichen Interesses“. Die im Fall Liebich, die eine öffentlich bekannte Person ist, wohl zu unterstellen sind.
Hat Liebich das Gesetz also zu missbrauchen versucht? Nein, sagt Kötz. „Das ist kein Missbrauch, das ist erstmal Gebrauch.“ So wie bei jeder Rechtsvorschrift, auch wenn es nicht zur Verurteilung kommt. In meinem Fall sei es nicht anwendbar gewesen. „Der Gesetzgeber hat nicht Menschen wie Sie vor Augen, wenn er sagt, Offenbarung ist strafbar“, fügt er hinzu. Sondern solche, die Transpersonen bewusst diffamierten. Dennoch hält er das Gesetz nicht für unproblematisch wegen seiner Verortung im Strafrecht. „Das ist die Ultima Ratio des Rechts“, sagt Kötz. Deadnaming in diese Kategorie zu packen, hält er für übertrieben. „Das geht auch im Zivilrecht.“
Derzeit sieht es nicht so aus, als würde sich die Bundesregierung unter CDU-Kanzler Friedrich Merz nochmal an das Selbstbestimmungsgesetz hinanbegeben. Und das, obwohl es besonders aus Unionskreisen massive Kritik vor der Verabschiedung 2024 im Bundestag gab. Dass das aber nötig sein könnte, um Behörden Papierkram zu ersparen und Provokateuren den Spaß zu verderben, zeigt auch der Fall Marla Svenja Liebich gegen Anna Lutz.