Streit um Abtreibungswerbung vertagt

Die SPD-Fraktion wird vorerst keinen Gesetzesvorschlag zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen vorlegen. Das wurde am Dienstag während einer Fraktionssitzung der Union bekannt. Demnach wollen SPD und Union eine gemeinsame Lösung finden.
Von Anna Lutz
In den vergangenen Wochen demonstrierten in Berlin immer wieder Gruppen für und gegen das Werbeverbot bei Schwangerschaftsabbrüchen. Eine Entscheidung schoben die Parteien der Großen Koalition nun auf die lange Bank.

Die Fronten schienen klar, nun haben CDU und SPD die Entscheidung über ein neues Gesetz zur Werbung für Abtreibungen auf die lange Bank geschoben. Wie am Dienstag bekannt wurde, haben sich die Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles (SPD) und Volker Kauder (CDU) sowie Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (CSU) darauf geeinigt, das Thema an die Bundesregierung zu überstellen. Die SPD verzichtet damit darauf, einen eigenen bereits angekündigten Gesetzesentwurf im Parlament zur Abstimmung einzubringen, der die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche fordert.

Nun sollen die zuständigen Ministerien das Thema prüfen. Aus diesem Prozess soll ein gemeinsamer Gesetzesentwurf beider Regierungsparteien hervorgehen. Das aber kann dauern. Aus einer Abstimmung vor der parlamentarischen Sommerpause – soviel steht wohl fest – wird nichts. Die Information über die Vertagung einer Entscheidung sei in der Union mit wohlwollendem Applaus wahrgenommen worden, hieß es am Dienstag aus Parteikreisen.

Notbremse vor Eklat

Damit haben Nahles und Kauder die Notbremse vor einem eskalierenden Streit der Koalitionsparteien gezogen. Während die Union klar für die Beibehaltung des Werbeverbots war, wollte die SPD eine Abschaffung des Paragrafen 219a erreichen. Besonders die SPD-Fraktionsvizechefin Eva Högl hatte sich dafür stark gemacht. Zuletzt war innerhalb der Union Kritik am eigenen Fraktionschef Volker Kauder laut geworden, der das Verhalten der SPD zunächst gebilligt hatte. Eigentlich ist es unüblich, dass Koalitionspartner jenseits sogenannter Gewissensentscheidungen unterschiedliche Anträge einbringen. Dass eine Entscheidung zum Thema nun vorerst vertagt ist, soll offenbar interne Streitigkeiten in der Union und der Großen Koalition schlichten.

Der Deutsche Bundestag hatte bereits Ende Februar über das Werbeverbot für Abtreibungen debattiert. Die FDP sprach sich in einem Gesetzesentwurf dafür aus, den Paragrafen 219a zwar beizubehalten, ihn aber so zu verändern, dass nur noch Werbung unter Strafe steht, die „in grob anstößiger Weise erfolgt“. Grüne und Linke forderten die Streichung des Paragrafen. Union und AfD sprachen sich für eine Beibehaltung des Status quo aus.

Von: Anna Lutz

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