Politiker streiten über Werbung für Abtreibung

Über eine Gesetzesänderung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Donnerstag debattiert. Mehrere Fraktionen streben an, Ärzten das Werben für Abtreibungen künftig zu erlauben.
Von Anna Lutz
In den vergangenen Wochen demonstrierten in Berlin immer wieder Gruppen für und gegen das Werbeverbot bei Schwangerschaftsabbrüchen. Nun hat sich auch der Deutsche Bundestag des Themas angenommen.

Die Neuregelung des Werbeverbots für Abtreibungen war am späten Donnerstag Thema im Deutschen Bundestag. Die Fraktionen der Grünen, der FDP und der Linken haben erste Entwürfe für eine Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt. Grüne und Linke fordern die Streichung des Paragraphen 219a, der Ärzten das Werben für Schwangerschaftsabbrüche bisher verbietet.

Die FDP spricht sich in einem Gesetzesentwurf dafür aus, den Paragrafen zwar beizubehalten, ihn aber so zu verändern, dass nur noch Werbung unter Strafe steht, die „in grob anstößiger Weise erfolgt“. Die Fraktion ist der Meinung, dass es nicht mehr zeitgemäß sei, bereits die Verbreitung sachlicher Informationen über das Thema Abtreibung unter Strafe zu stellen. Dies sei etwa der Fall, wenn Kliniken untersagt werde, darauf hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführten.

Informationsfreiheit statt Werbung

In der Aussprache im Parlament sprach Ulle Schauws (Die Grünen) von einem „veralteten Paragrafen“, der irreführend sei, weil darin von Werbung gesprochen werde. Doch auch die Weitergabe „sachlicher Information“ sei durch ihn verboten. Die Grünen wollten keinesfalls eine Erlaubnis von Werbung für Abtreibungen, wohl aber Rechtssicherheit für Ärzte und Informationsfreiheit für Frauen.

Cornelia Möhring (Die Linke) sagte, die aktuelle Regelung erwarte von Ärzten, dass sie heimlich Schwangerschaftsabbrüche durchführten, weil sie nicht darauf hinweisen dürften. „Eine Frau, die ungewollt schwanger geworden ist, ist in einem Ausnahmezustand“, sagte Möhring. In der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtberatung gehe es nicht um die medizinischen Details. „Dazu braucht es einen Arzt“, sagte Möhring und fragte weiter: „Welches Frauenbild verbirgt sich eigentlich dahinter, wenn behauptet wird, dass sich eine Frau aufgrund einer Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet?“

SPD und Union im Clinch

Während sich die SPD ebenfalls bereits erklärt hat, sich für eine Abschaffung des Werbeverbots einzusetzen, hält die Union dagegen. Ein Gesetzesentwurf vonseiten der Sozialdemokraten wurde Medienberichten zufolge zurückgehalten, um zunächst eine interne Einigung mit dem möglichen künftigen Bündnispartner zu erreichen. Die Entscheidung über eine Gesetzesänderung soll spätestens bis zum Sommer fallen.

Gerade weil ein Schwangerschaftsabbruch viele Frauen traumatisiere, sei es wichtig, dass sie sich im Vorfeld gut über den Eingriff informieren könnten, sagte Eva Högl (SPD) im Plenum des Bundestages. Das aktuelle Gesetz hingegen unterscheide nicht zwischen objektiver Information und Werbung: „Es ist ganz klar, Paragraf 219a muss gestrichen werden.“

Stephan Harbarth (Union) erklärte, die vorgelegten Gesetzesentwürfe nähmen einseitig die Schwangeren und Ärzte in den Blick: „Die Interessen eines Arztes sind nicht mehr wert als die eines Kindes.“ Gerade Ungeborene seien auf den Schutz durch den Staat angewiesen, da sie sich nicht selbst äußern könnten. Seine Parteikollegin Silke Launert erklärte, die Politik habe die Pflicht, klar zu machen, dass Schwangerschaftsabbrüche kein Normalfall seien.

Irmer: Gehen zu leichtfertig mit dem Thema um

Der Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer (CDU) vertritt als Mitglied der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), einer Vereinigung von Unionspolitikern, die sich für den Schutz jedes menschlichen Lebens in allen Lebensphasen einsetzen, einen restriktiven Standpunkt. Zur Debatte um die Aufhebung, beziehungsweise die Änderung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch, erklärte der CDU-Innenpolitiker am Donnerstag gegenüber pro: „Was Werbung für Abtreibung angeht, wollen wir als CDU den Status quo erhalten.“

Für Irmer ist es nicht akzeptabel, dass „für die ohnehin mehr als fragwürdige Abtreibungspraxis in Deutschland auch noch die Werbetrommel“ gerührt werden könne. „Ich persönlich bin der Auffassung, dass wir insgesamt viel zu leichtfertig mit dem Thema Abtreibung umgehen. Ich habe Verständnis dafür, wenn es um Leben oder Tod für die Mutter, oder um Vergewaltigung geht. Aber, dass in Deutschland ein extrem hoher Prozentsatz der Abtreibungen mit sozialer Indikation begründet wird – also mit einer Notlage –, kann man in einem Land, das weltweit zu den reichsten dieser Welt gehört, niemandem erklären.“ Irmer hält die bestehende Abtreibungspraxis für „höchst problematisch“. Das Argument, die Abschaffung von §219a diene der gesundheitlichen Aufklärung, hält Irmer nur teilweise für berechtigt. „Wenn es wirklich um die reine Aufklärung ginge, etwa über das Post-Abortion-Syndrom, könnte man darüber reden. Es geht nach meiner Auffassung um rein wirtschaftliche Aspekte. Das ist nicht akzeptabel.“

„Kommerzialisierung des Tötens“

Volker Münz (AfD) bezeichnete die Unterscheidung zwischen Information und Werbung am Donnerstag im Parlament als „Augenwischerei“ und warnte vor einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Mariana Iris Harder-Kühnel (AfD) wandte sich gegen eine „Kommerzialisierung des Tötens“. Mitnichten würden Frauen durch das aktuelle Gesetz Informationen vorenthalten. Wer das Wort heute google, habe mehr Zugang zu Wissen über das Thema, als er sich wünschen könne. Es sei naiv zu glauben, dass eine ergebnisoffene Beratung durch Ärzte erfolgen könne, die anschließend ihr Geld mit der Abtreibung verdienten.

Der Debatte vorrausgegangen war ein Richterspruch gegen die Ärztin Kristina Hänel. Am 24. November verurteilte das Gießener Amtsgericht sie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro, weil sie auf ihrer Webseite darauf hingewiesen hatte, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen und Frauen auf Wunsch weitere Informationen dazu anbot. Hänel hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Von: Anna Lutz/Norbert Schäfer

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