Regierung soll Religionsfreiheit schützen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Freitag mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Bundesregierung die Religionsfreiheit in Deutschland und weltweit besser schützt. Kritik an der bisherigen Politik zum Thema kam von den Grünen und der AfD.
Von Anna Lutz
Im Deutschen Bundestag ging es am Freitag um Religionsfreiheit

Union und SPD forderten in einem Antrag, die Bundesregierung solle vor allem durch politische Bildung und Aufklärung gegen Extremismus vorgehen. Der gesellschaftliche Zusammenhalt müsse gestärkt werden. Im Ausland sollen Botschaften stärker besetzt und Stellen zur Wahrung der Religionsfreiheit, etwa die des Beauftragten der Bundesregierung, gestärkt werden. Der Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.

Auch Grüne und AfD hatten Anträge eingebracht. Die Grünen forderten von der Regierung, bei der Berichterstattung zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch die Situation im Inland in den Blick zu nehmen. Die Fraktion wünscht sich ein Konzept zur besseren Erfassung und Ahndung „gruppenbezogener Menschen- oder Minderheitenfeindlichkeit“ in Deutschland sowie eines für die Zusammenarbeit zwischen Antisemitismus- und Religionsfreiheitsbeauftragtem. Außerdem soll sich die Deutsche Islam Konferenz neu aufstellen.

Die AfD-Fraktion legte in ihrem Antrag ein besonderes Augenmerk auf das Thema Christenverfolgung. Sie forderte unter anderem Entwicklungshilfekürzungen und andere Sanktionen gegen Staaten, die die Religionsfreiheit missachten und außerdem Programme gegen „Christenfeindlichkeit und Antisemitismus bei Asylbewerbern“. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hatte nach einer vorhergehenden Beratung empfohlen, diesen Antrag abzulehnen. Der Antrag der Grünen wurde mehrheitlich abgelehnt, die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit großer Mehrheit angenommen.

„Die Nächstenliebe hört nicht da auf, wo die Religion endet.“

In der Debatte im Plenum wandte sich Aydan Özoguz von der SPD gegen den AfD-Antrag: „Christenverfolgung ist zu verurteilen“, sagte sie. „Aber der Kontext ist größer.“ Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit betreffe jeden Menschen, egal, welcher Überzeugung. Religiöse Gruppen seien nicht gegeneinander auszuspielen. Stefan Ruppert, religionspolitischer Sprecher der FDP, stimmte zu: „Die Nächstenliebe hört nicht da auf, wo die Religion endet.“ Leider gehe der Respekt vor Religiosität in Deutschland verloren.

Seine Kollegin von der Linken, Christine Buchholz, erklärte, die AfD trete das universelle Recht auf Religionsfreiheit mit Füßen, weil sie es dem Islam abspreche. Die AfD sei „mit ihrem selektiven Verständnis der Menschenrechte“ ein denkbar schlechter Verbündeter für verfolgte Christen weltweit. Die Bundesregierung müsse Wege finden, die rechtliche Gleichstellung des Islam mit anderen Religionsgemeinschaften zu ermöglichen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel, sagte, er wolle einen Bericht zur Religionsfreiheit vorlegen.

Jürgen Braun von der AfD warf der Bundesregierung vor, zu zögerlich beim Thema Christenverfolgung zu handeln. Die Koalition verfehle die Lebensrealität der Opfer. „Als religiöse Ideologie betreibt der Islam die Verfolgung“, sagte er und warf der Union „Lauheit“ im Sinne der Bibel vor.

Von: Anna Lutz

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