Linke will Abtreibungen legalisieren

Laut einem Bericht der Berliner Tageszeitung (taz) bereitet die Bundestagsfraktion der Linken einen Antrag zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vor. Unterstützung erhielt sie von der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen, Widerspruch kam aus der Union.
Von Anna Lutz
Bisher sind Schwangerschaftsabbrüch laut §218 StGB nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Linke will das ändern.

Die Bundestagsfraktion der Linken will die Debatte um das Werbeverbot von Abtreibungen dazu nutzen, auch Schwangerschaftsabbrüche an sich zu legalisieren. Laut Informationen der Tageszeitung (taz) bereiten die Politiker dazu einen Antrag vor, den sie nach der Sommerpause einbringen wollen.

„Langfristig muss klar werden, dass das gesamte Thema Schwangerschaftsabbruch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen hat“, zitiert die taz die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring, und weiter: „Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen stärker in den Fokus nehmen und Frauen den sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen.“ Anlässlich der aktuellen Debatte um die Abschaffung des Werbeverbots von Schwangerschaftsabbrüchen sei es nun an der Zeit, einen Schritt weiter zu gehen. Deshalb soll etwa die Beratungspflicht vor Schwangerschaftsabbrüchen entfallen. Die Linke setzt sich schon lange für straffreie Abtreibungen ein. Die Forderung findet sich unter anderem in deren Wahlprogramm von 2017.

Grüne: Paragraf 218 ist frauenfeindlich

Unterstützung erhält sie dabei nun offenbar von den Grünen. Gesine Agena, frauenpolitische Sprecherin der Partei und stellvertretende Vorsitzende, erklärte ebenfalls gegenüber der taz: „Der Paragraf 218 ist frauenfeindlich.“ Die Entscheidung über Schwangerschaftsabbrüche solle allein bei der Frau liegen. „Sie hat das Recht, über ihren Körper selbst zu entscheiden.“ Der religionspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, erklärte dazu auf pro-Anfrage: Zwar sei ungeborenes Leben zu schützen. Demgegenüber stehe aber die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. „Wir Grünen sind uns einig darüber, dass Frauen weder bevormundet noch kriminalisiert werden sollen.“ Nicht eine strafrechtliche Verfolgung, sondern eine „freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung“ helfe Frauen und dem Schutz des ungeborenen Lebens.

Gegenwind kam am Dienstagabend von der Bundestagsfraktion der Union. Sie warf Linken und Grünen vor, den Schutz ungeborenen Lebens „schleifen“ zu wollen. „Wir halten an der geltenden ausgewogenen Regelung fest, die das Lebensrecht des Kindes und das Entscheidungsrecht der Mutter anerkennt“, teilte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, mit.

Debatte tobt schon seit Monaten

Seit Monaten debattieren die Fraktionen des Deutschen Bundestages über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Während das Bundesgesundheitsministerium, Union und AfD sich gegen eine Streichung stark machen, setzen sich SPD, Grüne, FDP und Linke für eine Änderung der derzeitigen Regelung ein. Diese verbietet das Werben für den Eingriff im öffentlichen Raum, aber auch dessen Erwähnung und Erklärung, etwa auf Internetseiten von Kliniken und Arztpraxen. Dagegen hatten sich einzelne Mediziner gewehrt.

Vorrausgegangen war ein Richterspruch gegen die Ärztin Kristina Hänel. Am 24. November verurteilte das Gießener Amtsgericht sie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro, weil sie auf ihrer Webseite darauf hingewiesen hatte, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, und Frauen auf Wunsch weitere Informationen dazu anbot. Hänel hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Von: Anna Lutz

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