Gesundheitsministerium will 219a nicht streichen

Das Bundesgesundheitsministerium will ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nicht aus dem Strafgesetzbuch streichen. Die Grünen hingegen unterstützen den Vorschlag der SPD, über das Thema ohne Fraktionszwang im Bundestag abstimmen zu lassen.
Von Anna Lutz
Keine Streichung, aber auch kein Status quo: Das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn hat sich zum Streit um das Werbeverbot bei Abtreibungen geäußert

Das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn will keine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen. Das teilte die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) am Mittwoch mit. „Das Werbeverbot ist Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt hat. Diese Entscheidung wurde wohlüberlegt getroffen. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs ist deshalb der falsche Weg“, erklärte sie.

Dennoch dürften Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zögen, nicht allein gelassen werden: „Sie brauchen alle notwendigen Informationen, um in dieser Ausnahmesituation eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dafür müssen wir aber nicht den Paragrafen 219a StGB abschaffen.“ Die Bundesregierung will nun offenbar über Möglichkeiten sprechen, wie das Gesetz einerseits erhalten werden kann, Betroffene andererseits aber mit Informationen versorgt werden können.

Grüne begrüßen SPD-Vorstoß

Am Montag hatte die SPD der Bundesregierung eine Frist bis Herbst gesetzt, um das Thema zu bearbeiten. Wenn bis dann keine Kompromisslösungen vorliegen, wollen die Sozialdemokraten die Streichung des 219a im Bundestag per Gewissensentscheidung ohne Fraktionszwang beschließen lassen.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, sagte der SPD am Dienstag Unterstützung zu: „Ich kann nur sagen: Unser Antrag liegt auf dem Tisch. Dem kann man zustimmen. Die Mehrheiten im Deutschen Bundestag sind klar. Ich bin gespannt, ob die SPD diesmal steht.“ Die Union hingegen hatte sich irritiert von dem Vorstoß der Sozialdemokraten gezeigt. Es sei „kein konstruktiver Beitrag zur Problemlösung, sich öffentlich Fristen zu setzen“, zitierte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Dienstag den Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer.

Während sich Union und AfD bereits gegen eine Reform des 219a aussprachen, haben die Fraktionen der Grünen, der FDP und der Linken erste Entwürfe für eine Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt. Grüne und Linke fordern die Streichung. Die FDP spricht sich dafür aus, den Paragrafen zwar beizubehalten, ihn aber so zu verändern, dass nur noch Werbung unter Strafe steht, die „in grob anstößiger Weise erfolgt“. Dazu gabe es eine erste Aussprache im Bundestag.

Der Debatte vorausgegangen war ein Richterspruch gegen die Ärztin Kristina Hänel. Am 24. November verurteilte das Gießener Amtsgericht sie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro, weil sie auf ihrer Webseite darauf hingewiesen hatte, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen und Frauen auf Wunsch weitere Informationen dazu anbot. Hänel hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Von: Anna Lutz

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