Ostbeauftragter kritisiert Gerichtsbeschluss zu Hassplakaten

Die rechtsextreme Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ muss Wahlplakate mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen!“ nicht entfernen, entschied ein Gericht. Die Entscheidung stößt auf Unverständnis.
Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz wünscht sich klare Worte von der Kirche – wenn es wirklich darauf ankommt

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz zu den umstrittenen Hassplakaten im sächsischen Zwickau mit deutlichen Worten kritisiert. Dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND/Mittwoch) sagte der CDU-Politiker, das Urteil mache ihn „ein Stück weit sprachlos“. Er fügte hinzu: „Und das verstehe ich nicht unter wehrhafter Demokratie.“

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte auf einen Eilantrag der rechtsextremen Kleinstpartei hin entschieden, dass die Plakate des „Dritten Weges“ in Zwickau vorerst nicht abgenommen werden müssen. Die Wahlplakate mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen!“ seien jedoch in einem Abstand von mindestens 100 Metern zur Wahlwerbung der Partei Bündnis 90/Die Grünen anzubringen (7 L 393/21). Die Grünen und Vertreter der Zivilgesellschaften reagierten mit Empörung auf den Gerichtsbeschluss.

Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke liege noch nicht so weit zurück, erinnerte der Ostbeauftragte. „Die einen sind Täter, die anderen sind geistige Brandstifter. In diese zweite Kategorie ordne ich das Plakat ein“, betonte Wanderwitz.

Noch am Dienstag hatte die Stadtverwaltung Zwickau angekündigt, beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen Beschwerde einzulegen. Oberbürgermeisterin Constance Arndt sagte: „Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!“ Dabei mache es inhaltlich keinen Unterschied, „ob die Plakate hier oder 100 Meter weiter hängen“.

epd
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3 Antworten

  1. Ist der symbolischen „Chemnitzer Justizia“ vielleicht die Augenbinde verrutsch oder wie ist es sonst zu erklären , daß an einem Gericht in Chemnitz binnen kurzer Zeit schon zwei solch unverständliche, pro rechte Urteile gefällt wurden ?
    So wurde bemerkenswerter Weise schon in der 36. KW, also vor knapp 1 Woche , ein fast harmloses Urteil gegeneinen 30 jähr. Deutschen gefällt . Dieser rechte Steinewerfer wurde nur zu 1 Jahr Haft auf Bewährung wegen Angriffs auf das jüdische Lokal Schalom sowie dessen Inhaber im Jahre 2018 verurteilt, obwohl dieser mehrfach vorbestraft ist. Kann solch ein Urteil etwa noch als Bestrafung bezeichnet werden ? Letztendlich wird am Gerichtsstandort Chemnitz fast schon ein Urteilseinheitsbrei produziert , bei dem ziemlich egal ist , ob jemand n. einem solchen Urteil a. d. Gericht gehen darf oder ob jemand auf Plakate schreiben darf , hängt die „G“ auf ? Vielleicht wird die Justiz in Chemnitz bald dafür bekannt sein Urteile zu fällen , die den Tätern nicht weh tun, aber den Rechten neuen Mut machen wird , aber trotzdem als positiver Strich in der Chemnitzer Justizstatistik gezählt wird.

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  2. Ich finde das Urteil auch nicht OK. Wahlwerbung sollte ausschließlich die echten oder angeblichen Vorzüge der eigenen Partei betonen, nicht aber auf den Gegner abzielen, wie in der sonstigen Werbung eben auch. Konsequenterweise müsste man dann übrigens auch DIE PARTEI belangen, die wiederum auf einigen Plakaten auffordert: „Nazis töten“. Die sind zwar als Satirepartei bekannt (haben aber ganz im Ernst Mandate im Europaparlament!), allerdings könnten die Rechtsextremen sich dann auch zu einer solchen erklären und man könnte wiederum nur schwer juristisch dagegen vorgehen.

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  3. Ich bin nun wirklich jemand, der die Politik der „grünen“ Ökopopulisten ablehnt, aber eine Aufforderung, wie auf diesen Plakaten proklamiert wird (Ich wiederhole diese absichtlich nicht, um sie nicht aufzuwerten), die erfüllt für mich wirklich den Tatbestand der Volksverhetzung. Hier wird klar zu eine Straftat aufgerufen. Wenn man bedenkt, weswegen mal z.B. Pastor Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt hat. Da kann man fast denken, daß offenbar in unserem Land verschiedene Gesetze existieren.
    Die Aufforderung, die auf diesen Plakaten ausgesprochen wird, muß jeden Christen aufregen, der wer schon im Herzen trägt, was böse ist, der braucht es nicht einmal auszusprechen oder gar selbst auszuführen, es ist das Werk Satans. Adolf Hitler selbst hat vermutlich auch keinen einzelnen Juden eigenhändig umgebracht, aber es waren seine Gedanken, die zu Worten wurden und seine Worte, die zu Taten wurden.

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