Organspendegesetz neu in der Kritik

Seit März 2022 gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung bei der Organspende. Zwei Gesundheitsminister wollen dies nun ändern.
Wie sieht ein vernünftiger Umgang mit Suizidassistenz aus. Um das gesetzlich zu regeln, hat sich jetzt eine dritte Gruppe von Abgeordneten gefunden, die einen Gesetzesvorschlag erarbeiten wollen

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will über den Bundesrat eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer Widerspruchslösung bei Organspenden herbeiführen. „Ich will die Widerspruchslösung noch mal zur Abstimmung bringen“, sagte er am Montagabend in einem Interview mit dem Sender „Welt TV“. Er kündigte an, über das Land Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einzubringen.

Laumann zeigte sich optimistisch, dass sein Antrag in der Länderkammer eine Mehrheit finden werde. Danach müsse sich der Bundestag damit beschäftigen. Laumann will seinen Antrag so zeitig in den Bundesrat einbringen, dass der Bundestag sich damit noch vor der Wahl im Herbst 2025 befassen kann.

„Menschen, die sterben, weil wir kein Organ haben“

Zur Begründung verwies der Minister darauf, dass alle Staaten mit Widerspruchslösung in Europa eine höhere Zahl von Organspenden hätten als Deutschland. Noch immer gebe es hier „Menschen, die sterben, weil wir kein Organ haben, oder Menschen, die ganz, ganz starke Einschränkungen in ihrem Leben haben, weil wir kein Organ haben“, sagte er.

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Montag erklärt, die Zahl der Spenderorgane sei langfristig nur zu erhöhen, indem Deutschland die Widerspruchslösung einführe. Er werde sich weiter dafür einsetzen.

Bei der Widerspruchslösung, wie beispielsweise in Spanien, sind alle Menschen mögliche Organspender, es sei denn, sie widersprechen und lassen dies dokumentieren. In Deutschland gilt die Zustimmungslösung, wonach die Bereitschaft zur Organspende ausdrücklich erklärt werden muss.

Organspenderegister online

Seit Montag ist ein Organspenderegister online. Dort kann eine Bereitschaft zur Organ- oder Gewebespende erklärt werden. Dazu ist ein Personalausweis mit Online-Funktion erforderlich. Das Bundesinnenministerium erklärte auf Nachfrage, Ende 2022 seien geschätzt rund 51 Millionen Personalausweise mit eingeschaltetem Online-Ausweis in Umlauf gewesen, das entspreche 83 Prozent der Ausweisdokumente. Wie viele Menschen die Funktion nutzen, ist aber nicht bekannt. Das Ministerium weiß nur, dass im Laufe von zwölf Monaten der Online-Ausweis knapp 14 Millionen mal benutzt wurde.

epd
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