Ein satirisches Social-Media-Video mit religiösem Bezug hat am Freitag für Gesprächsstoff im NDR-Rundfunkrat gesorgt. Zu dem Video der „extra 3“-Redaktion zum Thema Ostern hatte es eine Programmbeschwerde gegeben. Der Beschwerdeführer bemängelte eine auffällig asymmetrische Rollenverteilung zwischen einer muslimischen und einer christlichen Figur. Trotz Kritik einzelner Rundfunkratsmitglieder aus der evangelischen und der katholischen Kirche sah das Gremium schließlich mehrheitlich keine Staatsvertragsverletzung.
Kritisiert wurde, dass in dem Video eine kopftuchtragende, muslimische Figur als erklärende und intellektuell überlegene Instanz inszeniert worden sei, wohingegen eine christliche Gegenfigur karikiert und ohne ernstzunehmende Argumente dargestellt worden sei. Dadurch sei die christliche Position systematisch herabgesetzt worden.
Redaktion sieht keinen Verstoß gegen journalistische Grundsätze
Die „extra 3“-Redaktion habe keinen Verstoß gegen den Grundsatz der journalistisch fairen, objektiven und unparteiischen Berichterstattung gesehen, informierte der Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrats. Der Ausschuss selbst sah demnach mehrheitlich keinen Verstoß gegen den NDR-Staatsvertrag. Die Rundfunkratsmitglieder schlossen sich dem an – bei 32 Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und sieben Enthaltungen.