Bätzing über Sterbehilfe: „Widerspricht allem, woran ich glaube“

Nach dem ARD-Film „Gott“ hat Frank Plasberg in seiner Talk-Sendung „Hart aber fair“ die Frage aufgeworfen, wie frei der Mensch in seinem Wunsch zu sterben ist. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, hat dabei die Lockerung der Sterbehilfe durch das Bundesverfassungsgericht deutlich kritisiert.
Von PRO
Kontrovers ging es in der gestrigen Sendung „Hart aber fair“ zu

„Gottes Wille oder des Menschen Freiheit: Was zählt beim Wunsch zu sterben?“ lautete das Thema der Sendung „Hart aber fair“ am Montagabend. Dabei diskutierte Moderator Frank Plasberg mit den Gästen nicht nur über den ausgestrahlten Film „Gott“, sondern auch über den gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema.

Grundlage für den Film ist ein Theaterstück von Ferdinand von Schirach. Darin berät ein fiktiver Ethikrat über den Sterbewunsch des ebenso fiktiven 78-jährigen Richard Gärtner: Er möchte sein Leben mit Hilfe eines Medikaments beenden, weil er nach dem Tod seiner Frau den Lebenswillen verloren hat. In der Anhörung des Ethikrats kommen neben ihm sein Anwalt, eine Ärztin, eine Juraprofessorin und ein Bischof zu Wort.

Der Fall nimmt Bezug zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Richter kippten im Februar das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe und bekräftigten ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – unabhängig von unheilbaren Krankheiten. Vor allem dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bischof Georg Bätzing ging dieses Urteil zu weit, machte er in der Sendung deutlich.

„Widerspricht allem, woran ich glaube“

In der Diskussionsrunde warnte er vor einem Dammbruch und davor, die Tür in Richtung aktive Sterbehilfe immer weiter zu öffnen: „Das widerspricht allem, woran ich glaube.“ Humane Sterbehilfe geschehe in Hospizen, in denen Menschen den Weg des Sterbens erleichterten und mitgingen: „An der Hand von Menschen zu sterben ist etwas anderes als durch die Hand von Menschen zu sterben“, betonte Bätzing.

Ganz anders sah dies Olaf Sander. Er hat seine schwerkranke Mutter beim Suizid begleitet. Es gehöre zur Würde des Menschen, sein Ende selbst zu bestimmen, ist er überzeugt. Der Staat habe es ihm schwer gemacht, dieses Recht zu erfüllen: „Ich musste es mutterseelenallein umsetzen.“ Die Unterstützung seiner Mutter bezeichnete er als Akt der Gnade. Die Debatte werde zu selten aus Patientensicht geführt, sagte er. Auch das „Dammbruch-Argument“ ließ er nicht gelten. Die ethischen Entscheidungen, bei denen im Vorfeld damit argumentiert wurde, hätten die Gesellschaft freier und vielfältiger gemacht.

Susanne Johna, Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer, betonte, dass es die Aufgabe der Ärzte sei, Leben zu erhalten und nicht Patienten beim assistierten Suizid zu helfen. Die Palliativ-Medizin habe in den letzten 15 Jahren große Fortschritte gemacht. Ein Leben sei auch lebenswert, wenn es aus Sicht eines gesunden Menschen als nicht mehr würdevoll empfunden werde.

„Nicht in ein Leben zwingen, in dem sie nicht leben möchten“

Die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert warb klar für Selbstbestimmung am Lebensende. Viele Patienten litten an Krankheiten, deren Ende sie nicht erleiden wollen: „Wir sollten sie nicht in ein Leben zwingen, in dem sie eindeutig nicht leben möchte.“ 30 bis 40 Prozent der Ärzte wären bereit, bei einem assistierten Suizid mitzuwirken. Sie sagten dies nicht öffentlich, weil dies gegen das ärztliche Ethos verstoße. Aus den freien könnten brutale Suizide werden: „Wir müssen uns nicht mehr von der Kirche oder Ärztefunktionären sagen lassen, wo es langgeht.“

Insgesamt stimmten 70,8 Prozent der Zuschauer dafür, dass die Hauptfigur von „Gott“ sterben darf und ihr tödliches Medikament erhält. Die Minderheit war gegen die Ausgabe des todbringenden Medikaments. In der Schweiz lag der Zustimmungswert bei 68 Prozent. Bischof Bätzing wünschte sich, gemeinsam mit den Menschen nach einem Weg zurück ins Leben zu suchen. Nach dem deutlichen Abstimmungsergebnis frage er sich, wer von den Zuschauern die Verantwortung für einen solchen Schritt übernehmen würde: „Seelsorge hat immer mit Einzelsituationen zu tun. Wir müssen zum Gespräch bereit sein und den Menschen sagen, dass es gut ist, dass sie leben.“

„Anfang und Ende des Lebens liegen in Gottes Hand“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ihn schockiert, betonte er. In der Abwägung von Lebensschutz und Selbstbestimmung hätten sich Argumente einer bestimmten weltanschaulichen Richtung durchgesetzt: „Die Verfügung über mein Leben kommt aber nicht mir allein zu.“ Es liege in Gottes Hand, wann das Leben beginnt und endet.

Kritisch sah Bätzing die öffentliche Äußerung des Hannoveraner evangelischen Bischofs Ralf Meister, der den assistierten Suizid erstmals als Akt der Barmherzigkeit bezeichnet hatte. Bätzing stellte klar, dass Meister diese Aussage später relativierte. Er habe sich in der Rolle des Tabu-Brechers gesehen. Bätzing allerdings zeigte sich froh, dass es dieses Tabu gebe. Den eigenen moralischen Anspruch leitete er aus der Verpflichtung gegenüber den Gläubigen aus. Bei Fragen des Lebensschutzes und am Lebensende wolle die Kirche ein Sprachrohr für ihre Anhänger sein.

Warnung vor sozialem Druck

Die Diskussionsteilnehmer warfen auch einen Blick in die Nachbarländer. In Belgien hätten sich die Fälle des assistierten Suizids um das Elffache gesteigert, in der Schweiz verfünffacht und in den Niederlanden verdreifacht. Die Medizinerin Böhme-Seifert sah darin keinen dramatischen Befund, „wenn Menschen vom Notausgang Gebrauch machen“. Das Angebot treffe auf einen gesellschaftlichen Bedarf. Die Ärztin Johna warnte davor, die „Straße zu verbreitern“, weil immer mehr Menschen dann einen impliziten Druck empfänden, sich in der Frage zu entscheiden.

Den Film „Gott“ von Ferdinand von Schirach sahen am Montag 3,88 Millionen Zuschauer. Dies entspricht einem Marktanteil von 11,3 Prozent. Bei der anschließenden Diskussion bei „Hart aber fair“ schauten noch 3,34 Millionen Menschen zu – ein Marktanteil von 12,7 Prozent. Auf der Spitzenposition lag der ZDF-Film „Unter anderen Umständen“ mit 6,66 Millionen Zuschauern.

Es war das zweite Schirach-Stück, in dem die Zuschauer nach der Übertragung entscheiden durften. Beim ARD-Film „Terror – Ihr Urteil“ ging es 2016 um die Moralfrage, ob man ein Passagierflugzeug abschießen darf, um andere zu retten. Fast 90 Prozent der abstimmenden TV-Zuschauer entschieden damals, dass der Bundeswehrsoldat, der eine Passagiermaschine mit 164 Menschen in Gewalt von Terroristen abschoss, um 70.000 Menschen in einem Fußballstadion zu retten, unschuldig ist.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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