Leihmutterschaft: (K)ein Recht auf ein Kind?

Wegen unerfüllten Kinderwunsches gehen einige Paare den Weg über Leihmutterschaft im Ausland. Prominente Beispiele gibt es genug. Steht das Kind dabei im Fokus oder der Kinderwunsch? Lässt sich Leihmutterschaft aus christlicher Sicht rechtfertigen?
Von Swanhild Brenneke
Baby in ein Tuch gewickelt vor dunklem Hintergrund

Am 12. August brachte die Amerikanerin McKenna West in Dallas, Texas, einen kleinen Jungen zur Welt. Sie nannte ihn Gabriel. Auf den ersten Blick unspektakulär. Doch die Geschichte von McKenna West beschäftigt seither die Justiz und die Medien. Denn West ist eine Leihmutter und Gabriel sollte nicht nur ganz anders heißen, er sollte erst gar nicht geboren werden.

Omar Ahmed und Nausheen Gilkar, das Paar, das die Dienste der eigentlich in Alaska lebenden West in Anspruch genommen hatte, wollten die Abtreibung des Jungen, nachdem in der 20. Schwangerschaftswoche ein schwerer Herzfehler bei dem Baby entdeckt worden war – das hypoplastische Linksherzsyndrom (HLHS). Nur durch mehrere Operationen im Kleinkindalter und medizinische Intensivbetreuung direkt nach der Geburt konnte das Kind überleben. Laut Leihmutterschaftsvertrag durfte das Paar in solchen Fällen eine Abtreibung verlangen.

Doch West wollte das nicht. Mit Hilfe der christlichen Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) reiste sie nach Texas, wo Abtreibung fast in jedem Fall verboten ist, und brachte das Kind dort zur Welt.

Leihmutterschaft ist in Deutschland illegal. Aus gutem Grund, möchte man meinen, wenn man die Geschichte des kleinen Gabriel liest. Denn der Fall wirft diverse ethische Fragen auf, die Leihmutterschaft mit sich bringen kann. Darf man einer Frau gegen ihren Willen ein Kind wegnehmen, das sie rund neun Monate lang ausgetragen hat – auch wenn sie dem vorher zugestimmt hat? Was ist mit den Rechten des Kindes, das noch nicht für sich selbst sprechen kann? Darf man einem Kind den einzigen Menschen wegnehmen, mit dem es in seinem Leben bisher vertraut war? Und wer ist seine Mutter?

Rechtliche Lage in Deutschland

Das Embryonenschutzgesetz verbietet Leihmutterschaft in Deutschland. Auch die Leihmutterschaftsvermittlung ist durch das Adoptionsvermittlungsgesetz strafbar. Nicht strafbar machen sich „Wunscheltern“, wenn sie die Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch nehmen. Nach deutschem Recht ist die Mutter des Kindes diejenige, die es geboren hat. Die rechtliche Anerkennung der Elternschaft eines Kindes aus Leihmutterschaft ist deshalb mühsam. Sie läuft oft über die genetische Verwandtschaft mit dem Vater und über Stiefkindadoption. Auch die Eizellenspende ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland wegen der hohen medizinischen Risiken verboten.

Weil Leihmutterschaft hierzulande nicht erlaubt ist, suchen sich viele Paare mit Hilfe spezieller Agenturen eine passende Leihmutter im Ausland. Denn ein Kind aus Leihmutterschaft mit nach Deutschland zu bringen und es anschließend als das eigene anerkennen zu lassen, ist zwar nicht ganz einfach, aber möglich. Vor allem, wenn eigene Genetik mit im Spiel ist, zum Beispiel durch Samenspende. Das zeigen aktuelle prominente Beispiele, wie das von CDU-Politiker Jens Spahn und seinem Ehemann Daniel Funke. Auch CDU-Politiker Hendrick Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil wurden vor einiger Zeit Eltern durch Leihmutterschaft in den USA.

Wer nicht 150.000 Euro oder mehr für eine Leihmutterschaft in den USA zur Verfügung hat, kann auch einen günstigeren Weg wählen: Über Leihmütter aus der Ukraine oder Georgien kostet das Prozedere ab 40.000 Euro.

Der Fall von Jens Spahn führte nicht nur zu dessen Rücktritt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er fachte auch die Debatte über Leihmutterschaft neu an: Sollte man sie in Deutschland unter strengen Auflagen doch legalisieren? Oder die Gesetze eher verschärfen?

„Die Hauptbetroffenen sind die Kinder“

Würde man Leihmutterschaft hierzulande erlauben, könnte man durch strenge Regeln – etwa indem sie nur altruistisch, ohne Geldleistung erlaubt wäre – Frauen vor Ausbeutung schützen und das Wohl der Kinder besser im Blick haben, argumentieren die FDP und Teile von SPD und Grünen. Andere wiederum fordern, Deutsche hierzulande zu bestrafen, wenn sie Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch nehmen, weil es die Frau entwürdige und Kinder wie Ware behandle. Das möchte zum Beispiel Anne König (CDU), die frauen- und familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion.

Detlev Katzwinkel vermisst in der Debatte um Leihmutterschaft die für ihn wichtigste Perspektive: die der Kinder. Der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe war Missionsarzt für die Allianz-Mission in Afrika, arbeitete bis zu seinem Ruhestand als Chefarzt am St.-Martinus-Krankenhaus in Langenfeld und ist Vorsitzender der christlichen Provita Stiftung. „Ich bin erschrocken über die Art und Weise, wie zurzeit mit diesem Thema umgegangen wird“, sagt er gegenüber PRO. „Für mich sind die Hauptbetroffenen die Kinder.“ Und die hätten so gut wie gar keine Fürsprache in der öffentlichen Debatte.

Es gebe zu wenige gesicherte Erkenntnisse darüber, wie die Kinder im späteren Verlauf des Lebens mit der Tatsache zurechtkommen, dass sie aus einer Leihmutterschaft entstanden sind und im Zweifelsfall ihre biologische Herkunft niemals erfahren. Katzwinkel gibt zu bedenken: In Deutschland hat ein Kind das Recht, zu erfahren, wer seine biologischen Eltern sind. Als biologische Eltern gelten hierzulande die genetischen Eltern und die Geburtsmutter. Bei einer künstlichen Befruchtung durch Samenspende gibt es etwa einen gesetzlichen Auskunftsanspruch, damit das Kind die Identität des Vaters erfahren kann. Doch wenn die Leihmutter eine gespendete Eizelle austrägt, sei das im Zweifel nicht immer nachvollziehbar. Zumal das Prozedere im Ausland stattfindet. In Deutschland sind Eizellenspenden wegen des hohen medizinischen Risikos für die Frau verboten.

Kirchen zu Leihmutterschaft

EKD, Deutsche Bischofskonferenz und Evangelische Allianz sind sich einig: Leihmutterschaft verletzt die Menschenwürde. Die Frau, die als Leihmutter dient, werde instrumentalisiert. Ausbeutung sei eine große Gefahr. Das Kind wiederum werde zum Objekt vertraglicher Vereinbarungen. Kinder dürften nicht zum Gegenstand von Geschäften gemacht werden. Alle drei betonen: Kinder seien ein Geschenk. Es gebe kein Recht auf ein Kind. Die Evangelische Allianz fordert zusätzlich ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft.

Bei der christlich geprägten Organisation „donum vitae“ können sich Paare mit Kinderwunsch auf psychosozialer Ebene beraten lassen. Referentin Theresia Volhard verweist auf Kinder, die per Samenspende entstanden sind. Für diese sei das Wissen um die eigene Herkunft für die Identitätsfindung wichtig. Für Betroffene könne dies andernfalls zu existenziellen Fragen führen. Auch wenn keine soziale Beziehung zum biologischen Vater bestehe, sei die Kenntnis über die Herkunft eine wesentliche Voraussetzung für einen gelingenden Umgang mit der eigenen Identität. Problematisch könne es werden, wenn der Samengeber den Kontakt ablehnen würde, berichtet Volhard. Der Spender sei auf einmal mit genetischen Nachfahren konfrontiert, über die er sich in jungen Jahren zum Zeitpunkt der Samenspende vielleicht nicht ausreichend Gedanken gemacht hat. „Bei einer Leihmutterschaft ist die Situation noch komplexer“, sagt Volhard.

Nicht nur das Ausfindigmachen der eigenen Identität sei für das Kind in diesem Fall später erschwert, ergänzt Katzwinkel. Was bedeutet es für ein Kind, zu erfahren, dass es unter bestimmten Voraussetzungen „bestellt“ und die Leihmutter in irgendeiner Form dafür bezahlt wurde? Fragt es sich später, ob seine Eltern es genauso lieben würden, wenn es anders aussähe, weniger intelligent oder aber viel begabter wäre?

Bei der ukrainischen Leihmutterschaftsagentur Vittoriavita lässt sich ein Kind per Leihmutterschaft auch ohne eigene Eizelle verwirklichen. Zum Beispiel, wenn die Wunschmutter keine eigenen Eizellen produzieren kann oder bereits in der Menopause ist. Leihmutter und Eizellenspenderin werden in dem Fall aus verschiedenen Datenbanken ausgewählt, ist auf der Website nach kurzer Recherche zu lesen. Die Eizellenspenderin kann nach ganz individuellen Wünschen ausgewählt werden: Größe, Haar- und Augenfarbe, Nasenform, Nationalität, Hautfarbe bis hin zur Religion oder Neigung zu Übergewicht. Vittoriavita ist nur ein Beispiel für zig ähnliche Agenturen, die sich nach kurzem Googeln finden.

Katzwinkel sieht noch weitere Risiken. In der Regel wählt man heute getrennte Mutterschaft, so dass Eizellspenderin und Leihmutter verschiedene Frauen sind, um die emotionale Bindung der Leihmutter potenziell so gering wie möglich zu halten. Dennoch besteht während der Schwangerschaft eine Symbiose zwischen Mutter und Kind, egal, ob es die gleiche Genetik hat oder nicht, erklärt Katzwinkel. Auch eine „nur“ austragende Mutter geht eine innige Beziehung zum Kind ein und das Kind wiederum zur Mutter. „Dafür sorgen die Hormone, die die ganze psychische Wahrnehmung einer Frau verändern, sobald sie schwanger wird.“ Für das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden des Neugeborenen spielt es deshalb eine wichtige Rolle, direkt nach der Geburt den Körperkontakt zur Mutter zu haben. Ihr Herzschlag und ihre Stimme sind ihm durch die Schwangerschaft vertraut. Eine Leihmutter hat jedoch in den meisten Fällen keinen weiteren Körperkontakt zum Baby. Es gibt zwar noch keine validierten Studien zu dem Thema. Doch in der Geburtshilfe ist unstrittig, dass das sogenannte Bonding für die Entwicklung des Kindes eine zentrale Rolle spielt. Zwar kann das auch der biologische Vater übernehmen. Es aber zum Regelfall zu machen, dem Neugeborenen die bis dahin einzig vertraute Person in seinem Umfeld zu entziehen, hält der Mediziner für falsch. „Wir wissen noch gar nicht, was das für Schäden bei den betroffenen Kindern und später erwachsenen Menschen auslösen könnte, wir ahnen es nur.“

Unter Vorbehalt

Ein weiteres No-Go für ihn als Christ: In manchen Leihmutterschaftsverträgen ist geregelt, dass die Wunscheltern das Recht haben, die Abtreibung des Kindes zu verlangen, falls es während der Schwangerschaft Hinweise auf Behinderungen wie Trisomie 21 oder unheilbare Krankheiten gibt, wie beim eingangs beschriebenen Fall. Das geht, weil diese Verträge nicht deutschem Recht unterliegen. „Da beginnt der Mensch, Gott zu spielen“, kritisiert Katzwinkel.

Auch Volhard sieht hier große Probleme. Unsere Gesellschaft erwecke den Eindruck, nur ein gesundes Kind sei wünschenswert und akzeptabel. Mittlerweile gebe es hohen Rechtfertigungsdruck für werdende Eltern, wenn sie keine pränatalen Untersuchungen wünschten. „Gerade bei Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch ist der Druck noch höher.“ Im Hinblick auf Elternschaft sei das eine bedenkliche Entwicklung. Eigentlich gehe es doch darum, „dass man sein Kind so akzeptiert, wie es ist. Dass man es so, wie es ist, annimmt, wertschätzt und ihm wohlwollend begegnet.“

„Ein Kind ist nichts, was man erzwingen oder erkaufen darf.“

Leihmüttern werden häufig mehrere befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt, um die Chance auf eine erfolgreiche Schwangerschaft zu erhöhen. Das Problem: Wenn die Wunscheltern nur ein Kind „bestellt“ haben, kann die Leihmutter ebenfalls gezwungen werden, die übrigen Embryonen abtreiben zu lassen, wenn das im Vertrag steht.

„Das entwürdigt die Frau zu einem Gebärinstrument“, sagt Katzwinkel. Die Schwangerschaft als Leihmutter ist generell mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden, weil die Frau immer eine fremde befruchtete Eizelle austrägt und nicht die eigene. Das Risiko für Komplikationen, wie beispielsweise einer Schwangerschaftsvergiftung, ist deutlich erhöht. Ebenso stellt der Mediziner infrage, ob sich  Leihmütter, die aus bildungsfernen Milieus kommen, bis ins Detail über die Bedingungen in den Leihmutterschaftsverträgen im Klaren seien – oder ob diese nicht an Ausbeutung grenzen.

Lösung Altruismus?

Diejenigen, die Leihmutterschaft in Deutschland ermöglichen wollen, wünschen sich oft das altruistische Modell. Also eine Leihmutterschaft, für die sich Frauen selbstlos, aus Nächstenliebe zur Verfügung stellen. Und nicht, um damit Geld zu verdienen. Kritiker bemängeln, dass die Frau auch bei der altruistischen Leihmutterschaft eine sogenannte Aufwandsentschädigung erhält. Das komme einer Bezahlung gleich. Das altruistische Modell ist unter strengen Auflagen zum Beispiel in Griechenland erlaubt, in Großbritannien oder Kanada.

Katzwinkel sagt dazu: „Eine altruistische Schwangerschaft täuscht nicht darüber hinweg, dass das Kind trotzdem später fragen wird: ‚Wer ist meine Mutter? Ist das diejenige, die die Gebärmutter oder diejenige, die die Eizelle zur Verfügung gestellt hat?‘ So lösen wir das Problem nicht.“ Trotzdem kann er der altruistischen Leihmutterschaft unter Umständen ein gewisses Verständnis entgegenbringen.

Leihmutterschaft in Europa vs. USA

In Europa kommen Leihmütter häufig aus Osteuropa, vor allem aus der Ukraine und Georgien. In beiden Ländern ist die kommerzielle Leihmutterschaft legal. Die Anerkennung der Elternschaft in Deutschland kann langwierige Verfahren nach sich ziehen. Davor warnen die Botschaften beider Länder, auch wenn entsprechende Agenturen auf ihren Websites mit einem problemlosen Ablauf werben. Außerdem wird vor Ausbeutung der Frauen gewarnt, da das Prozedere dort verhältnismäßig wenig kostet. In den USA ist Leihmutterschaft in vielen Bundesstaaten erlaubt, aber unter verschiedenen Bedingungen. Besonders liberal ist Kalifornien. Über die genetische Verwandtschaft eines Elternteils mit dem Kind ist die Anerkennung der Vaterschaft in Deutschland möglich. Das Kind erhält durch Geburt in den USA automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Der Prozess der Leihmutterschaft über die USA gilt als deutlich sicherer – sowohl rechtlich als auch für Frau und Kind, ist aber auch deutlich teurer.

Er nennt als Beispiel ein homosexuelles amerikanisches Paar, über das das ZDF berichtete. Die Männer haben zwei Kinder aus Leihmutterschaft. Sowohl die Kinder als auch die Väter haben gute Beziehungen zu den Leihmüttern. „Sie gehören praktisch zur Familie.“ Die Leihmutter heißt bei ihnen „Bauchmutter“. Eine andere Leihmutter erzählt, dass es sie mit absolutem Glück erfülle, anderen Paaren zu helfen, die keine Kinder bekommen können. Sie hat ein eigenes Kind. Finanzielle Gründe seien für sie nicht ausschlaggebend gewesen. Ihre Agentur „Open Arms“ prüfe in jedem Fall, dass die potenziellen Leihmütter nicht auf das Geld angewiesen seien, und sie müssen sich unter anderem psychologisch untersuchen lassen, berichtet das ZDF. Nach der Geburt kann ein Kontakt zwischen Leihmutter, Wunscheltern und Kind weiter bestehen.

Altruistische Modelle im Ausland sind trotz guter Absichten oft mit einem starken sozialen Gefälle verbunden, sagt Volhard. Das rechtlich für alle Beteiligten sicher zu regeln, sei schwierig. Es beginne schon mit der Frage, welchen Betrag man als Aufwandsentschädigung definiert, sodass bei der Leihmutter kein finanzieller Anreiz geschaffen wird.

„Unerfüllter Kinderwunsch ist existenzielles Leiden“

Volhard hält klare Regelungen für wichtig. Sie wünscht sich mehr Aufklärung, auch für Paare mit Kinderwunsch ­– und kritisiert, dass sich bei Kinderwunsch-Messen wie „Wish for a Baby“ auch internationale Leihmutterschaftsagenturen unverhohlen präsentieren dürften. Obwohl Werbung für solche Dienste in Deutschland eigentlich verboten ist. 

Der unerfüllte Kinderwunsch sei als existenzielle Dimension der Lebensplanung immer zu respektieren, sagt sie. Zur Beratung bei „donum vitae“ gehöre es aber auch, über Alternativen nachzudenken. „Akzeptanz ist ein wesentlicher Punkt. Es ist eine statistische Tatsache, dass sich nicht jeder Kinderwunsch erfüllen lässt.“ Für die Betroffenen sei es wichtig, auch die eigenen Grenzen zu reflektieren.

„Es ist eine statistische Tatsache, dass sich nicht jeder Kinderwunsch erfüllen lässt.“

Katzwinkel nimmt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, die als letzten Ausweg eine Leihmutterschaft in Betracht ziehen, sehr ernst. „Ein unerfüllter Kinderwunsch ist ein Leiden. Das ist oft existenziell. Ich habe für jeden, der damit zu mir gekommen ist, eine ganz große Empathie.“ Wenn altruistische Leihmutterschaft dazu führen würde, dass das Wohl von Frau und Kind im Vordergrund steht, könnte sich zumindest die gesellschaftliche Debatte darüber lohnen, findet er – auch wenn er dem als Christ grundsätzlich kritisch gegenübersteht. Für ihn steht das Wohlergehen des Kindes im Fokus: „Das Kind ist betroffen und wir wollen es davor schützen, dass es später im Leben an diesen Fragen scheitert. Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, ist viel größer, als es momentan in der Diskussion zugelassen wird.“

Aber Katzwinkel betont auch, dass ein Kinderwunsch kein Selbstzweck ist. „Ein Kind ist nichts, was man erzwingen oder erkaufen darf. Es gibt kein grundsätzliches Recht auf ein Kind. Kinder sind nicht verfügbar, sie sind ein Geschenk Gottes!“ Dennoch sehe man an zahlreichen Beispielen, dass Leihmutterschaft ein globales Geschehen, oft auch Geschäft sei. Es sei naiv zu denken, dass eine zukünftige differenzierte und sensible Gesetzgebung für Frau und Kind in Deutschland die derzeitigen internationalen, fragwürdigen Praktiken beseitigen könnte. Dafür benötige man internationale Übereinkommen.

Im Fall des kleinen Gabriel musste ein amerikanisches Gericht entscheiden, wem der Junge zuzusprechen sei. Denn Omar Ahmed und Nausheen Gilkar wollten das Kind von der Leihmutter dann doch – und gaben ihm den Namen Rumi. Sie erreichten mit einer einstweiligen Verfügung zunächst, dass die Mutter, McKenna West, keinerlei Entscheidungsbefugnis über das Kind ausüben darf. Der republikanische Gouverneur von Texas, Ken Paxton, schritt ein, wodurch ein Richter entschied, dass das Baby vorerst in Texas medizinisch versorgt werden muss. West wiederum kämpfte dann für das Sorgerecht und argumentierte mit texanischem Recht. Denn dort gilt diejenige als rechtliche Mutter, die das Kind zur Welt bringt.

Ende September gab es schließlich eine Entscheidung. Die Leihmutter scheiterte vor Gericht mit ihrem Antrag auf Sorgerecht. Der Junge wird bei seinen Wunscheltern in Los Angeles leben.

Dieser Artikel ist die Titelgeschichte des PRO-Magazins, Ausgabe 5/2026. Sie können das Magazin hier kostenlos abonnieren oder online lesen.

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