Lebensschützer: Parlamentsbeschluss „schwarzer Tag für die Grundrechte“

Die französische Verfassung wird um eine „garantierte Freiheit“ der Frau auf Abtreibung ergänzt. Das erzürnt den Bundesverband Lebensrecht. Er bezeichnet den Beschluss als „schwarzen Tag für die Grundrechte von Frauen“.
Von Johannes Blöcher-Weil
Alexandra Lindner ist Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht

Das französische Parlament hat am Montag mit großer Mehrheit die „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung aufgenommen. Von über 850 Parlamentariern stimmten nur 72 Abgeordnete mit Nein. Für den Bundesverband Lebensrecht ist dieser Beschluss ein „schwarzer Tag“: sowohl für die Grundrechte von Frauen als auch für die der vorgeburtlichen Kinder.

Frankreich ist neben dem früheren Jugoslawien erst das zweite Land, das ein solches Gesetz verabschiedet. In Frankreich hat damit jede Frau die „garantierte Freiheit“, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Für die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Maria Linder, steht damit das Grundrecht des medizinischen Personals auf Gewissensfreiheit auf dem Spiel.

Einer garantierten Freiheit dürfe sich niemand verweigern, heißt es in der Pressemitteilung des Verbands. Eine Befristung der Abtreibung sei jetzt verfassungswidrig und müsse bis zur Geburt ermöglicht werden. Linder sieht darin vor allem eine Gefahr für Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten.

Abtreibungs-Ideologie wird vorangetrieben

Viel wichtiger als das Recht auf Abtreibung sei es, durch Bildung und politisch geförderten Respekt Frauen zu stärken. Linder bemängelt, dass es hier lediglich darum gehe, die Abtreibungs-Ideologie weiter voranzutreiben. Zwei von drei Frauen würden dies tun, weil ihre Männer sie unter Druck setzen.

Mit dem Beschluss verstoße Frankreich auch gegen die Kinderrechtskonvention. Diese gewähre jedem Kind ein inhärentes Recht auf Leben. Linder befürchtet, dass mit Menschen im frühesten Stadium ihrer Entwicklung, die rechtlos und ungeschützt sind, geforscht wird und man sie „bei unpassender Beschaffenheit wegwerfen, abtreiben und verwerten kann“.

Viele Franzosen hatte den Beschluss gefeiert. Laut tagesschau.de hatten sich 86 Prozent der Franzosen für eine völlige Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Die Befürworter meinten, dass jede Frau über ihren Körper allein entscheiden dürfe.

Abtreibungsgegner hatten in der Nähe des Kongresses in Versailles protestiert. Die katholische Kirche hatte einen Beschluss im Vorfeld massiv kritisiert. In Frankreich sind Abtreibungen bis zur zehnten Schwangerschaftswoche seit 1975 straffrei. Aktuell können Schwangere sogar bis zur 14. Woche abtreiben, die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Ähnliche Bestrebungen in Deutschland

In Deutschland hat anlässlich des Weltfrauentags ein Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung eine Petition gegen die Strafbarkeit von Abtreibungen gestartet. Die Initiatorinnen fordern darin, dass die Beratungspflicht bei Abtreibungen abgeschafft und die Kosten für jeden Schwangerschaftsabbruch übernommen werden.

Unterzeichnet hat die Petition auch die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Sie war wegen des damals noch gültigen sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden. Der Bundestag hatte den entsprechenden Paragrafen 219a im Jahr 2022 aufgehoben. Aktuell prüft die Bundesregierung, ob und wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden kann. Dazu soll Mitte April ein Papier vorliegen.

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