Ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums in Bayern verletzt laut einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Glaubensfreiheit von Schülern. Die Schule wäre verpflichtet gewesen, das Kruzifix zu entfernen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zwei Schülerinnen hatten beantragt, dass während ihrer Schulzeit das 150 Zentimeter hohe Holzkreuz mit dem gekreuzigten Jesus entfernt werde. Die Weigerung der Schule sei rechtswidrig gewesen, hieß es. Der CSU-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, bedauert die Gerichtsentscheidung. (AZ 7 BV 21.336)
Holetschek erklärte zu dem bereits am Dienstag ergangenen Urteil, das Kreuz stehe nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander. Es richte sich nicht gegen andere Glaubensrichtungen, sondern sei ein Symbol, das verbindet. „Für uns als CSU ist klar: Das Kreuz gehört zu Bayern“, sagte Holetschek. Man werde das Urteil genau auswerten.
Die Schülerinnen hatten zunächst erfolglos beim Verwaltungsgericht München geklagt, erst der Verwaltungsgerichtshof gab ihnen recht. Die Richter sahen in der Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. Wegen ihrer Schulpflicht seien die Mädchen „zwangsweise und immer wiederkehrend“ mit dem Kruzifix konfrontiert gewesen. Dieses sei zudem an einer sehr exponierten Stelle im
Eingangsbereich angebracht gewesen, heißt es. Die Schülerinnen haben das Gymnasium mittlerweile mit dem Abitur in der Tasche verlassen.
Die Grundsatzentscheidung der Staatsregierung zur Anbringung von Kreuzen in staatlichen Gebäuden werde durch das Urteil nicht infrage gestellt, sagte Holetschek. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe ausdrücklich die besonderen Umstände des Einzelfalls betont – insbesondere die exponierte Platzierung und die konkrete Ausgestaltung des Kruzifixes. Daraus ergebe sich keine Notwendigkeit, allgemeine Vorschriften oder Verwaltungsregelungen zu ändern. Auch das Gericht betonte, dass es für Gymnasien keine gesetzliche Regelung für das Anbringen von Kreuzen oder Kruzifixen gibt.