Kommission empfiehlt Legalisierung von Abtreibung

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt die Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche und hält sie auch bis zur 22. Woche für möglich. Ein Gesetzgebungsverfahren dürfte nun folgen.
Von Anna Lutz
Der Gesetzesentwurf des Kabinetts sieht mehr Informationsmöglichkeiten über Abtreibungen vor

Offiziell äußert sich die von der Ampelregierung eingesetzte Expertenkommission erst am 15. April – doch schon jetzt berichtet „Der Spiegel“ über die Ergebnisse nach einem Jahr Arbeit. Offenbar werden sich die Experten in der kommenden Woche für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche und darüber hinaus für die Option auf eine Verlängerung dieser Frist bis zur 22. Woche aussprechen. 

„Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar“, zitiert „Der Spiegel“ aus dem Papier. Damit fordert die Kommission die Politik dazu auf, Abtreibungen in der Frühschwangerschaft ausdrücklich zu erlauben und den Paragraf 218 in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Bisher sind Abtreibungen nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei und unterliegen zudem einer vorherigen Beratungspflicht. Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.

Die Kommission sieht es darüber hinaus als richtig an, Schwangerschaftsabbrüche bis zum Zeitpunkt der eigenständigen Lebensfähigkeit des Kindes zu erlauben. Das wäre die 22. Schwangerschaftswoche. In der Spätphase der Schwangerschaft hingegen sollen Abtreibungen verboten bleiben.

Auch spätere Abbrüche möglich

„Wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar ist“, also etwa, wenn das Leben der Schwangeren oder ihre körperliche oder seelische Gesundheit erheblich gefährdet ist, könnten auch spätere Abbrüche möglich sein. Das gilt auch für Fälle sexueller Gewalt im Zusammenhang mit der Schwangerschaft. Ob es weiterhin eine Beratungspflicht vor einem Abbruch geben soll, überlässt die Kommission dem Gesetzgeber.

Die Kommission äußert sich in der kommenden Woche auch zu anderen Themen der Reproduktionsmedizin: Unter anderem hält sie eine Legalisierung der Eizellspende für legitim. Unter bestimmten Bedingungen halten die Experten auch legale Leihmutterschaft für denkbar. Dazu müsse aber laut „Spiegel“ das Wohl des Kindes und der austragenden Mutter „hinreichend gewährleistet“ sein. 

Mit diesen Ergebnissen der Expertenkommission wird sich die Bundesregierung wohl in einen neuen Gesetzgebungsprozess zum Thema Abtreibung begeben. Konflikte sind dabei nicht ausgeschlossen, denn während Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) für die Abschaffung des Paragrafen 218 ist, zeigte sich Bundesjustizminister Marco Buschmann bisher zurückhaltend. 

Kritik von Christen in der Union

Kritik an der Empfehlung der Kommission kam am Dienstag vom Evangelischen Arbeitskreis der Union (EAK): „Die diskutierten Empfehlungen der Ampelkommission zu Schwangerschaftsabbrüchen schaden dem gesellschaftlichen Frieden in unserem Land“, teilte der Vorsitzende Thomas Rachel mit. Eine Streichung des Paragrafen 218 wäre „unverantwortlich“, denn damit würde „der friedensstiftende Kompromiss“ des bewährten Gesetzes aufgehoben, „der gleichermaßen das Selbstbestimmungsrecht der Frau wie auch den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt“. SPD, Grünen und FDP warf er vor, im Falle einer Umsetzung der Kommissionsvorschläge „den grundgesetzlich geltenden Schutz der Menschenwürde des ungeborenen Lebens“ zu relativieren.

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