Wenn Meinungsfreiheit am Bauchgefühl einzelner Personen scheitert

Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird die Grenze des Sagbaren nicht mehr durch das Grundgesetz abgesichert, sondern durch anonyme Mitarbeiter. Doch Kommentar ist nicht gleich Kommentar. Jeder Scherz auf Kosten von Christen fällt in der Regel unter Meinungsfreiheit und darf bleiben. Bei Islam-Themen reagiert Facebook hingegen schnell. Ein Gastkommentar von Birgit Kelle
Von PRO
Journalistin Birgit Kelle kritisiert das NetzDG

Es steht nicht gut um die Meinungsfreiheit, aber auch die Debattenfähigkeit, in einem Land, das die Leitplanken des Sagbaren immer weiter zur Mittellinie versetzt. Seit einem halben Jahr ist nun das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Die Bilanz der Löschungen von Beiträgen aufgrund dieser Regelung in den sozialen Netzwerken ist laut Statistik angeblich sehr gemäßigt. Als wolle man demonstrieren: alles halb so wild. Als seien es nur Alarmisten, die bis heute mahnen, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland sukzessive dadurch eingeschränkt wird.

Wer das Problem verstehen will, muss hinter die Zahlen schauen. Denn was ist, wenn die Statistik Entscheidendes weglässt? Was ist, wenn viele längst in vorauseilendem Gehorsam aus Angst vor Löschungen und Blockaden gar nicht mehr schreiben, was sie denken? Ein Gesetz, das mit der löblichen Intention angetreten ist, gegen „Hate Speech“, also Hetze und „Fake News“, also Falschinformationen in sozialen Netzwerken, anzukämpfen, hat stattdessen etwas ganz anderes getan: Es überlässt die Rechtsauslegung und Definition dieser Begriffe nicht länger der deutschen Gerichtsbarkeit, sondern hat die Deutungshoheit stattdessen internen Löschkommandos amerikanischer Unternehmen überreicht, die unter Androhung drakonischer Geldstrafen im Millionenbereich unter Druck gesetzt werden, schnell zu handeln.

Verlierer bleibt der Bürger, dem man nicht einmal mehr erklären muss, warum man ihn blockiert, oder seine Beiträge löscht. Ein Verweis auf die „Gemeinschaftsstandards“ von Facebook, Twitter und Co. reicht aus. Der Rechtsweg ist in der Regel teuer, mühsam und erfolglos. Wie einfach für die Unternehmen. Und wie praktisch für die deutsche Regierung.

Jeder kann im Internet alles veröffentlichen

Lange galt in der deutschen Politik das Internet als unbeachtetes „Neuland“, Facebook nur als Plattform für kommunikationssüchtige Selbstdarsteller und Twitter nur als Spielwiese hyperaktiver, arbeitsloser Politaktivisten, die mit dem Umschreiben von Wikipedia-Seiten noch nicht ganz ausgelastet sind. Es hat eine Weile gedauert, bis sowohl die etablierten Medienbetriebe, der öffentlich-rechtliche Rundfunk, aber auch die Politik und ihre Wahlkampfstrategen begriffen haben, welch gewaltiges, demokratisches und damit nahezu unkontrollierbares Potenzial sich hinter dem Internet mit seinen sozialen Plattformen verbirgt.

„Ich brauche nichts als ein Stück Papier und ein Schreibwerkzeug und ich werde die Welt aus den Angeln heben“, so lässt sich Nietzsche zitieren. Übersetzt in die Neuzeit braucht man heute nur ein offenes WLAN-Netz, um das Gleiche zu tun. Jeder kann im Internet alles veröffentlichen. Das ist revolutionär. Einfach. Billig. Und für alle zugänglich. Entschieden früher noch Chefredakteure über die Blattlinie einer Zeitung, hüteten Leserbriefredakteure die Eingangspforten der Leserreaktionen und sortierten die Nachrichtensendungen von ARD und ZDF, welche Ereignisse in welcher Tonart berichtenswert seien, kann sich heute jeder Bürger alternative Informationen aus dem Netz holen, sie weiterreichen und auch noch kommentieren. Facebook, Twitter, YouTube und Co. heben das Nachrichten- und Meinungsmonopol etablierter Medienstrukturen aus den Angeln.

Während totalitäre Regime wie China, Nordkorea oder auch der Iran bereits seit langem Suchmaschinen und soziale Netzwerke blockieren und zensieren, um die Freiheit aber auch die Widerstandsmöglichkeiten ihrer Bürger im Netz zu reglementieren, befand sich Berlin Mitte noch im digitalen Dornröschenschlaf.

Gegenöffentlichkeit findet sich

Umso böser war dann das Erwachen: Die AfD hatte sich über das Internet organisiert und zog in den Bundestag ein. Die Kölner Silvesternacht wurde im Netz diskutiert, obwohl die Ereignisse sowohl medial als auch in Polizeiberichten totgeschwiegen wurden. Die Bürger diskutierten hitzig im Netz eine Flüchtlingskrise, obwohl große Teile der Medienlandschaft, der Bundestag und die öffentlich-rechtlichen Medien bemüht waren, die Probleme auszublenden. Und dann wurde auch noch in den USA ein unmöglicher Präsident gewählt, der lieber via Twitter mit seinen Wählern kommuniziert, als sich gegenüber dem Pressecorps oder den politischen Gegnern zu erklären. Und er hatte gar nicht um Erlaubnis gefragt.

Das NetzDG kam entsprechend hektisch kurz vor der Sommerpause und der Bundestagswahl durch den Bundestag. Als Begründung diente die ehrenvolle Aufgabe, man wolle die „rechtsfreien Räume“ im Internet schließen und vor allem gegen „rechte Hetze“ vorgehen. Schon vor diesem Gesetz hatte man im Familienministerium das Budget für den „Kampf gegen Rechts“ nahezu verdoppelt. Und der damalige Justizminister Heiko Maas, dem wir dies Gesetzesmonstrum verdanken, hatte bereits eine „Task Force“ gegen Hatespeech mit allerlei Experten ins Leben gerufen. Unter ihnen zum Beispiel die Amadeu-Antonio-Stiftung und deren Leiterin Anetta Kahane, eine ehemalige Stasi-Mitarbeiterin. Man könnte zynisch einwerfen: Die Fahndung nach staatsfeindlichen Äußerungen tritt damit in eine Tradition.

Verantwortung und Bestrafung an Facebook abgetreten

Fakt ist jedoch, dass das Internet niemals ein rechtsfreier Raum war. Die Paragraphen 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei Beleidigungen, unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik gelten auch auf Facebook und Twitter. Die Strafrechtsparagraphen zu Beleidigung, übler Nachrede oder etwa Volksverhetzung ebenfalls. Neu ist jedoch durch das NetzDG, dass die Verantwortung und Bestrafung für eine Aussage vom Bürger selbst hin zu der Plattform verschoben wurde, auf der er sich äußert. Es wird also nicht mehr jener bestraft, der verbal über die Stränge schlägt, diesen sperrt man einfach oder löscht alles weg, stattdessen wird jener bestraft, der ihm eine Plattform in den sozialen Medien bietet. Mitgehangen, mitgefangen.

In der Bilanz sind nun nach sechs Monaten laut Statistik bei Google 215.000 Inhalte auf der Video-Plattform YouTube nach dem NetzDG gemeldet worden. Rund 27 Prozent habe man entfernt, sagt das Unternehmen. Bei Facebook waren es gar nur 1.704 Beiträge, die nach dem NetzDG gemeldet wurden, davon löschte das Unternehmen nur 21 Prozent. Bei Twitter wurden 264.818 Beiträge gemeldet, von denen gut 10 Prozent gelöscht wurden.

Nackte Brüste sind nicht gleich nackte Brüste

Was die Statistik verschweigt, oder besser gesagt gar nicht erfasst, weil sich die Unternehmen hier in Verschwiegenheit hüllen: Das sind bei Weitem nicht alle Löschungen, die man vorgenommen hat, sondern nur jene, die sich explizit auf das NetzDG beziehen. Alles, was bereits im Vorfeld im Namen der „Community Standards“ gelöscht wird, taucht statistisch nicht auf und wird nicht veröffentlicht. Was unter diese Standards fällt und was nicht, kann man nicht selten getrost als Sittenwächtertum oder auch als Willkür bezeichnen.

Allseits bekannt ist beispielsweise der sogenannte „Nippelalarm“ aus Facebook: Keine nackten Brüste bitte! Dem fielen bereits stillende Mütter zum Opfer mit Sperrungen und Beitragslöschungen, aber auch ich selbst, nachdem ich Bilder junger Femen-Damen bei Facebook postete, die sich bei einem meiner Vorträge in einem Landtag direkt vor mir entblößten. Mir brachte das eine Zwei-Tages-Sperre ein. Die Damen selbst durften ihre Bilder wiederum offen bei Facebook stehen lassen, trotz nackter Brüste und obwohl ich sie im Gegenzug auch gemeldet hatte. Willkür trifft die Kriterien der Auslegung der Gemeinschaftsregeln wohl am besten.

Denunzieren von Menschen mit anderer Meinung

Meine dritte Facebook-Sperre für eine Woche errang ich hingegen, als das NetzDG bereits in Kraft war. Begründung war aber nicht ein Verstoß nach diesem Gesetz, sondern wieder nur ein Verstoß gegen die internen Community-Regeln, die mich ermahnten, ich hätte eine Religionsgemeinschaft verunglimpft. Dabei hatte ich nach Markteinführung einer Barbie-Puppe mit islamischem Hidschab doch nur öffentlich die Frage an den Hersteller Mattel gestellt, ob es demnächst auch das passende Barbie-Spielhaus gibt, in dem ihr Freund Ken sie auspeitschen darf, wenn sie diese hübsche Verschleierung gar nicht tragen will.

Beim Thema Islam reagiert Facebook schnell, Polemik scheint dort unbekannt, Ironie und Humor sowieso. Meine Sperre kam rasch und der Beitrag wurde gelöscht. Autoren-Kollegen, die offen antisemitische Beiträge bei Facebook melden, sind damit im Gegenzug nicht selten erfolglos, die dürfen stehen bleiben. Jeder blöde Scherz auf Kosten von Christen und ihren Kirchen fällt in der Regel ebenfalls unter Meinungsfreiheit und darf bleiben. Manchmal reicht es wiederum, aus einem Artikel zu zitieren, um gelöscht zu werden, vor allem dann, wenn sich die Berichte gegen die Flüchtlingspolitik richten. Erst kürzlich wurde eine Nutzerin bei Facebook gesperrt, weil sie eine Passage eines Artikels der NZZ-Autorin Cora Stephan zitiert hatte. Man fragt sich, warum die großen Verlage das tatenlos mit ansehen, denn auch ihr Geschäft leidet, wenn allein das Zitieren oder Verlinken mancher Medien bereits zu Sperren führen kann.

Bei Twitter werden längst Kampagnen von Aktivisten gefahren, die unter dem Slogan „Hass ist keine Meinung“ zur Meldung, oder sagen wir offen, zum Denunzieren von Menschen aufrufen, die andere Meinungen vertreten. Die Themenpalette, bei der Widerspruch als „rechte“ Gesinnung gebrandmarkt wird, wird immer länger: Gender, Islam, Flüchtlingspolitik, Familienpolitik, Klimawandel, Homoehe und so fort.

Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig löschen

Die nötigen Debatten werden erstickt mit dem Versuch, Menschen aus dem Diskurs zu werfen, anstatt deren Meinung auszuhalten oder ihr fundiert zu widersprechen. Im Netz finden sich zig Erfahrungsberichte von Menschen, die wegen Nichtigkeiten oder schlichten Meinungsäußerungen einfach gesperrt wurden. Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sammelt seit Monaten auf einer Homepage Beispiele für Postings, die zu Sperren geführt haben. Meine Wochensperre konnte er einst nach 24 Stunden erfolgreich aufheben lassen. Doch was ist mit jenen, die sich keinen juristischen Beistand leisten können?

Die Journalistenvereinigung „Reporter ohne Grenzen“ kritisiert offen, dass die Bundesregierung mit dem NetzDG private Unternehmen zu Richtern über die Presse- und Informationsfreiheit im Netz gemacht habe, ohne eine öffentliche Kontrolle des Löschverfahrens sicherzustellen. Facebook und Twitter setzten dabei „eine Art digitales Hausrecht“ durch und räumen sich selbst das Recht ein, auch Inhalte zu entfernen, die von den Kommunikationsfreiheiten gedeckt sind. Das Gesetz forciert dies auch noch, indem es durch die Strafandrohung animiert, lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig zu löschen. Die Grenze des Sagbaren wird also nicht mehr durch das Grundgesetz abgesichert und geschützt, sondern durch anonyme Mitarbeiter, die nicht dem Kunden, sondern ihrem Arbeitgeber Rechenschaft schuldig sind.

Wir haben ein Gesetz geschaffen, das gegen Hass im Netz vorgehen soll, praktischerweise existiert aber gar keine juristische Definition, was denn nun Hass sei und was einfach eine andere Meinung. Die Grundrechte scheitern also neuerdings an der Moralkeule oder dem Bauchgefühl einzelner Personen. Und anstatt, dass der Staat diese Grundrechte seiner Bürger auf Meinungsfreiheit, Redefreiheit und Pressefreiheit gegenüber diesen Unternehmen einklagt, forciert er das Ganze auch noch und schafft die gesetzliche Grundlage. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Von: Birgit Kelle

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