Sollte die AfD nach den Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern eine Landesregierung stellen, müssten sich die Kirchen auf gezielte, kleinteilige Angriffe einstellen. Das sagt der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig im „Zeit“-Interview. Heinig berät die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als Rechtswissenschaftler. In beiden Bundesländern liegt die AfD laut aktuellen Umfragen vorn.
Der Vorwurf: Die Kirche betreibe „rot-grüne Politik“
Nach Heinigs Einschätzung wirft die AfD der evangelischen Kirche vor, sie sei vom christlichen Glauben abgerückt und verfolge stattdessen eine „rot-grüne Politik“. Hintergrund sei, dass sich der Protestantismus in den vergangenen Jahren verstärkt Themen wie Umweltschutz, dem Schutz marginalisierter Gruppen, der Anerkennung von Homosexuellen und der Integration von Flüchtlingen zugewandt habe. Die Kirchen selbst verstünden dieses Engagement nicht als parteipolitische Einflussnahme, sondern als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugungen.
Heinig unterscheidet zwischen kirchlichen Funktionseliten und der Basis: Kirchenfunktionäre seien tatsächlich häufiger politisch links der Mitte verortet, ähnlich wie Bundeswehroffiziere eher rechts der Mitte stünden. Das Gemeindeleben selbst werde dadurch aber nicht in vergleichbarem Maß politisiert – dieses überzeichnete Bild einer durchpolitisierten Kirche werde vor allem von der AfD selbst gezeichnet.
Heinig wertet die AfD in ihrer religiösen Selbstverortung uneinheitlich: Teile der Partei würden von christlich geprägten Milieus begleitet, die etwa traditionelle Familienbilder verteidigen und sich gegen Queer- und Genderthemen positionieren. Daneben gebe es einen völkisch-radikalen Flügel, der Christliches insgesamt ablehne und stattdessen germanische oder andere heidnische Traditionen pflege. Heinig: „In der AfD kommt weltanschaulich eine wilde Mischung zusammen.“
Wie die Kirchen reagieren
Die katholische Kirche positioniere sich deutlich schärfer gegen die AfD als die EKD und habe die Partei früh als Gegner markiert – eine Haltung, die an die Ablehnung der NSDAP-Mitgliedschaft in der Spätphase der Weimarer Republik erinnere. Die evangelische Kirche tue sich dagegen schwerer, da sie sich zugleich in der Tradition der Bekennenden Kirche sehe, die während der NS-Zeit gegen die Vereinnahmung der Kirche durch den Staat opponierte.
Finanzielle und rechtliche Fragen
Zur Kirchenfinanzierung positioniere sich die Partei nach Heinigs Ansicht widersprüchlich: Mal sei von einer ersatzlosen Streichung der Staatsleistungen die Rede gewesen, mal von einer Umwandlung in eine Art Christentums-Förderung unter Einschluss der Freikirchen. Letzteres findet sich im Wahlprogramm wieder. Beides wäre nach Heinigs Einschätzung verfassungswidrig. Realistischer sei deshalb eine „Taktik der Nadelstiche“ an anderer Stelle: etwa höhere Mindestschülerzahlen für den Religionsunterricht, was besonders im entkirchlichten Osten Probleme bereiten würde, oder ein Infragestellen kleiner theologischer Fakultäten.
Sollte eine AfD-Landesregierung Staatsleistungen rechtswidrig streichen, könnten Kirchen dagegen klagen. Im Extremfall eines fortgesetzten Rechtsbruchs verweist Heinig auf Artikel 37 Grundgesetz, den sogenannten Bundeszwang – ein Instrument, das in der Geschichte der Bundesrepublik allerdings noch nie angewendet wurde.