„Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ klagt

Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ zieht vor den Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte in Straßburg. Mit der Klage möchte der Verein seine Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft erreichen. Auch Vertreter aus Polen und den Niederlanden haben sich mit ähnlichen Anliegen geäußert.
Von PRO
Der Rechtsstreit um die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters geht in die nächste Runde. Jetzt klagen deren Anhänger vor dem Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte in Straßburg.

Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ geht rechtliche Schritte, damit sie als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt wird. Wie der Verein auf seiner Internetseite mitteilt, will er mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte in Straßburg genau das erreichen. In den vergangenen Wochen hatten schon Anhänger der Bewegung aus Polen und den Niederlanden geklagt. Ihnen geht es allerdings um eine Anerkennung als Religion.

Auslöser für diesen Schritt ist ein Streit aus dem Jahr 2014. Damals hatte das Land Brandenburg dem Verein verboten, an Ortseingängen auf Hinweisschildern für seine wöchentlichen „Nudelmessen“ zu werben. Dadurch sieht sich die „Spaghettimonster-Kirche“ gegenüber den christlichen Kirchen diskriminiert. Die Kirchen dürfen an Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten ihrer Gottesdienste hinweisen.

Weltanschauliche Betätigung nicht plausibel gemacht

Im Herbst hatte es das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen, „weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde“. Der Vorsitzende der sogenannten Pastafari-Bewegung hatte daraufhin angekündigt, dass seine Gemeinschaft vor den Europäischen Gerichtshof ziehen wolle.

Durch die fehlende Anerkennung komme die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ nicht in den Genuss der Privilegien anderer Religionsgemeinschaften. Diese hatte vor dem Gang nach Straßburg durch ihren Anwalt ein 20-seitiges Gutachten erstellt, warum einer Anerkennung nichts im Wege steht. „Dem Beschwerdeführer geht es vor allem um eine Gleichbehandlung von religiösen und wissenschaftlich orientierten Weltanschauungen, insbesondere dem evolutionären Humanismus“, heißt es dort.

Alle bisher beteiligten staatlichen Stellen hätten dem Beschwerdeführer bisher abgesprochen, eine Weltanschauungsgemeinschaft zu sein. Zudem hätten sie eine „ausreichend tiefgehende Auseinandersetzung mit der vom Beschwerdeführer vertretenen Weltanschauung vermissen lassen“, heißt es in der eingereichten Beschwerde.

Unterstützung durch die Giordano-Bruno-Stiftung

Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ stammt aus den USA. Ihre Anhänger – die sich selbst „Pastafari“ nennen – verehren eine Pseudo-Gottheit, die aussieht wie eine große Portion Nudeln mit Fleischbällchen. Sie lehnen dogmatische Glaubenslehren ab und feiern ihre „Nudelmessen“ mit Pasta und Bier. Zu ihrer Pseudo-Gottheit beten sie das „Monsterunser“ als Pendant zum christlichen Vaterunser. Ziel der satirischen Religionskritiker ist es nach eigenen Angaben, wissenschaftliche Weltanschauungen zu fördern. Unterstützt wird die Klage in Straßburg von der atheistischen Giordano-Bruno-Stiftung und dem Institut für Weltanschauungsrecht.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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