Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich der Verfassungsbeschwerde des Vereins „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ nicht an. „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde“, teilte das oberste deutsche Gericht nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Eine weitere Begründung wurde nicht geliefert. Der Vorsitzende der sogenannten Pastafari-Bewegung erklärte daraufhin, seine Gemeinschaft wolle nun vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde war ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG). Im vergangenen Jahr hatte das Gericht entschieden, der Verein dürfe an den Ortseingängen von Templin (Uckermark) nicht mit Hinweisschildern für seine wöchentlichen „Nudelmessen“ werben, weil es der Gruppe an einer „gemeinsamen Weltanschauung“ fehle. Das OLG berief sich damals auf die Satzung des eingetragenen Vereins. Dieser fehle es an einem für Religionsgemeinschaften charakteristischen Gottesbezug.
Die „Pastafaris“ genannten Anhänger berufen sich auf die Werte des Humanismus und lehnen dogmatische Glaubenslehren ab. Der Verein kämpft schon lange um seine Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft.
Von: Swanhild Zacharias