„Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ ist keine Religionsgemeinschaft

Die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ darf am Ortseingang von Templin auf Hinweisschildern nicht für ihre wöchentlichen „Nudelmessen“ werben. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat eine Klage des Vereins gegen ein Plakatierungsverbot abgewiesen. Er könne nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beanspruchen.
Von Johannes Blöcher-Weil
Das Oberlandesgericht Berlin hat der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters untersagt, an den Ortseingängen für ihre Nudelmessen zu werben

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden. Das Land darf dem Verein „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ (FSM) verbieten, an den Ortseingängen von Templin (Uckermark) mit Hinweisschildern für seine wöchentlichen „Nudelmessen“ zu werben. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass es dem Verein an einer „gemeinsamen Weltanschauung“ fehle.

2014 hatte der Verein erstmals mit Schildern am Ortseingang für seine Messen geworben. Es kam zu einer juristischen Auseinandersetzung, weil der Landesbetrieb Straßenwesen die Schilder entfernt hatte. Beide Parteien konnte sich nicht einigen. Im April im vergangenen Jahr untersagte das Landgericht Frankfurt/Oder die Installation der Schilder. Gegen das Urteil hatte die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ Berufung eingelegt, die nun vom Oberlandesgericht abgewiesen wurde.

Gottesbezug fehlt

Das Gericht berief sich auf die Satzung des eingetragenen Vereins. Dieser fehle es an einem für Religionsgemeinschaften charakteristischen Gottesbezug. Stattdessen imitiere der Verein als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion. Der Verein bezeichnete die Entscheidung als „sehr merkwürdig“. Er möchte nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

In Deutschland kämpft die Spaghettimonster-Kirche seit Langem um ihre Anerkennung. Die juristische Auseinandersetzung solle helfen, dass sie als eine Weltanschauungsgemeinschaft das gleiche Recht haben müsse wie die christlichen Kirchen. Das Gericht sollte sich intensiv mit der Problematik Weltanschauung auseinander setzen.

Das Gericht begründete seine Ablehnung, dass der Verein FSM keine Weltanschauungsgemeinschaft sei, da sie keine gemeinsame Sicht auf die Welt habe, aus der sie Werte ableite, sondern nur Kirche parodiere. „Die darin geäußerte Kritik an Überzeugungen Anderer stelle kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar“, heißt es in dem Urteil.

Notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht

Die Anhänger der satirischen Organisation sehen das anders. Sie bezeichnen sich als Humanisten, sagte der Vereinsvorsitzende Rüdiger Weida. Humanismus sei eindeutig eine Weltanschauung. Weida kann sich weitere juristische Schritte vorstellen. Gegebenenfalls ziehe der Verein bis zum Bundesgerichtshof oder weiter zum Bundesverfassungsgericht.

Der US-Physiker Bobby Henderson hat die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ 2005 gegründet. Er wollte damit auch den zunehmenden Einfluss des Kreationismus auf den Schulunterricht kritisieren. Die Anhänger der satirischen Religionsgemeinschaft heißen Pastafari. Sie verehren das Spaghettimonster als ihre Gottheit. (pro)

Von: jw

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