Journalist: „Du sollst Kinder im Mutterleib nicht töten“

Der Journalist Hannes Stein setzt sich für das ungeborene Leben ein. In einem Essay in der Zeitung Die Welt spricht er sich gegen Abtreibung aus und liefert einen spannenden Debattenbeitrag.
Von PRO
Eine schwangere Frau

Das Thema Abtreibung beherrscht derzeit die Medien. Ende Mai stimmten die Einwohner des katholisch geprägten Irlands dafür, dass Frauen künftig legal abtreiben dürfen. Vergangene Woche machten die Linken Schlagzeilen. Laut einem Bericht der Berliner Tageszeitung (taz) bereitet die Bundestagsfraktion einen Antrag zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vor. Der Journalist Hannes Stein spricht sich in einem am Mittwoch veröffentlichten Essay gegen Abtreibung aus. „Vom Moment der Zeugung an, also wenn es dem Spermium gelungen ist, die Eizelle zu befruchten, ist der komplette Chromosomensatz vorhanden, um ein menschliches Wesen entstehen zu lassen“, schreibt der Korrespondent der Zeitung Die Welt in seinem Beitrag unter dem Titel „Recht haben sie“.

Mit seiner Überschrift nimmt Stein Bezug auf die Katholische Kirche, mit deren Lehre der Journalist wenig übereinstimmt. Geht es aber um Schwangerschaftsabbrüche, stellt er sich auf die Seite der Institution: „Du sollst Kinder im Mutterleib nicht töten.“ Jedoch kritisiert der Autor, dass die Kirche das Thema Abtreibung „mit anderen Themen zusammen in einen Sack steckt, die nicht das Geringste mit ihm zu schaffen haben“, wie etwa Sexualmoral oder Fragen des Eherechts.

Fötus „kein Ding, sondern Kind“

„Die Wissenschaft hat festgestellt, dass es sich beim Fötus nicht um ein Ding, nicht um eine krebsförmige Wucherung, nicht um eine bewusstlose Anhäufung von Zellen, sondern um ein Kind handelt, das noch keine Luft atmet“, schreibt Stein weiter. „Menschen sind Menschen“, und hätten Rechte, erklärt der deutsch-amerikanische Journalist und Blogger. „Diese Rechte genießen sie unabhängig von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter oder Grad der Behinderung“, schreibt Stein.

Stein schließt seinen Essay für Die Welt mit den Wort: „Eines Tages werden auch die Feministinnen entdecken, dass Frauen selbstverständlich das Recht auf ihren Anteil am Kuchen haben […]. Aber sie haben nicht das Recht zu töten.“

Im Mai 1993 stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil fest, dass der Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen werden muss. Nach der sogenannten Fristenregelung bleibt innerhalb der ersten zwölf Wochen ein Abbruch einer Schwangerschaft nach Teilnahme an einem Beratungsgespräch zwar im Sinne des Paragrafen 218a des Strafgesetzbuches rechtswidrig, aber straflos.

Von: Martina Blatt

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