Das Landgericht Freiburg hat am Donnerstag den Asylbewerber Hussein K. zu lebenslanger Haft und damit zur nach deutschem Gesetz zulässigen Höchststrafe verurteilt. Wie zahlreiche Medien übereinstimmend berichten, legten die Richter K. eine besondere Schwere der Schuld zur Last.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass K. im Oktober 2016 der 19-jährigen Maria L. in Freiburg aufgelauert, sie vergewaltigt, ermordert und anschließend im Fluss Dreisam abgelegt hat, wo die Studentin laut Gerichtsmedizinern nach einstündigem Überlebenskampf ertrank.
Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, Revision einzulegen. Er gehe davon aus, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt und unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Nur die Vergewaltigung gab er offen zu.
Der Fall des Aslybewerbers wurde zwar vor einer Jugendkammer behandelt. Letztendlich wurde K. jedoch nach Erwachsenstrafrecht veruteilt. Ein medizinisches Gutachten hatte herausgefunden, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 22 Jahre alt war, obwohl er sein Alter auf 17 Jahre bezifferte.
Die ermordete Studentin war engagierte Flüchtlingshelferin und Katholikin, die Gottesdienste der katholischen Kirchengemeinde in Freiburg besuchte und an Veranstaltungen der katholischen Hochschulgemeinde in Littenweiler teilnahm.
Von: Sandro Serafin