Kirchenasyl: Protestanten wollen Gespräche mit Innenministerium

Die Evangelische Kirche in Deutschland will weniger restriktive Regeln zum Kirchenasyl. Dazu soll der Rat der Kirche Gespräche mit dem Innenministerium führen. Immer wieder kam es in der jüngsten Vergangenheit zu Konflikten zwischen Gemeinden und Behörden.
Von Anna Lutz
Rat der Evangelischen Kirche soll mit Innenministerium sprechen: Irmgard Schwaetzer ist Präses der Synode, die diesen Beschluss am Mittwoch verabschiedete (Archivbild)

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland will Gespräche mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Thema Kirchenasyl. Davon erhofft sie sich eine Lockerung der derzeitigen Regeln für Gemeinden und Asylsuchende. Das geht aus einem Beschluss vom Mittwoch hervor. Die Synode tagt derzeit in Würzburg.

So soll das Bundesamt nach dem Willen der Protestanten direkte Kontakte zu kirchlichen Ansprechpartnern suchen. Dossiers der Asylsuchenden sollen von den Behörden nicht rein formal, sondern im Einzelfall beurteilt werden und der Gesichtspunkt der besonderen humanitären Härte einbezogen werden. Die Synode wünscht sich „angemessene Fristen“ zur Begründung der besonderen Härte und betont außerdem, dass sie die Verlängerung der sogenannten Überstellungsfrist für Menschen im Kirchenasyl auf 18 Monate für rechtswidrig hält.

Hintergrund sind die strengeren Regeln für das Kirchenasyl seit Sommer dieses Jahres. Bis dahin galt eine sechsmonatige Überstellungsfrist für Migranten, die unter die Dublin-Regelung fallen. Die Überstellungsfrist ist die Zeitspanne, die dem Staat, in dem der Flüchtling eigentlich hätte Asyl beantragen müssen, bleibt, um seiner Rücknahme zuzustimmen. Tat er das nicht, ging die Zuständigkeit auf Deutschland über und der Flüchtling konnte hier regulär Asyl beantragen.

Konflikte zwischen Kirche und Behörden

Für Kirchenasylanten schuf die Innenministerkonferenz der Länder im August eine Ausnahme: Sollten die Kirchgemeinden zum Beispiel nicht innerhalb eines Monats ein Härtefalldossier zur Begründung des Kirchenasyls einreichen, verlängert sich die Abschiebungsfrist für Migranten von sechs auf 18 Monate. Damit behandeln die Behörden sie so wie einen Asylsuchenden, der untergetaucht ist. Die Betreffenden können nun also länger ohne Verfahren in die Länder zurückbeordert werden, in denen sie erstmalig nach Europa eingereist sind. Für die Kirchen bedeutet das unter anderem, das sie Schutzsuchende im Zweifel länger beherbergen.

Vorangegangen war auch ein Fall innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland, bei dem das BAMF die besondere Härte einiger von der Kirche vorgebrachter Fälle in Frage stellte und den Anstoß zu Ermittlungsverfahren gegen Pfarrer und Flüchtlinge gab. Das Kirchenasyl werde kriminalisiert, kritisierte daraufhin die zuständige Landeskirche.

Die Tageszeitung Die Welt hatte hingegen kurz zuvor darüber berichtet, dass sich Kirchengemeinden in Deutschland häufig nicht an rechtliche Regelungen zum Asyl hielten: In rund der Hälfte aller Fälle seien die Härtefalldossiers nicht eingereicht und den Behörden kein kirchlicher Ansprechpartner genannt worden.

Von: Anna Lutz

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