Gemeinden halten sich nicht an Regeln zum Kirchenasyl

Viele Gemeinden missachten die vom Staat vorgegebenen Regeln zum Kirchenasyl. Bei fast der Hälfte der Fälle seien der zuständigen Behörde keine Berichte vorgelegt oder keine Ansprechpartner genannt worden, ergab eine Recherche der Zeitung Die Welt. Das hat für die Gemeinden unangenehme Folgen.
Von PRO
Viele Kirchen missachten die Vorgaben zum Kirchenasyl

Viele Kirchen und Gemeinden halten die Regeln zum Kirchenasyl nicht ein. Das hat die Zeitung Die Welt bei einer Recherche festgestellt. Im Jahr 2015 verpflichteten sich die Kirchen dazu, bei jedem Fall von Kirchenasyl dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Dossier mit Einzelheiten zu dem jeweiligen Fall zu übermitteln und dem BAMF einen kirchlichen Ansprechpartner zu nennen. Im Gegenzug wollte der Staat bei den Schutzsuchenden auf die Anwendung des Dublin-Systems verzichten – also darauf, die Flüchtlinge aus den Kirchen holen zu lassen und in das Land abzuschieben, in dem sie zuerst Asyl beantragt hatten. Kirchenasyl können Gemeinden gewähren, wenn sie eine Überstellung des Flüchtlings für unvertretbar halten – zum Beispiel aus humanitären Gründen. Es ist keine offizielle Einrichtung, und geht eigentlich am geltenden Recht vorbei. In der Regel wird es vom Staat aber geduldet und respektiert.

Doch die Auflage, dem BAMF Bericht zu erstatten, habe nur etwa die Hälfte der evangelischen, katholischen und freikirchlichen Gemeinden erfüllt, berichtet Prälat Karl Jüsten, Leiter des Berliner Büros der Bischofskonferenz, in der Welt. Oft seien Härtefalldossiers nicht eingereicht und keine Ansprechpartner genannt worden. Aus Niedersachsen gebe es konkrete Zahlen: Zwischen Mai 2016 und September 2017 seien nur bei 54 Prozent der Kirchenasyle Dossiers eingereicht und bei 58 Prozent Ansprechpartner genannt worden.

Mahnung, die „vereinbarte Vorgehensweise zu beachten“

Die Regeln wurden deshalb vor Kurzem verschärft: Seit dem 1. August müssen sich Gemeinden, die die Absprache nicht einhalten, darauf einstellen, Kirchenasyl 18 Monate lang zu gewähren anstatt bisher sechs Monate. Wenn ein Flüchtling mehr als sechs Monate in Deutschland aktenkundig ist, ist die Frist verstrichen, innerhalb derer die Behörden tätig werden müssen, und der Asylbewerber darf nicht mehr nach dem Dublin-System zurückgeschickt werden. Wenn er jedoch nicht auffindbar ist und als flüchtig gilt, bleiben dem Staat 18 Monate Zeit für die Überstellung. Diese Regel wird nun auch auf Gemeinden angewandt, die dem BAMF kein Dossier vorlegen oder keinen Ansprechpartner nennen. Das bedeutet: Die Kirchen, die nicht kooperieren, müssten die Menschen 18 Monate lange beherbergen, um eine Überstellung zu verhindern. Das überfordere viele, heißt es in der Welt.

Prälat Jüsten ermahnte deshalb die Gemeinden. Es sei den Bischöfen „ein Anliegen, dass die Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften die mit dem BAMF vereinbarte Vorgehensweise beachten“, sagte er. Trotzdem kritisierte er die Verlängerung der Frist auf 18 Monate, wie auch mehrere Kirchen zuvor. Den Behörden sei beim Kirchenasyl der Aufenthaltsort der Schutzsuchenden bekannt. Jüsten hält es deshalb für unangebracht, dass auf diese Menschen eine Regel angewendet wird, die eigentlich für flüchtige und nicht auffindbare Asylbewerber gilt. Laut BAMF sind nach Angaben der Welt zwischen 1. Januar 2017 und 30. Juni 2018 2.533 Fälle von Kirchenasyl für 3.481 Personen gemeldet worden.

Von: Swanhild Zacharias

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