Gericht: „Bild“-Berichte über Kardinal Woelki teilweise unzulässig

Gegen den Kölner Erzbischof Woelki teilte die „Bild“ kräftig aus. Aus Sicht des Landgerichts Köln ist in der Berichterstattung jedoch eine Grenze überschritten worden.
Kardinal Rainer Maria Woelki weicht mit seinen Aussagen zur Lage in und um Israel von den tatsächlichen Gegebenheiten ab

Die Berichterstattung der „Bild“-Zeitung über den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki sowie den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche war in Teilen rechtswidrig. Das Landgericht Köln bewertete in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Berichterstattung in zwei Artikeln in der Online-Ausgabe im April 2021 als unzulässig, wie das Landgericht Gericht am Mittwoch in Köln entschied. Ein weiterer Artikel aus dem Juni 2021 durfte hingegen so erscheinen. Gegen die Urteile kann beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt werden. (AZ: 28 O 276/21 und 28 O 279/21)

In einem Urteil untersagte das Gericht dem Verlag, in zwei am 27. April 2021 in der Online-Ausgabe der „Bild“-Zeitung veröffentlichten Artikeln mit den Überschriften „Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester“ und „Stoppen Sie den Kardinal!“ bestimmte Behauptungen zu verbreiten. Diese verstießen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, hieß es zur Begründung. (AZ: 28 O 276/21)

Meinungsäußerung mit Tatsachenkern war unzutreffend

„Bild“ darf dem Gerichtsurteil zufolge nicht mehr berichten, dass Woelki einen „Sexualstraftäter“ zum Vize-Stadtdechanten von Düsseldorf befördert habe. Diese Meinungsäußerung mit Tatsachenkern sei unzutreffend, weil der Priester keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen habe, entschied das Gericht.

Auch die Äußerung, Kardinal Woelki habe einen Priester befördert, obwohl dieser zuvor einen Kindesmissbrauch gestanden habe, ist laut Gericht unzulässig. Sie entspreche in mehrfacher Hinsicht nicht den Tatsachen. Es habe sich in diesem Zusammenhang nicht um ein Kind gehandelt, sondern um einen Jugendlichen, mit dem es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen ohne gegenseitige Berührungen gekommen sei. Der Priester dürfe nicht als „Missbrauchs-Priester“ bezeichnet werden. Daher komme es auch nicht mehr darauf an, ob Woelki selbst von diesem Vorfall gewusst habe.

Insgesamt fünf Verfahren

Den Artikel mit der Überschrift: „Wegen Woelki-Skandal – Treten ALLE deutschen Bischöfe zurück?“ durfte „Bild.de“ hingegen am 28. Juni 2021 veröffentlichen. Der Leser verstehe die Angaben in dem konkreten Artikel nicht so, dass allein und ausschließlich wegen des „Woelki-Skandals“ alle deutschen Bischöfe gegenüber dem Papst ihren Rücktritt anböten, erklärte das Gericht. Aus dem weiteren Artikel ergebe sich zweifellos, dass allgemein der „Vertuschungs- und Missbrauchsskandal“ in der katholischen Kirche und auch Verfehlungen anderer Mitglieder Hintergrund dieser Überlegungen seien.

Auch die Bezeichnungen „Woelki-Skandal“ sowie „Missbrauchs- und Vertuschungsskandal“ sind laut Landgericht zulässige Bewertungen der Situation. Hier liege keine Verdachtsberichterstattung vor, zu der Woelki zuvor hätte angehört werden müssen.

Der wegen seines Umgangs mit dem Missbrauchsskandal umstrittene Kölner Erzbischof geht in insgesamt fünf Verfahren, denen zum Teil einstweilige Verfügungen vorausgingen, juristisch gegen die „Bild“-Berichterstattung vor. Weitere Urteile will das Gericht 8. Juni und am 22. Juni verkünden.

epd
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3 Antworten

  1. „Es habe sich in diesem Zusammenhang nicht um ein Kind gehandelt, sondern um einen Jugendlichen, mit dem es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen ohne gegenseitige Berührungen gekommen sei. Der Priester dürfe nicht als „Missbrauchs-Priester“ bezeichnet werden.“

    Ich frage mich, welche Rechtsauffassung diese Richter haben? Wenn jemand der volljährig ist und mit einem Minderjährigen sexuelle Handlungen macht, ist das so weit ich weiß strafbar.
    Wenn es dazu noch ein Hauptamtlicher mit geistiger Verantwortung ist, denke ich, sehen die meisten Menschen das als übergriffig bis Missbrauch eines Schutzbefohlenen an.
    Das Urteil kann ich so nicht nachvollziehen.

    Wenn sie dich fragen, wie ich darauf komme? In allen Umfragen über Strafen, die ich zu Pädophilie gelesen habe, fordert eine Mehrheit eine Kastration bis zur Todesstrafe.
    Für viele ist das eine rote Linie. Auch wenn hier „nur“ ein Jugendlicher (ab 12) involviert zu sein scheint.

    Vor Gott werden eines Tages alle ihre gerechte Strafe bekommen …
    außer sie vertrauen alleine auf Jesus Christus und kehren um von ihren bösen Wegen!

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  2. Das Gericht hat Recht gesprochen. Und damit eines ganz klar belegt: Die Leser wurden durch Lügen zum Hass gegen Kardinal Woelki aufgestachelt.

    Und nicht nur BILD, – auch die ZEIT.

    Denn genauso diffamierend raunte die ZEIT: „Woelki soll … selbst einen Fall vertuscht haben.“
    Auch dieses „Qualitätsmedium“ also bei Hetze und Lüge vorneweg dabei.

    Dagegen untersagte das Gericht dem Verlag, bestimmte Behauptungen zu verbreiten. Diese verstießen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, hieß es zur Begründung. (AZ: 28 O 276/21)
    … weil der Priester keine(!) nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen habe, entschied das Gericht.
    Auch die Äußerung, Kardinal Woelki habe einen Priester befördert, obwohl dieser zuvor einen Kindesmissbrauch gestanden habe, ist laut Gericht unzulässig.
    Sie entspreche in mehrfacher Hinsicht nicht(!) den Tatsachen.

    So weit, so klar die gerichtliche Prüfung.
    Der Schaden durch Fehlinformationen und gezielte Herabsetzung eines Menschen ist aber getan.
    Ich kann BILD und ZEIT nicht mal mehr mit der Kneifzange anfassen.

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  3. Klar alles ganz normal. Wer als Jugendlicher keine sexuellen Handlungen mit seinem Priester hatte, werfe den ersten Stein.

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