Entwurf für Selbstbestimmungsgesetz liegt vor

Wer seinen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern lassen will, muss dazu ein Verfahren vor Gericht durchlaufen. Ein neues Selbstbestimmungsgesetz der Regierung soll das ändern.
Von Norbert Schäfer
Transgender

Nach dem Willen der Regierung von SPD, FDP und Grünen sollen Bürger die Änderung des eigenen Geschlechts und des Vornamens im Personenstandsregister künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt erwirken können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben Justizminister Buschmann (FDP) und Familienministerin Paus (Grüne) in der vergangenen Woche vorgestellt.

Mit dem „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ soll es „trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen“ erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt zu ändern – auch Jugendlichen.

Jugendliche ab 14 Jahren können demnach eine entsprechende Erklärung vor dem Standesamt selbst abgegeben. Allerdings müssen die Eltern – oder „Sorgeberechtigten“ – dem noch zustimmen. In Konfliktfällen, etwa wenn Kind und Eltern – oder die Sorgeberechtigten untereinander – unterschiedlicher Meinung sind, soll ein Familiengericht entscheiden. Kinder bis 14 Jahren können dem Entwurf zufolge selbst keine Änderung im Personenstandsregister veranlassen.

Drei Monate Bedenkzeit, dann ein Jahr Sperrfrist

Die Änderung des Geschlechtseintrags soll drei Monate nach der Erklärung wirksam werden. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, dass die Person die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen zurücknehmen kann. Nach der Änderung soll eine neuerliche Änderung erst wieder nach Ablauf eines Jahres möglich sein.

Bislang muss ein Gericht über Änderungen des Geschlechts im Personenstandsregister entscheiden, ein Antragsteller dazu zwei ärztliche Gutachten vorlegen. Die teils intimen Fragen der Gutachter wurden von den Betroffenen als entwürdigend empfunden, das ganze Verfahren als diskriminierend. Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll dem entgegenwirken und das aktuell geltende Transsexuellengesetz ersetzen.

Der Entwurf sieht eine Reihe von Sonderregelungen für den Vereins- und Wettkampfsport vor. Das neue Gesetz will nach den Worten einer Erläuterung zum Entwurf unter anderem die „Autonomie des Sports nicht antasten“. Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden.

„Hausrecht“ soll weiter gelten

Kritiker des Gesetzentwurfes befürchten unter anderem, dass sich Männer durch eigene Willensbekundung zu Frauen erklären und so Zugang zu Umkleiden für Frauen oder deren Strafvollzug erlangen. Das Gesetz will das verhindern, indem kein Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen durch eine Änderung des Geschlechts entstehe. Zudem bleibe das private „Hausrecht“ unberührt.

Männer sollen dem Entwurf zufolge im Verteidigungsfall nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung ins Militär entgehen können, wenn „ein Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird“.

Buschmann und Paus hatten im Sommer 2022 ein Eckpunktepapier für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesinitiative vorgelegt. Der Referentenentwurf soll nun im nächsten Schritt im Kabinett beraten werden.

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