Ähnlich wie in Deutschland sind Abtreibungen in England und Wales illegal, bleiben aber straffrei, wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer bestimmten Frist stattfindet. In England betrug diese bisher die ersten 24 Schwangerschaftswochen – doppelt so lang wie in Deutschland. Doch damit ist nun Schluss. Das britische Unterhaus hat am Dienstagabend eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet.
Diese geht auf eine Initiative von Abgeordneten der Labour-Partei zurück. Sie argumentierten einerseits, dass 99 Prozent aller Abtreibungen innerhalb der ersten 20 Wochen – also ohnehin innerhalb der gesetzlichen Frist – stattfänden. Zeitgleich habe es in den vergangenen Jahren eine Häufung von Fällen gegeben, in denen Frauen teilweise unter Zwang durch den Partner zu einem späteren Moment abgetrieben hätten und deswegen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden seien. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) schreibt, wurden 2022 in England und Wales 13 solcher Verfahren eröffnet. In den Jahrzehnten zuvor habe es insgesamt nur eine einstellige Zahl von Anklagen gegeben. Bisher waren für Abtreibungen nach der 24. Woche auch lebenslange Haftstrafen möglich.
Die Parlamentsabstimmung fand ohne Fraktionszwang statt. 379 Abgeordnete stimmten für die Gesetzesänderung, 137 votierten dagegen. Zunächst betrifft diese Änderung nicht Schottland. Dort muss zunächst noch das Regionalparlament in Edinburgh zustimmen. In Nordirland und der Republik Irland liegt die Frist für straffreie Abtreibungen bei zwölf Wochen.
Einen weiteren Antrag, der Abtreibungen als Menschenrecht deklarieren sollte, wurde abgelehnt. Ebenso fand der Vorschlag, eine verpflichtende Beratung für medikamentöse Abtreibungen bis zur zehnten Woche einzuführen, keine Mehrheit. Zudem bleibt weiterhin die ärztliche Unterstützung von Abtreibungen nach der 24. Schwangerschaftswoche strafbar.