Ehrverletzung: Antisemitismusbeauftragter siegt gegen Twitter

Twitter muss Verleumdung und Hetze entschiedener begegnen. Das Frankfurter Landgericht verpflichtet den Dienst, angezeigte rechtswidrige Inhalte und zudem Kommentare mit „kerngleichen Inhalten“ zu entfernen. Andernfalls drohen Ordnungsgelder.
Baden-Württembergs Antisemitismus-Beauftragter Michael Blume ist Schirmherr des Kongresses – und ist auch am Programm beteiligt

Der Kurznachrichtendienst Twitter muss rechtswidrige Tweets dauerhaft entfernen. Laut einer am Mittwoch veröffentlichten Eilentscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main steht das Unternehmen in der Pflicht, bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern zu löschen. Das Gericht gab damit einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Beauftragten der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus, Michael Blume, statt. (AZ: 2-03 O 325/22)

Blume sah sich als Opfer einer Verleumdungskampagne auf Twitter. Ihm wurde unter anderem Antisemitismus vorgeworfen. Mit Unterstützung der Berliner Beratungsorganisation HateAid beschritt er den Rechtsweg. Konkret ging es um 46 Tweets, von denen sich der Antisemitismusbeauftragte in seinen Rechten verletzt sieht. Er verlangte, dass die gegen ihn gerichteten Verleumdungen sowie im Kern gleiche Inhalte umgehend von der Plattform entfernt werden und auch künftig nicht wiederhergestellt werden dürfen.

Es drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld

Laut Urteil, das dem Evangelischen Pressedienst vorliegt, hat Twitter die Pflicht, nicht nur rechtswidrige Tweets zu löschen, sondern auch eigenständig nach weiteren Nachrichten mit gleichen oder ähnlichen Aussagen zu fahnden. Solche Tweets sind dann ebenfalls zu entfernen. Gleiches gelte für Tweets mit zu löschendem Inhalt, die binnen 24 Stunden mehr als zehnmal weiterverbreitet werden. Andernfalls könne das Unternehmen mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Fall oder Ordnungshaft belegt werden.

Eine allgemeine Prüfpflicht Twitters bei den Kommentaren seiner 237 Millionen Nutzer sieht das Gericht allerdings nicht, sondern nur bei einer konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzung. Gegen Blume waren Kommentare gepostet worden, die ihm „eine Nähe zur Pädophilie“ sowie einen „Seitensprung“ unterstellten und ihn als „Teil eines antisemitischen Packs“ verunglimpften. Deshalb hatte der Antisemitismusbeauftragte ein Eilverfahren angestrengt.

Josephine Ballon von der Beratungsorganisation HateAid lobte das Urteil, da es den Beschwerden fast vollständig stattgegeben habe. Twitter habe nicht nachweisen können, dass es alles in seiner Macht Stehende gegen rechtswidrige Inhalte tue, sagte sie dem epd. Da das Unternehmen seinen europäischen Sitz in Dublin und damit innerhalb der EU habe, sei damit zu rechnen, dass Twitter Konsequenzen aus dem Frankfurter Rechtsspruch ziehen werde.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.

epd
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3 Antworten

  1. *Ironie-Ein* Mit 250.000 Euro/ Fall kann man natürlich E. Musk arm klagen. *Ironie-AUS*

    Mindestens ebenso schlimm finden ich das, was Sebastian Meineck auf netzpolitik veröffentlicht hat:
    „TikTok verrät, wer Deine Nummer gespeichert hat“ (s.:
    https://netzpolitik.org/2022/bro-loesch-meine-nummer-tiktok-verraet-wer-deine-nummer-gespeichert-hat/ )

    Dabei erinnere ich mich wieder an Fr. EKD-Präses und ihre Forderung „Christen sollen im Netz persönliche Beziehungen aufbauen“

    Ich verwies seinerzeit auf einen Lesetipp:

    https://www.pro-medienmagazin.de/ekd-praeses-christen-sollen-im-netz-persoenliche-beziehungen-aufbauen/#comment-10984

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  2. Formal hat Herr Blume vermutlich gesiegt, aber wichtiger noch als der Sieg über Twitter ist die Aussage des Gerichts, dass auch weiterhin darauf hingewiesen werden kann – was ich hiermit auch in Anspruch nehme – dass Herr Blume vom Wiesenthalcenter als Antisemit geführt wird.
    Zitat: „Nur in einem Punkt hatte Twitter Erfolg. Auf die Eintragung Blumes in die Liste der 10 größten Antisemiten des Jahres 2021, die das rechtsgerichtete Simon-Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles vornahm, darf Journalist Weinthal in seinen Tweets weiter hinweisen. Diese Eintragung sei zwar umstritten, aber ein Fakt.“
    Quelle: https://taz.de/Angriffe-auf-Social-Media-Plattformen/!5899268/

    „Rechtsgerichtet“ erscheint das Wiesenthalcenter wohl nur denjenigen, die sich des Vorwurfs des Antisemitismus erwehren wollen…
    Wer die Aussagen Blumes über die letzten Jahre verfolgt hat, wird sich des Urteils des Wiesenthalcenters kaum entziehen können.

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    1. Darauf hingewiesen werden darf, weil solche Äußerungen – so das Gericht – durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, nicht weil sie in der Sache irgendwie gerechtfertigt wären.
      Sowohl die jüdischen Gemeinden in Deutschland als auch staatliche Stellen in Israel haben sich ganz eindeutig hinter Blume gestellt (dem BDS nahestehende und darher höchst umstrittene Organisationen wie die „Jüdische Stimme“ freilich nicht!)
      Was Sie hier behaupten entbehrt jeder sachlichen Grundlage und Sie bringen auch keinen Beleg. Aber es passt offenbar zu Ihrer politischen Agenda, die Sie hier verfolgen!
      Ehrabschneidender Unfug!

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