Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch sieht der Deutsche Presserat keinen Bedarf für einen veränderten journalistischen Umgang mit der Partei. „Für die Berichterstattung über die AfD gilt nach wie vor der Pressekodex mit seinen Regeln“, sagte der Sprecher des Presserates, Manfred Protze, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Berlin. Über Auswahl und Umfang der Berichterstattung entschieden die Medien selbst. „Der Presserat ist nicht der Vormund der Presse“, sagte Protze.
Der Presserats-Sprecher betonte in diesem Zusammenhang zugleich, dass die Pflicht zur wahrhaftigen Berichterstattung und Sorgfalt im Pressekodex ganz vorn stehe. „Das gilt uneingeschränkt auch für Berichte zur AfD.“
Auch zu der Frage, ob die Partei weiterhin in Diskussionsrunden eingeladen werden sollte, sagte der Presserats-Sprecher, dass die Hoheit über die Auswahl der Gäste bei den Redaktionen liege. Gelegentlich erreichten das Selbstkontrollgremium Beschwerden vor allem kleinerer Parteien darüber, dass sie nicht zu Debatten eingeladen werden. „Solange die Redaktion ihre Kriterien zur Auswahl der Gäste transparent darstellt, ist das aber völlig in Ordnung“, sagte Protze.
Dabei gelte es ebenfalls, die Sorgfaltspflicht einzuhalten. „Wer zum Beispiel erklärt, dass er in seiner Berichterstattung die Programme aller Bundestagsparteien vorstellt und dann nur einen Teil der Parteien berücksichtigt, macht sich angreifbar“, erläuterte der Presserats-Sprecher.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Freitag mitgeteilt, dass die AfD nun als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde. Grund sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte Medien daraufhin dazu aufgefordert, ihre Berichterstattung über die AfD zu ändern.
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Der Presserat ist das Selbstkontrollgremium der Printmedien und von deren Online-Auftritten in Deutschland. Der Pressekodex enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten, die die Wahrung der Berufsethik sicherstellen sollen. Bei Verstößen kann der Presserat je nach Schwere einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge aussprechen.