Diakonie und Caritas: Politik muss Suizidprävention stärken

Die beiden Wohlfahrtsverbände der Kirchen fordern den Bundestag auf, die Suizidprävention zu stärken. Zudem setzen sie sich dafür ein, dass Mitarbeiter von Einrichtungen Sterbehilfe auch verweigern dürfen.
Von Johannes Schwarz
Über den assistierten Suizid ist unter Theologen eine neue Debatte entbrannt

Der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland halten ein Gesetz zur Verbesserung der Suizidprävention für dringend erforderlich. In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern sie den Bundestag auf, statt auf Sterbehilfe zu setzen, sich mehr für die Suizidprävention stark zu machen.

Am Freitag debattiert der Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung der Hilfe beim Suizid. Die Diakonie und der Caritasverband haben im Vorfeld der Debatte gefordert, bestehende Angebote zur Suizidprävention auszubauen. Ein flächendeckender Aktionsplan soll die Öffentlichkeit und Fachkräfte für das Thema sensibilisieren. Zudem treten beide Verbände dafür ein, dass ein breites Netz von leistungsfähigen Präventions- und Krisendiensten geschaffen wird.

Der Präsident der Diakonie, Ulrich Lilie, sagte: „In der Debatte um den assistierten Suizid haben wir gelernt, dass wir das Thema Suizid besprechbar machen und alles dafür tun müssen, um Suizidgedanken aus der Tabuzone zu holen.“ Für gefährdete Personen solle es mehr psychotherapeutische und psychosoziale Angebote geben. „Ein Suizidpräventionsgesetz ist unbedingt erforderlich und wäre ein starkes gesellschaftliches Zeichen des Parlaments für eine angemessene Balance von Lebensschutz und Selbstbestimmung“, ergänzte Lilie.

Mitarbeiter sollen nicht zur Beihilfe gezwungen werden

Speziell Angebote für ältere Menschen sollen überarbeitet und verbessert werden, um sozialer Isolation und Einsamkeit entgegenzuwirken. „Ein individuelles ganzheitliches Beratungsangebot zur gesundheitlichen Versorgung“, solle jeder ein Anspruch nehmen können.

Diakonie und Caritas plädieren dafür, dass die Gesetzgebung zum assistierten Suizid „keinesfalls Suizdangebote zu regulären Dienstleistungen“ machen dürfe. Ein solches Gesetz müsse den Mitarbeitern und Ärzten von Einrichtungen zusichern, dass sie „an einem assistierten Suizid nicht mitzuwirken“ müssen.

Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, erklärte: „Suizidprävention ist dann erfolgreich, wenn niemand sich dafür rechtfertigen muss, weiterleben zu wollen.“ Das Parlament solle eine gesetzliche Regulierung gestalten, „um zu verhindern, dass Menschen in Erklärungsnot geraten, indem sie sich mit Suizidangeboten konfrontiert sehen.“

Bereits am Mittwoch meldete sich die Katholische Kirche zu Wort. Die Kirche fordert, dass Einrichtungen assistierten Suizid bei sich auch ausschließen können. Die Evangelische Allianz in Deutschland hat sich vergangenes Jahr ablehnend zur Beihilfe zum Suizid positioniert. In der Begründung hieß es, dass die Sterbehilfe nicht als normal angesehen werden dürfe. Durch die drohende Akzeptanz des assistierten Suizids fürchtet die Allianz schwindende Solidarität mit Menschen, die Not leiden. Stattdessen fordert die evangelikale Bewegung, Sterbebegleitung und Fürsorge für das Leben zu stärken.

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