Corona-Vorlage: Länder wollen keine religiösen Großveranstaltungen

Große Gottesdienste mit vielen Besuchern wird es dieses Jahr zur Weihnachtszeit nicht geben. Am Mittwoch wollen Bund und Länder über das Vorgehen auch bei Weihnachtsgottesdiensten beraten. Ein Freiburger Musikwissenschaftler fordert indes auch unter Corona-Bedigungen ein musikalisches Weihnachtsfest.
Von PRO
Gottesdienste mit vielen Besuchern werden dieses Jahr an Weihnachten nicht möglich sein

Die Bundesländer sehen große Gottesdienste zu Weihnachten wegen der Corona-Pandemie offenbar kritisch. In einer Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch heißt es, man wolle das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte „mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen“. „Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden“, heißt es darin weiter.

Die Kirchen bereiten sich schon seit längerem auf Weihnachten unter Ausnahmebedingungen vor. Viele Gemeinden planen Gottesdienste oder Andachten an frischer Luft. Andere haben mehr Veranstaltungen als sonst vorgesehen, um das jeweilige Besucheraufkommen zu reduzieren.

Die Vorlage der Länder, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, soll Grundlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder sein. Sie kommen am Mittwoch per Videokonferenz zusammen, um darüber zu beraten, ob und inwieweit die zunächst bis Ende November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert werden.

Lockerungen über die Weihnachtstage

Die Vorlage stellt fest, dass das Ziel einer Trendumkehr bei den Infektionszahlen noch nicht erreicht ist. Es wird daher vorgeschlagen, die derzeit geltenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember zu verlängern. Auch darüber hinaus soll es Einschränkungen geben, wenn die Zahl der Infektionen nicht den Stand erreicht hat, bei dem die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung gewährleisten können.

Über die Weihnachtstage soll es aber Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen geben. Zwei Zeiträume stehen dafür in der Vorlage: vom 21. Dezember bis 27. Dezember oder bis zum 3. Januar. Dann sollen Zusammenkünfte von fünf oder zehn Personen unabhängig von der Zahl der Haushalte, aus denen sie kommen, erlaubt werden. Die Details müssen noch verhandelt werden. Um die Gefahr von Infektionen durch die Lockerungen an Weihnachten zu begrenzen, empfiehlt die Vorlage eine Selbstquarantäne vor und nach den Feiertagen.

Singen an Weihnachten trotz Corona möglich

Der Freiburger Musikwissenschaftler Meinrad Walter fordert ein musikalisches Weihnachtsfest auch unter Corona-Bedingungen. Viele Menschen hätten das Bedürfnis zu singen, betonte er in der Monatszeitschrift „Einfach Leben“ (Dezember-Ausgabe), wie der Herder-Verlag am Montag in Freiburg mitteilte. An diesem Weihnachtsfest könne gut im kleinen Kreis oder im Freien gesungen werden, auch wenn die konkrete Gestaltung „in jedem Fall ein Balanceakt“ sei.

Auch das Hören von Musik sei eine Möglichkeit, erklärte Walter. Als Beispiele nannte er „Choräle, die aus den großen Fenstern des Pfarrhauses heraus gespielt werden“ oder Internet-Streamings mit musikalischen Impulsen zum Advent. Singen und Musik gehörten in jedem Fall zur festlichen Gestaltung von Weihnachten dazu, unterstrich der stellvertretende Leiter des Amts für Kirchenmusik der Erzdiözese Freiburg.

Von: epd

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