„Christliche Bekenntnisschulen sind heute in der Stadt hochgeschätzt“

Vor 30 Jahren gab ein bahnbrechendes Gerichtsurteil den Startschuss für die Gründung von knapp 150 christlichen Schulen. Verbandschef Wolfgang Stock erklärt im Interview, was seither geschah – und warum das Urteil heute aktueller denn je ist.
Von Nicolai Franz

PRO: Der 19. Februar 1992 ist ein wichtiges Datum für den Verband Evangelischer Bekenntnisschulen. Warum?

Wolfgang Stock: Weil damals ein wichtiges Urteil fiel, das sich in jüngster Zeit sogar bestätigt hat. Damals haben Eltern Recht bekommen, die unbedingt eine christliche Bekenntnisschule in Hamburg gründen wollten, was ihnen aber jahrelang nicht genehmigt worden war. Sie zogen vor das Oberverwaltungsgericht Hamburg und bekamen Recht. Trotzdem wollte der Senat die Schule immer noch nicht genehmigen. Stattdessen zerrte er die Eltern vor das Bundesverwaltungsgericht. Dort bekamen die Eltern wieder Recht. Das Urteil wurde zum Startschuss für Christen, die eine Bekenntnisschule gründen wollen. Mittlerweile gibt es in unserem Verband 150 davon.

Was ist der Unterschied zwischen einer Schule in kirchlicher Trägerschaft und einer christlichen Bekenntnisschule?

Die Schulen in unserem Verband wurden allesamt von Eltern, also evangelischen Christen, gegründet. 

Und nicht von der Amtskirche.

Genau. Kirchliche evangelische Schulen sind meist recht eng mit der Landeskirche verbunden.

Warum hatte Hamburg damals ein so großes Problem mit einer christlichen Bekenntnisschule?

Das ist eine spannende Frage. Im Grundgesetz in Artikel 7 steht, dass Eltern das Recht haben, eine freie Schule zu gründen. Das wird in Absatz 5 etwas eingeschränkt, dass nämlich eine Grundschule nur als Weltanschauungs-, Bekenntnis- oder als Schule mit besonderen pädagogischen Interessen gegründet werden darf. Aber es ist klipp und klar: Eltern dürfen eine Schule gründen. In Hamburg hieß es sinngemäß: Wir haben schon eine evangelische Schule der Landeskirche, und christliche Schulen werden bitte von den beiden großen christlichen Kirchen gegründet. 

„Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet.“

Grundgesetz, Artikel 7

Schwang dabei vielleicht auch die Sorge darüber mit, dass man nicht weiß, was in einer ganz freien christlichen Schule gelehrt wird?

Artikel 7 des Grundgesetzes besagt auch: Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates. Vielleicht handelten die Verantwortlichen trotzdem nach dem Motto: „Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.“ Das Gericht stellte in einem detaillierten und gut durchdachten Urteil fest, dass das Grundgesetz das anders meint – und dass Hamburg falsch lag. Auch bei der etwas eingeschränkten Gründung von Grundschulen steht im Grundgesetz nichts davon, dass nur Amtskirchen das dürfen.

Wie ging es nach dem Urteil weiter?

Die damalige Schulsenatorin weigerte sich, die Gründungsurkunde zu unterschreiben. Fast wäre der Schulverein vor das nächste Gericht gezogen. Dazu kam es aber nicht, aus einem kuriosen Grund: Die Schulsenatorin ging in den Urlaub, und stattdessen unterschrieb ihre Urlaubsvertretung die Urkunde. Wat mutt, dat mutt.

Gibt es Anforderungen an das Bekenntnis einer christlichen Schule?

Und wie, deswegen ist das Urteil auch so lang. Demnach muss es sich um eine umfassende und verbindliche Weltsicht handeln. 

Bei allen Bekenntnisschulen in unserem Verband, die nach diesem Urteil gegründet wurden, ist das die Glaubensbasis der Evangelischen Allianz. Das Gericht hat ausdrücklich gesagt, dass diese Bekenntnisgrundlage ausreichend sei. Die Schulvereine müssen sicherstellen, dass das Bekenntnis den gesamten Schulalltag durchdringt. Nicht nur in der Religionsstunde oder in einer Morgenandacht, sondern in jedem Unterrichtsfach, wenn es irgendwie passt. Man darf in Bekenntnisschulen auch für dieses Bekenntnis werben, aber darf die Schüler nicht damit überwältigen. Sie müssen sich auch anders entscheiden dürfen.

Gibt es auch islamische Bekenntnisschulen?

Wegen der hohen Anforderungen sind islamische Initiativen oft gescheitert, wenn auch nicht immer. Im Islam stellt normalerweise der örtliche Imam verbindliche Regeln auf. Etwas allgemein Verbindliches wie ein großes kirchliches Glaubensbekenntnis ist eher die Ausnahme. Mittlerweile haben muslimische Eltern aber Wege gefunden, entsprechende Bekenntnisse vorzulegen, die auch akzeptiert wurden. Religionsfreiheit gilt eben nicht nur für Christen, sondern für alle.

Wer muss das Bekenntnis einer christlichen Schule teilen?

Die Schüler nur eingeschränkt, da sie ja zum Teil sowieso nicht religionsmündig sind. Die Mitglieder des Vereins und alle Mitarbeiter, vom Lehrer bis zum Hausmeister, und die Eltern müssen das Bekenntnis teilen. Wobei das Gericht bei den Eltern eine Öffnungsklausel formuliert: Es reicht, wenn sie das Bekenntnis mit ihren Kindern kennenlernen möchten. Diese Eltern dürfen aber nicht eine solche Mehrheit bilden, die den Bekenntnischarakter einschränken würde. Eltern, die sich an einem Gebet zu Beginn des Elternabends stören, wären laut Urteil an einer solchen Schule falsch.

Verband Evangelischer Bekenntnisschulen (VEBS e.V.)

Der Verband Evangelischer Bekenntnisschulen vertritt nach eigenen Angaben 146 christliche Bekenntnisschulen und 44 christliche Kitas. Dazu zählen mehr als 31.000 Kinder und Jugendliche und rund 3.000 Mitarbeiter an 121 Standorten in ganz Deutschland. 64 Elterninitiativen sind Träger der Schulen und Kitas. Der VEBS ist nach eigenen Angaben „geistliche Heimat, Plattform und Dienstleister (Beratung, Fortbildung, Mitarbeitersuche…), Organisator von Veranstaltungen sowie Interessenvertreter für freie Bekenntnisschulen und Kitas – und auch Verteidiger bei unzutreffenden Angriffen“. Vorsitzender ist Peter Dück, Generalsekretär ist der ehemalige Journalist Wolfgang Stock.

(Stand: 18.02.2022)

Wo liegen Grenzen für ein solches Bekenntnis?

Das allgemeine Toleranzgebot gilt natürlich – und auch das sogenannte „Überwältigungsverbot“, wie es etwa im „Beutelsbacher Konsens“ festgehalten ist. Demnach können Lehrer, Vorstände und Mitarbeiter das Bekenntnis vorleben und dürfen dafür werben.

Trotz des Urteils gibt es immer wieder Politiker, die die Rechte christlicher Bekenntnisschulen einschränken wollen. Der häufigste Vorwurf ist, dass im Biologieunterricht Schöpfungslehre statt Evolution gelehrt wird. Was sagen Sie dazu?

Die meisten, die diese Kritik äußern, kennen die staatlichen Lehrpläne nicht. In praktisch allen Bundesländern wird von staatlichen Schulen gefordert, dass sie die Evolutionstheorie lehren, den Schülern aber auch sogenannte nichtwissenschaftliche Erklärungsmuster darlegen, damit sie sich mit beiden Systemen auseinandersetzen können. 

Auch im Biologieunterricht?

Ja. Es geht ja heutzutage in den Curricula nicht mehr um Lehrstoff, sondern um Kompetenzen. Das heißt zum Beispiel: Ich kann mich mit verschiedenen Erklärungsversuchen auseinandersetzen und mir dazu eine Meinung bilden. Nichts anderes passiert in christlichen Schulen. Diese sind „staatlich anerkannte Ersatzschulen“. Das heißt, der Besuch bei uns erfüllt die Schulpflicht in Deutschland, und es gibt Zeugnisse, die genauso gelten wie Zeugnisse einer staatlichen Schule. Abiturienten müssen an unseren Schulen am Zentralabitur teilnehmen wie alle anderen. Es ist also selbstverständlich, dass unsere Schüler all das lernen, was man auch an einer staatlichen Schule lernt. Aber sie lernen von einer christlichen Biologielehrerin auch, dass sie eine andere Auffassung hat, aus ihrem Glauben heraus, und dass sie die Evolutionstheorie vielleicht etwas kritisch sieht. Die Schüler sind dann aufgefordert, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Das Urteil jährt sich zum 30. Mal. Was hat sich seitdem für christliche Bekenntnisschulen geändert?

Vor dem Urteil gab es nur eine Handvoll kleiner christlicher Schulen, in Gießen, Frankfurt, Bremen und Reutlingen. Sie spielten in der gesamtdeutschen Gesellschaft kaum eine Rolle. Mit dem Urteil hat sich das sehr geändert. Mittlerweile besuchen 0,5 Prozent aller Schüler in Deutschland eine christliche Bekenntnisschule unserer Prägung – das ist gar nicht so wenig. Bei Jubiläumsveranstaltungen, bei denen ich als Generalsekretär oft dabei sein darf, ist es mittlerweile der Normalfall, dass der Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterin ein positives Grußwort oder gar die Festrede spricht – unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Christliche Bekenntnisschulen sind in der Stadt hochgeschätzt und voll akzeptiert. 

150 Schulen gehören zu Ihrem Verband. Ist der Schulmarkt gesättigt oder sehen Sie noch Potenzial?

Wir haben viele Anfragen von Menschen, die eine Bekenntnisschule gründen wollen, und führen jedes Jahr mehrere Schulgründungsseminare durch. Aber es gibt einen dramatischen Lehrermangel in Deutschland. Das merken wir auch, zumal unsere Lehrer ja auch gläubig sein müssen. Deshalb haben wir leider lange Wartelisten für die Schüler.

Foto: VEBS
Christliche Bildungseinrichtungen im VEBS (rot: Schule; gelb: Kita). Es gibt darüber hinaus weitere christliche Bekenntnisschulen, die nicht im VEBS organisiert sind.

Bekommen Lehrer an christlichen Schulen genauso viel Geld wie an staatlichen Schulen?

Teilweise ja. In Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg kann man sogar Beamter werden oder bleiben, in den anderen Ländern leider nicht. Die Refinanzierung ist in jedem Bundesland anders und geringer als in staatlichen Schulen. Wir können daher in der Regel unseren Angestellten nicht so viel bezahlen wie in staatlichen Schulen. Unsere Lehrer wollen aber ihren Glauben im Beruf leben, deswegen entscheiden sie sich trotzdem für uns.

Können Sie sich vorstellen, dass dieses Urteil von 1992 in dieser Form heute noch gefällt werden würde?

Vor zwei Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil erneut aufgegriffen. Diesmal am Fall des Religionsunterrichts in Baden-Württemberg. Die Richter stellten klar, dass „Religionsunterricht“ einer Landeskirche an freien Schulen keine Pflicht sein solle. Im Urteil haben sie die Argumente von 1992 ausdrücklich wiederholt. Das oberste deutsche Gericht für diese Fragen hat das Recht auf Gründung einer christlichen Bekenntnisschule also abermals gestärkt.

Vielen Dank für das Gespräch!

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

9 Antworten

    1. Wie werden denn die Kinder an einer staatlichen Schule durch Missbrauch von Nichtchristen geschützt?

      0
      0
    2. Die Frage enthält eine Prämisse, die sie eher rhetorisch lauten lässt. Es geht hier nicht um kirchliche Institutionen, sondern um ein Konzept innerhalb des Bildungssystem, das u.a. voraussieht, „Missbrauch“ nicht zu dulden.

      0
      0
    3. Genauso wie an staatlichen Schulen. Christlich heißt doch nicht automatisch Missbrauch.

      0
      0
    4. Du hast sicher Recht, dass wir als bekennende Christen nicht einfach sagen können „So etwas kommt bei uns nicht vor“, das wäre arrogant. Also müssen wir Vorkehrungen treffen. Wir als Bekenntnisschule haben darum ein umfassendes Schutzkonzept für Schüler*innen und Mitarbeiter*innen erarbeitet und Präventionsbeauftragte ausgebildet. Und das darf erst der Anfang sein,

      0
      0
  1. Unser Sohn besucht eine solche Schule. Es war die beste Entscheidung, die wir treffen konnten

    0
    0
  2. Leider schicken manche Eltern ihre Kinder auf christliche Schulen, damit sie nicht mit so vielen Migranten in einer Klasse sind.

    0
    0
    1. Das ist Tatsache aber zum Glück nicht die Regel. Wir als Bekenntnisschule sind stolz darauf, Mitarbeiter aus mehr als einem Dutzend Ländern zu haben und Schüler aus zahlreichen Ländern. Das spiegelt nämlich die Vielfalt von Gottes weltumspannender Gemeinde wieder und da Gott in jeder Kultur seine Spuren hinterlässt, können wir viel mehr von Gottes Wesen erkennen als als monokulturelle Schule.

      0
      0
  3. Es ist wichtig, dass die Schüler so früh wie möglich erfahren, das sie einzigartig, kostbar und von Gott geliebt sind. Das ist in den Bekenntnisschulen möglich, weil dort nicht zum Glauben, sondern aus Glauben unterrichtet wird.

    0
    0

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen