Brosius-Gersdorf kandidiert nicht fürs Verfassungsgericht

Frauke Brosius-Gersdorf zieht ihre Kandidatur als Richterin fürs Bundesverfassungsgericht zurück. Als Grund nannte sie den Widerstand in der Unionsfraktion. Um die Positionen der Juristin hatte es über Wochen scharfe Kontroversen gegeben.
Von Johannes Blöcher-Weil
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zieht ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurück

Die Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf bestimmte die politischen Schlagzeilen der letzten Wochen. Am Donnerstag hat die Potsdamer Rechtsprofessorin ihre Kandidatur für das Amt der Verfassungsrichterin zurückgezogen. Sie begründete ihren Schritt mit dem Widerstand innerhalb der Unionsfraktion.

Sie habe sich den Schritt reiflich überlegt, schreibt sie in der Stellungnahme, die von ihrer Bonner Anwaltskanzlei versendet wurde. Neben der Ablehnung der Union sehe sie auch eine Gefahr für die Wahlchancen der verbliebenen beiden Kandidaten.

Koalitionsstreit verhindern

Sie wolle zudem verhindern, „dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind“, heißt es in ihrer Erklärung.

Die SPD hatte die Juraprofessorin in Absprache mit der Union für die Wahl vorgeschlagen. Viele Abgeordnete aus CDU und CSU kritisierten später ihre Positionen zum Abtreibungsrecht öffentlich. Brosius-Gersdorfs Wahl schien in Gefahr. Am eigentlich geplanten Tag der Abstimmung, dem 11. Juli, wurde die Wahl aller drei Richter kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

Brosius-Gersdorf hatte zunächst an ihrer Nominierung festgehalten. Die Juristin hatte aber auch signalisiert, dass sie ihre Kandidatur zurückziehe, um zum einen Schaden von dem Gericht und zum anderen eine Regierungskrise abzuwenden. Ohne den Rückzug der Juristin wäre es wohl zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen. Die Union hielt an ihrer Kritik fest, die SPD an ihrer Kandidatin.

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