Die katholische Kirche in Deutschland lehnt eine gesetzliche Zulassung der Leihmutterschaft weiterhin ab. Das bekräftigte der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck am Dienstag bei einem Pressegespräch im Rahmen der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Fulda. Im Mittelpunkt standen ethische Fragen vom Beginn bis zum Ende des menschlichen Lebens.
An dem Gespräch nahmen neben Overbeck der Augsburger Weihbischof Anton Losinger und die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, teil. Diskutiert wurden Leihmutterschaft, Organspende, assistierter Suizid sowie der Einsatz neuer Technologien und Künstlicher Intelligenz in der Medizin.
Overbeck: Organspende muss freie Entscheidung bleiben
Wer Organe spende, handle im Sinne christlicher Nächstenliebe, erklärte Overbeck und sprach sich gegen die sogenannte Widerspruchslösung aus. Nach einem solchen Modell würde grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende ausgegangen, solange ein Mensch zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
Overbeck begründete seine Ablehnung mit der Freiwilligkeit der Organspende. Sie sei ein Akt der Nächstenliebe und müsse deshalb auf einer freien Entscheidung beruhen. Statt einer Widerspruchslösung sprach er sich für eine Zustimmungslösung aus.
Auch bei der Leihmutterschaft bekräftigte Overbeck die ablehnende Position der katholischen Kirche. Er verwies dabei auf die Würde des Kindes als den zentralen Punkt. Das Kind dürfe nicht zum Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen unter Erwachsenen werden. Zudem sieht die Kirche die Gefahr, dass die Würde der Frau, die die Leihmutterschaft übernimmt, hochgradig gefährdet ist. „Es geht um die Menschenwürde des Kindes und die Menschenwürde der Mutter“, sagte Overbeck und warnte davor, dass ausbeuterische Bestrebungen in Verbindung mit Leihmutterschaft kaum ausgeschaltet werden könnten. Auch die Verfahren, die zu einer Leihmutterschaft führen, hält Overbeck für „hoch bedenklich“. Dazu gehöre insbesondere der „selektive Umgang mit menschlichen Embryonen“.
Caritas fordert Gesetz zur Suizidprävention
Beim assistierten Suizid forderte Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention. Zugleich warnte Welskop-Deffaa davor, assistierten Suizid als scheinbar alternativlose Antwort auf Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Einsamkeit erscheinen zu lassen. Palliativmedizin, Pflege und soziale Angebote müssten deshalb ausgebaut werden. Niemand dürfe verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten, erklärte die Caritas-Präsidentin.
Seit das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärte, ringt der Bundestag um eine neue gesetzliche Regelung. Zwei entsprechende Gesetzentwürfe fanden 2023 keine Mehrheit.
Losinger warnt vor „Optimierung“ des Menschen
Weihbischof Anton Losinger richtete den Blick auf technische und medizinische Entwicklungen. Robotik könne beispielsweise in der Pflege Routineaufgaben zur Entlastung der Pflegekräfte übernehmen, dürfe menschliche Zuwendung aber nicht ersetzen. Empathie und zwischenmenschliche Kommunikation ließen sich nicht an Maschinen delegieren. „Gibt es einen Rest Respekt vor der Würde des Menschen?“, fragte Losinger vor dem Hintergrund eines „horrenden Pflegenotstandes“ und der alternden Gesellschaft. Trotz aller technischen Möglichkeiten durch KI und Robotik bleibe ein „Recht des Menschen, dass ihm mit seinen existenziellsten Ängsten und Sorgen nicht ein technisches, sondern ein menschliches Gegenüber“ begegne.
Kritisch äußerte sich Losinger auch zu Eingriffen in das menschliche Erbgut und dem „Traum vom perfekten Menschen“. Verfahren wie CRISPR-Cas eröffneten zwar medizinische Möglichkeiten, etwa der Verhinderung genetischer Erkrankungen, Eingriffe in die Keimbahn berührten jedoch fundamentale ethische Grenzen. Auch deshalb, weil durch einen Eingriff in das Genom eines Menschen künftige Generationen betroffen würden. „Wer ist verantwortlich für eine solche immense Reichweite? Vor allem, im Falle eines Fehlers.“ Besonders problematisch sei die Vorstellung, Menschen genetisch optimieren zu können. Was geschehe dann mit „imperfekten Menschen“? Eine solche Entwicklung könne nach Losingers Argumentation dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen abzuwerten. Das wiederum stehe im Widerspruch zum gesellschaftlichen Anspruch auf Inklusion – also der Vorstellung, dass Behinderung in die Mitte der Gesellschaft gehört.
Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz tagt vom 28. September bis 1. Oktober in Fulda. 59 Bischöfe beraten dort unter anderem über Künstliche Intelligenz, Missbrauchsaufarbeitung, Synodalität und die Entwicklung der Erwachsenentaufen in Europa.