Wie der Berliner Tagesspiegel berichtet, finden sich auf der Webseite der Berliner Frauenärztin Bettina Gaber und ihrer Praxispartnerin Sätze wie: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen.“ Nun liegt Gabers Anwalt eine Anklageschrift deswegen vor. Es könnte das erste derartige Verfahren vor dem Amtsgericht von Berlin werden.
Erst im November 2017 hatte ein ähnliches Verfahren für Diskussionen gesorgt, als sich die Gießener Ärztin Kristina Hänel vor Gericht verantworten musste, weil sie auf ihrer Internetseite für Abtreibungen geworben hatte. Der Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) sieht Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen dafür vor. Das Amtsgericht verurteilte Hänel wegen werbenden Informationen zur Abtreibung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Gegen das Urteil hat die Ärztin Berufung eingelegt, das Landgericht Gießen soll am 6. September über die Berufung verhandeln.
Information oder Werbung?
Laut Tagesspiegel hatte die Staatsanwaltschaft der Berliner Frauenärztin Bettina Gaber im Juni ein Angebot gemacht, von einer Klage abzusehen, wenn sie den umstrittenen Hinweis von ihrer Homepage nehmen würde. Die 55-jährige Medizinerin lehnte dies ab. Der Hinweis stehe bereits seit acht Jahren auf ihrer Homepage, zum Politikum sei er erst nach dem Prozess in Gießen geworden. Gaber erklärte: „Unsere Patientinnen haben ein Recht auf Information, auch darüber, dass ich das tue, was mir der Gesetzgeber erlaubt, nämlich Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“
Gabers Anwalt wies darauf hin, dass die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) auf der Webseite ihrer Behörde eine Liste von Berliner Ärzten veröffentlicht habe, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Darin sieht er eine Parallele zum Verstoß gegen das Werbeverbot nach Paragraf 219a, wie er seiner Mandantin vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft bestreitet das, denn die Senatsverwaltung strebe – anders als eine Abtreibungsärztin – mit derlei Informationen keinen Vermögensvorteil an.
Von: Jörn Schumacher