Im Lahn-Dill-Kreis gehen die Behörden möglichen Covid-Ansteckungsclustern in christlichen Gemeinden und anderen Religionsgemeinschaften nach. Dazu hat der Kreis ein Schreiben auf den Weg gebracht. In dem Anschreiben „An die Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften“ heißt es unter anderem:
„Leider war in der Vergangenheit festzustellen, dass wiederholt Veranstaltungen von Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften Ausgangspunkt von Infektionsgeschehen waren, die zu sogenannten Ansteckungsclustern geführt haben.“
Das Schreiben der Behörde hat offenbar in christlichen Gemeinden in dem mittelhessischen Landkreis für Irritationen gesorgt.
Nach Angaben der Evangelischen Nachrichtenagentur Idea vom Montag hat der Kreis bislang vorwiegend freikirchliche Gemeinden und Gemeinschaften angeschrieben. Gegenüber Idea erklärte die Pressestelle des Lahn-Dill-Kreises, dass der Versand des Schreibens noch nicht abgeschlossen sei. Demnach sollen alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinden im Kreis angeschrieben werden, deren Adressen von den Kommunen an den Kreis übermittelt wurden.
Die Behörde begründet ihr Vorgehen damit, dass „in mehreren Fällen Treffen von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften als wahrscheinlicher Ort der Infektionsverbreitung festgestellt“ wurden. Um welche Gemeinden es sich konkret handelt, teilte die Behörde nicht mit. Auch Moscheegemeinden und koptische Gemeinden sollen sich nach Angaben der Behörde noch erklären.
Medienberichten zufolge haben Vertreter verschiedener christlicher Gemeinden „vor allem ihre Verwunderung“ über das Schreiben des Kreises zum Ausdruck gebracht. Die Gemeindeverantwortlichen bekräftigten aber, mit den lokalen Behörden weiter zusammen zu arbeiten, um die Umsetzung der geforderten Hygienekonzepte sicherzustellen.
Hintergrund
Am 15. Dezember hatte der „Fachdienst Infektionsschutz und Umweltmedizin“ der Abteilung Gesundheit des Kreisausschusses in einem Brief und unter Hinweis auf die Covid-Schutzverordnung des Landes zur Beurteilung möglicher Ansteckungsrisiken die Beantwortung eines Fragenkataloges gefordert.
Unter anderem wollte die Behörde wissen, wie die Glaubensgemeinschaften rechtlich aufgestellt sind, wer sie rechtlich vertritt und ob neben „Zusammenkünften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung im engeren Sinne“ noch weitere Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Adressaten des Schreibens wurden aufgefordert, bis zum 21. Januar 2022 zu antworten.
8 Antworten
Besonders bei denjenigen christlichen Religionsgemeinschaften, die aus der ehemaligen UdSSR und ihren Bruderstaaten stammen, dürfte ein solcher Brief Erinnerungen wecken.
Sie meinen sicher die Corona Ausbrüche in diesen Gemeinden – es ist schon interessant, wenn man bei google „Corona Ausbruch“ und „Baptisten“ eingibt, was einem da alles angezeigt wird und was darüber berichtet wird. Sicherlich haben aber auch Versammlungen anderer Religionen oder anderer Konfessionen zum Geschehen beigetragen. Dennoch – sich an Regeln halten, scheint manchen schwer zu fallen.
In Rot-China ist es schon lange Pflicht sich als Kirche registrieren und anerkennen zu lassen. Vorbildlich!
Wenn man Überwachung mag dann mal los oder doch lieber freie Meinung ??
Vielleicht wachen manche jetzt endlich auf ! Das Rad wird ständig weiter gedreht. Gut so, weiter so! Vielleicht kapieren wir Christen dann endlich um was es hier wirklich geht.
„Um was es wirklich geht….“ – Verschwörungsgeraune in Endlosschleife
Irritationen ist aber freundlich ausgedrückt. Ich vermute dahinter Empfindlichkeiten. Doch als Nachfolger Christi sollten wir uns darin üben eigene Verletzlichkeit zu überwinden, so wie Jesus es uns vorgelebt hat.
Von „potentiellen Ansteckungsquellen“ des Virus zu sprechen und explizit auf Christengemeinschaften von Seiten der Behörden hinzuweisen und diese praktisch zu mahnen, ist eine Stigmatisierung bestimmter Gruppen, sonst gar nichts. Aber das haben wir ja seit geraumer Zeit, dass auf die Christen eingedroschen wird. Und wahrscheinlich wird sich das auch noch verstärken. Leider.
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