Bätzing verteidigt Brosius-Gersdorf: Hat sie nicht verdient

Seit Tagen wird über die Personalie Frauke Brosius-Gersdorf als mögliche Richterin am Bundesverfassungsgericht gestritten. Nun hat sich auch der ranghöchste deutsche Katholik geäußert.
Georg Bätzing sieht keinen Bedarf, an der aktuellen Lösung des Schwangerschaftsabbruchs zu rütteln

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat die von der SPD als Verfassungsrichterin nominierte Frauke Brosius-Gersdorf gegen Angriffe verteidigt. „Diese Frau hat es nicht verdient, so beschädigt zu werden“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“ (Freitag). Brosius-Gersdorf war wegen ihrer Haltung zum Schutz des ungeborenen Lebens heftig kritisiert worden, auch von hochrangigen Vertretern der katholischen Kirche.

Bätzing zeichnete ein differenzierteres Bild: Es gehe zum einen um das Selbstbestimmungsrecht für Frauen, die ungewollt schwanger sind, zum anderen aber um den Schutz ungeborenen Lebens. Die derzeitige Praxis, derzufolge der Paragraf 218a Straffreiheit unter bestimmten Bedingungen garantiert, bedeutet aus seiner Sicht eine „kluge Balance“. Daran zu rütteln, hielte der Vorsitzende der Bischofskonferenz für einen Fehler: „Warum soll man den klaren Kompromiss, den es zur Abtreibungsfrage gibt, aufgeben und damit womöglich eine gesellschaftliche Spaltung riskieren?“

Auf die Frage, ob Vertreter der Kirche die Diskussionen um die Besetzung der Richterposten sogar noch angeheizt haben, sagte der Limburger Bischof: „In dieser gesamten Debatte ist viel schiefgelaufen.“ Viele Personen, die mit der Richterinnenwahl befasst sind, seien dadurch beschädigt worden. „Es ist kein Thema für einen Kulturkampf. Wir können diesen Kulturkampf nicht gebrauchen. Es gibt zu viele Profiteure davon.“


Die von der SPD als Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagene Staatsrechtlerin Brosius-Gersdorf, an der sich zahlreiche Unions-Abgeordnete gestört hatten, wies zuletzt Darstellungen zurück, sie sei „ultralinks“ oder „linksradikal“. Unzutreffend und verunglimpfend sei auch die Behauptung, sie habe sich für eine Legalisierung und eine Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt ausgesprochen. Die Richterwahl war in der vergangenen Woche vom Bundestag wegen der koalitionsinternen Querelen über Brosius-Gersdorf kurzfristig vertagt worden.

epd
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